Hallo zusammen,
ich hab mal eine dringende Frage bzgl. meiner Arbeitsstelle und vielleicht kann mir einer von euch mal lieb weiterhelfen bzw. hat schon selbst die Erfahrung gemacht.
Folgender Sachverhalt:
Meine Tochter ist am 07.07.2009 geboren und ich bin noch bis zum 06.07.2011 in Elternzeit. Seit Oktober 2010 arbeite ich Teilzeit 12/h die Woche und das eben befristet bis zum Ende der Elternzeit am 06.07.2011.
Ich bin in einem festen Arbeitsverhältinis von 36,5/h die Woche eingestellt, die ich vor der Elternzeit auch erfüllt habe.
Nun wollte ich gerne den Vollzeitjob in eine Teilzeitstelle verringern und heute hab ich diesbezüglich eine Absage von meinem Chef bekommen.
Finde ich schon mal sehr schön, vorallem weil ich jetztes Jahr im Januar (da war meine Maus gerade mal 6 Monate alt), sofort ausgeholfen habe, als in der Firma echt Not am Mann war. Da hat mein Chef mal schön zu Hause angerufen und gefragt, ob ich denn so nett wäre, helfen könnte etc. man hat ja keinen. Daraufhin hab ich im April 2010 ein Gespräch mit diesem Chef bzgl. meines Wiedereinstiegs gehabt. Raus kam, dass ich die 12/h eben noch 1 Jahr befristet bekomme und man mir dann, wenn ich wieder 5 Tage die Woche arbeiten kommen will, mir auch entgegekommt, bzw. man guckt, das ich dann auch so kommen kann, damit ich auch wieder arbeiten kann. Leider nur mündlich, nix schriftlich.
Ich muss nächste Woche Dienstag zum Gesprächt in die Chefetage damit man eine Lösung findet. Ich muss dazusagen, dass meine Stelle derzeit von eine sehr "bockigen" Frau besetzt wird. Sie ist meine Elternzeitvertretung und will meinen Platz nicht frei machen. Sie ist nicht bei uns angestellt, sondern selbstständig, aber eine alte Bekannte von meinem Vorgesetzten und ich soll jetzt gucken das die Frau (61) auch noch arbeit hat. Für beide ist nicht genug arbeit da. Ihr Kommentar: "Sie kann noch nicht in Vorruhestand, zuviele Abzüge ob ich nicht noch 2 Jahre überbrücken könnte. Dann ist kann sie in Rente." Weiter: "2 Tage die Woche wären ihr auch zuwenig. Kommt nix bei rum und der Fahrtweg wäre zu weit (40km pro Strecke). Die 2 Tage hatte sie vor meiner Elternzeit auch.
So nun meine Frage:
Wenn bei dem Gespräch am Dienstag nix raus kommt, kann ich denen dann einfach sagen, dass ich eben ab dem 07.07.2011 meinen bestehenden Vollzeitjob wieder antrete. Muss ich das schriftlich machen, können die mir das verweigern??? Mein Vertrag ruht doch nur während der Elternzeit oder??
Eigentlich müsste ich doch wieder vollzeit einsteigen können ohne deren Zustimmung oder?
Wie sieht das mit der Arbeitszeit aus?? Der Betrieb ist von 7-18h offen und noch Samstags von 7-14h. Ich hab vor der Elternzeit nur von 7:30-15.39h gearbeitet. Keine Schichtdienst (Früh-Spät) und keine Samstage.
Können die mir jetzt vorschreiben auch die Schichtarbeit zumachen??? Und wenn auch nur aus reiner "Pampigkeit" das ich wieder VZ komme??
Sry, dass das so lang geworden ist, aber ich bin echt stinkig und enttäuscht von meinem AG. Vorallem weil alle anderen Mütter in unserem Hauptbetrieb arbeiten können wie sie wollen. Nur eben ich nicht!
Gruß
Muckelchen2009
Vollzeit nach Elternzeit
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Beitrag von muckelchen2009 - 03.06.11 - 21:44 Uhr
Beitrag von sigidrifa - 03.06.11 - 21:51 Uhr
Können natürlich verlangen, dass du im Rahmen der Öffnungszeiten flexibel einsetzbar sein musst, ansonsten heißt es Koffer packen (ist mir so passiert)
Falls der Betrieb, in dem du arbeitest aber mehr als, ich glaube, 15 Angestellte hast, sind die verpflichtet, dir eine Teilzeitstelle anzubieten. (alle Angaben ohne Gewähr
)
Beitrag von diana1101 - 03.06.11 - 22:25 Uhr
Hi,
also erstmal ist es so, das du deinen Vollzeitjob wieder antreten musst, wenn ihr nichts anderes schriftlich festgehalten habt.
Dein Chef könnte dich natürlich auch an einen anderen Arbeitsplatz setzen, wenn das Firmenmäßig funktionieren würden.
Er kann natürlich von dir erwarten das du in der Zeit von 7 - 18 Uhr arbeiten kannst und auch an Samstagen.
Was steht denn in deinem Vertrag?
Wenn die Firma über 15 Mitarbeiter hat, dann ist er verpflichtet dir einen Teilzeitjob anzubieten.
Ich an deiner Stelle würde noch das 3. Elternzeitjahr nehmen. Während dieser Zeit kannst du bis zu 30h/Woche arbeiten. Lass dir die Genehmigung geben, das du auch ggf. woanders arbeiten darfst..
MfG Diana
Beitrag von muckelchen2009 - 03.06.11 - 22:37 Uhr
Meine Teilzeitstelle wäre eben 30 Std. das will er ja nicht.
Und 12-18 std. sind mir auf Dauer zu wenig.
Vorallem wäre meine "Vertretung" ja dann auch weg. Wäre ja auch wieder jeden Tag.
Nen 3. Jahr Elternzeit kann ich mir leider finanziell nicht so leisten.
In meinem Vertrag steht nur was von 36,5 Std. nicht wann und ich kann auch noch an Schwesterfirmen (in DU und GE) ausgeliehen werden.
Muss ich dann die Zustimmung von ihm haben, wenn ich dann wieder VZ arbeiten komme???
Beitrag von ichbins04 - 03.06.11 - 22:52 Uhr
nein die zustimmung brauchst du nicht. nach der elternzeit geht der bestehende vollzeitvertrag weiter. dh. am 2. geb deines kindes ist dein erster arbeitstag
gruß
Beitrag von susannea - 03.06.11 - 23:41 Uhr
Nen 3. Jahr Elternzeit kann ich mir leider finanziell nicht so leisten.
Wenn du eh 30h arbeiten willst, hast du doch keinerlei finanzielle Verluste, einzig und alleine die Zeit wird nun knapp, denn du kannst es nicht mehr rechtzeitig (7 Wochen vorher) anmelden.
Nimmst du keine weitere Arbeitszeit musst du wieder vollzeit arbeiten und wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist zu den Zeiten, wie der AG es festlegt.
