Ich habe eine wichtige Frage. Leider ist meine Oma nach langer Krankheit gestorben. Im letzten Jahr starb mein Opa. Nun existiert ein Konto, über das ich eine Vollmacht habe. Von dem verbliebenen Geld müssen natürlich Beerdigung, Blumen, Restaurant für Beerdigungskaffee etc. bezahlt werden. Die Frage ist nun, ob die Bank, wenn sie vom Tod erfährt, das Geld zunächst "einfriert" und niemand mehr an das Konto ran kommt oder ob derjenige, der eine Vollmacht hat, weiterhin über das Konto verfügen kann. Vielleicht sind Bankkaufleute unter euch, die mir das beantworten können. Denn Bestatter & Co. werden ja auf ihr Geld pochen und mit Sicherheit nicht wochenlang warten bis irgendwas seitens der Bank geklärt ist.
Wichtige:Was passiert mit Konto wenn letzter der Eheleute stirbt?
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 04.06.11 - 17:28 Uhr
Beitrag von gh1954 - 04.06.11 - 17:36 Uhr
Im Normalfall wird ein Konto erst mal eingefroren, bis klar ist, wer erbt.
Kosten, die mit der Beerdigung zusammenhängen, werden allerdings bezahlt, das übernimmt in dem Fall die Bank.
Beitrag von grafzahl - 04.06.11 - 18:10 Uhr
> Im Normalfall wird ein Konto erst mal eingefroren, bis klar ist, wer erbt.
Meiner Meinung nach ist diese Aussage falsch.
Beitrag von gh1954 - 04.06.11 - 18:27 Uhr
Ich habe es so erlebt.A als ich nach dem Tod meines Mannes Geld abheben wollte, hat der Kassierer sich erst mal mit einer Kollegin besprochen, kurzes Telefonat, dann bekam ich Geld, vermutlich auch, weil ich da persönlich bekannt bin.
Beitrag von grafzahl - 04.06.11 - 18:31 Uhr
> vermutlich auch, weil ich da persönlich bekannt bin.
Vermutlich weil der Kassierer keine Ahnung und Angst hatte, einen Fehler zu machen. Ist ja völlig legitim vom Kassierer, sich schlau zu machen.
Beitrag von gh1954 - 04.06.11 - 18:34 Uhr
Dann schiebe ich noch eine Info nach. Meine Tochter arbeitet bei dieser Bank. Als sie freitags hinfuhr, um aufzuschließen und bekanntzugeben, dass ihr Vater in der Nacht verstorben sei , war die erste Handlung eines Kollegen, den Sterbefall ins System einzugeben und die Konten erst mal einzufrieren.
Beitrag von grafzahl - 04.06.11 - 18:39 Uhr
> Als sie freitags hinfuhr, um aufzuschließen und bekanntzugeben, dass ihr Vater in der Nacht verstorben sei , war die erste Handlung eines Kollegen, den Sterbefall ins System einzugeben und die Konten erst mal einzufrieren.
Woher weißt du, dass sie die Konten "eingefroren" hat?
Sie muss den Sterbefall ins System eingeben, um § 33 Erbschaftssteuergesetz nachzukommen.
Das hat nichts mit dem Einfrieren der Konten zu tun. Es stellt lediglich sicher, dass das Finanzamt die Kontoguthaben am Sterbetag gemeldet bekommt.
Beitrag von gh1954 - 04.06.11 - 18:51 Uhr
>>>Woher weißt du, dass sie die Konten "eingefroren" hat?<<<
Wie jetzt? Meine Tochter hat mir das später erzählt und ich hatte ja auch erst mal Schwierigkeiten, an unser gemeinsames Konto zu kommen.
Beitrag von grafzahl - 04.06.11 - 18:59 Uhr
> Meine Tochter hat mir das später erzählt und ich hatte ja auch erst mal Schwierigkeiten, an unser gemeinsames Konto zu kommen.
Welche "Schwierigkeiten"?
Die Schwierigkeit, dass der fachwissenbefreite Kassierer sich telefonisch schlau machen musste?
Nochmal:
Wer die Kontoverfügung nach seinem Tod möglich machen will, muss eine Vollmacht nach dem Tod oder eine Vollmacht über den Todesfall hinaus vergeben.
Wenn die Bank dann das Konto sperrt, wird das ein drittklassiger Anwalt innerhalb 5 Minuten wieder entsperren lassen.
Beitrag von oma.2009 - 04.06.11 - 21:50 Uhr
Hallo GH1954,
seit wann übernimmt die Bank die Kosten für die Beerdigung?
Die Bank gibt die Gelder dafür von dem Konto für die Bestattung frei, aber übernimmt diese nicht.
Ansonsten, wenn es noch andere Eben gibt, wird die Bank einen Erbschein anfordern. Wenn dieser vorgelegt wird, wird das restl. Geld "freigegeben".
LG
Beitrag von gh1954 - 04.06.11 - 21:54 Uhr
Die Bank übernimmt natürlich nicht die Kosten der Beerdigung, gibt aber die Gelder für die Kosten der Beerdigung frei, indem sie selber (die Bank) die Rechnungen vom Konto des Verstorbenen begleicht.
Beitrag von oma.2009 - 04.06.11 - 22:13 Uhr
ok, genau DAS war es, was ich meinte.
Allerdings war bei uns (meinem Mann und meiner Schwägerin) der Fall etwas anders: Schwiegervater hatte die Bestattung im Voraus bezahlt und meiner Schwägerin war die Vollmacht entzogen worden, mein Mann hatte erst gar keine erhalten. Aber die 2 Putzen (´tschuldigung für den Ausdruck!!!) von meinem Schwiegervater hatten über den Tod hinaus eine Vollmacht und daraufhin haben mein Mann und seine Schwester die Konten sperren lassen, da beide(die Geschwister) zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt waren und nicht die Putzfrauen meines Schwiegervaters......denn es existierte ein Testament, welches nach dem Tod meiner Schwiegermutter schon eröffnet worden war und es fehlte die Klausel, dass das Testament vom Schwiegervater abgeändert werden durfte. Glück für meinen Mann und seine Schwester. Daher mußten beide einen gemeinsamen Erbschein beatragen.
Als mein Mann jetzt verstarb, reichte meine Vollmacht aus (über den Tod hinaus) um an die Gelder zu kommen. Allerdings hatte ich auch eine Generalvollmacht (notariell beglaubigt), die habe ich als Kopie mit an die Bank (war auch noch der Ex-Arbeitgeber meines Mannes) mitgeschickt. Die konnten keine Konten einfrieren.
Auch hatten wir ein Testament, indem wir uns gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten, mit einer Zusatzklausel: wenn eines der Kinder seinen Pflichtteil verlangen würde, dieer eben auch nah meinem Ableben NUR den Pflichtteil bekommen würde. Es hat (bisher) keines der Kinder den Pflichtteil "angefragt". Ich habe grad heute die Rechnung vom Amtsgericht bekommen über die Eröffnung des Testamentes.
Und bei meiner Mutter ist alles so hinterlegt worden, dass ich zu jeder zeit überall an die konten kann. ich habe auch keine Geschwister, bin sozusagen auch Alleinerbe. Ich habe auch auf meinen Pflichtteil verzichtet als mein Vater im Dez. versorben ist. Und bei denen gab es kein Testament.
Aber Erbschaften würde ich immer mit Hilfe von einem versierten Anwalt angehen.
LG
Beitrag von gh1954 - 04.06.11 - 22:20 Uhr
>>>Aber Erbschaften würde ich immer mit Hilfe von einem versierten Anwalt angehen.<<<
Muss nicht sein.
Meine Eltern und Schwiegereltern, mein Mann und ich hatten ein Berliner Testament, da war alles geklärt, zumal in keinem der Fälle um ein Millionenerbe ging.
Beitrag von oma.2009 - 04.06.11 - 22:25 Uhr
Ja, das bei uns war auch ein Berliner Testament, und das von meinen Schwiegereltern auch, deren war allerdings handgeschrieben..... und darum auch der versierte Anwalt, sonst hätten die Putzen evtl. doch noch die "Hand aufgehalten". Aber auch beim Berliner Testament gibt es ganz fiese Fallen und aus diesem Grund haben wir unser Testament auch über einen Anwalt und Notar aufsetzen lassen. Darum weiß ich das ja auch mit dem zusatz zum Pflichtteil.
LG
Beitrag von gh1954 - 04.06.11 - 22:40 Uhr
Mein Mann und ich hatten auch ein handgeschriebenes Testament, meine Tochter und ihr Mann wollen jetzt eins beim Notar machen, jeder, wie er meint...
Beitrag von grafzahl - 04.06.11 - 17:39 Uhr
Zunächst mein Beileid zum Tod deiner Oma.
Eine Vollmacht gilt grundsätzlich über den Tod hinaus. Keine Bank würde eine Vollmacht nur bis zum Tod akzeptieren, da sie dann bei jeder Verfügung prüfen müsste, ob der Vollmachtgeber noch lebt.
Die Bank hat überhaupt keinen Grund, dass Geld "einzufrieren". Gerade auch für den Fall des Todes vergibt man eine Vollmacht.
Die Bank muss wegen der Erbschaftsteuer aber in jedem Fall eine Meldung an das Finanzamt abgeben. Dort werden Konten mit Salden am Todestag, Depots mit Bestand und Schließfächer gemeldet.
Bestatter & Co. werden also rechtzeitig ihr Geld bekommen.
LG
Christian
Beitrag von sini60 - 04.06.11 - 18:07 Uhr
Nein, das stimmt so nicht. Eine Vollmacht erlischt bei Tod. Eine Vollmacht hat ja nichts mit dem Erbe zu tun. Ansonsten könnte der, der die Vollmacht besitzt sämtliche Konten leer räumen und die Erben gehen leer aus.
Beitrag von grafzahl - 04.06.11 - 18:19 Uhr
Was ist denn das für ein Unsinn?
Ich hoffe, du bist keine gelernte Bankkauffrau.
Welche Bank ist so blöd und lässt Vollmachten bis zum Todesfall zu?
Weil ich so nett bin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bankvollmacht
Ich würde mal sagen, dass ist 1. Ausbildungsjahr Bankkaufmann.
Beitrag von nick71 - 05.06.11 - 00:05 Uhr
"Welche Bank ist so blöd und lässt Vollmachten bis zum Todesfall zu?"
So abwegig, wie du es hier darstellst, ist das nicht.
Meine Eltern (Kunden der Stadtsparkasse) haben mir vor ein paar Jahren Kontovollmacht erteilt und konnten in diesem Zuge wählen, ob die Vollmacht bis zum Tode oder über den Tod hinaus gelten soll.
Beitrag von weltenbuergerin2 - 05.06.11 - 00:44 Uhr
Na, der grafzahl weiß doch immer alles besser.
Beitrag von grafzahl - 05.06.11 - 06:21 Uhr
Sicher mag es die eine oder andere Bank geben, die "so blöd" ist.
Aber wie praktikabel ist so eine Vollmacht?
Beispiel:
Meine Frau (Kontoinhaberin) ist in Australien und ruft mich an, dass ich (Bevollmächtigter) dringend Geld überweisen soll.
Wie soll denn jetzt der Nachweis erbracht werden, dass sie lebt und die Vollmacht noch gilt? Rennt sie dann zur Botschaft und lässt sich bestätigen, dass sie lebt?
Onlinebanking dürfte bei so einer Vollmacht auch ausscheiden.
Ich habe jetzt keine Ahnung, wieviele Banken mit so einer Vollmacht arbeiten. Ich schätze mal, höchstens 10%.
War also klar, dass hier irgendjemand auftaucht und mitteilt, dass seine Bank so etwas macht...
Die Threaderöffnerin hat zumindest nichts von so einer Vollmacht geschrieben und hat hier einen Schwachsinn zu lesen bekommen, den die Welt noch nicht gesehen hat.
Beitrag von kati543 - 05.06.11 - 14:40 Uhr
Das ist tatsächlich kein Schwachsinn. Banken bieten meistens sogar beide Varianten der Vollmachten an.
Im übrigen ist der Nachweis, dass deine Frau noch lebt ganz einfach. Solange sie nicht als verstorben gemeldet ist, lebt sie. So funktioniert das ganz gut und schon ein paar Jahrhunderte.
Beitrag von grafzahl - 05.06.11 - 15:10 Uhr
> Solange sie nicht als verstorben gemeldet ist, lebt sie. So funktioniert das ganz gut und schon ein paar Jahrhunderte.
Äußerst intelligenter Hinweis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bankvollmacht
„Prämortale Bankvollmacht“
[...]Bei der Vollmacht bis zum Todesfall („prämortale Vollmacht“) erlischt die Bankvollmacht automatisch mit dem Tod des Kontoinhabers. Es handelt sich um eine auflösend bedingte Vollmacht (§ 185 Abs. 2 BGB), bei welcher der Tod des Kontoinhabers zur sofortigen Unwirksamkeit der Bankvollmacht führt. Deshalb muss die Bank bei jeder Verfügung durch den Bevollmächtigten zunächst prüfen, ob der Kontoinhaber noch lebt. Ist der Kontoinhaber verstorben, erlöschen derartige Vollmachten automatisch. Die Kreditinstitute sind bei dieser Art Bankvollmacht hohen Risiken ausgesetzt, da sie möglicherweise Verfügungen durch den Bankbevollmächtigten zulassen, obwohl der Kontoinhaber bereits ohne ihr Wissen verstorben ist.
Beitrag von pollypo - 04.06.11 - 18:42 Uhr
Erstmal mein Beileid zum Tod deiner Oma 
Vielleicht hilft dir diese Info etwas weiter:
http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/D2930.pdf
Gruss, die Polly
Beitrag von antje2006 - 04.06.11 - 20:51 Uhr
Hallo,
ich bin gelernte Bankkauffrau und arbeite auch in diesem Bereich.
Die Vollmacht gilt i.d.R. über den Tod hinaus. Das heisst, dass der Bevollmächtige weiterhin Verfügungen über das Konto tätigen kann.
Die Erben haben keinen Anspruch der Bank gegenüber wenn der Bevollmächtigte Geld abzieht, was ihm nicht zusteht, sondern dem Bevollmächtigten gegenüber (ggf. auch per Klage).
Die Bank muss eine Erbschaftssteueranzeige an das Finanzamt tätigen. Aber deshalb ist das Konto noch lange nicht gesperrt.
