Hi,
ich versuchs kurz zu machen.
Mein Mann hat zwei jüngere Geschwister. Die Eltern haben ein Grundstück mit drei Häusern drauf. Wobei einees im Prinzip ein Haus, aber mit getrennten Wohnungen und getrennten Eingängen ist. Und das eine Haus ist im Prinzip auf die Doppelgarage draufgebaut.
Meine Schwiegereltern und auch mein Schwager bzw. Schwägern sind der Ansicht, das wohl mein Schwager und meine Schwägerin sich mal das Haus/die Häuser teilen und wir leer ausgehen da wir das Haus nicht erben können/möchten (leben im Ausland.). Meine Schwiegermutter meinte sogar die beiden teilen sich das Haus und kratzen eben zusammen was sie übrig haben an Geld und das kriegen wir dann.
Soweit wir das aber wissen müssten wenn wir das Haus nicht haben wollen dann derjenige der es möchte von seinen Geschwistern dann die anderen beiden auszahlen. Wenn das finanziell nicht möglich ist, dann muss eben Haus und Grundstück verkauft werden und der Erlös geht dann durch drei.
Wir wissen nicht ob es schon ein Testament gibt, aber ich bin langsam der Meinung das dies geklärt werden sollte solange meine Schwiegereltern noch am Leben sind. Nicht das ich scharf aufs Geld bin, aber wenn das ganze dann vor Gericht endet mit seinen Geschwistern da haben wir beide keine Lust drauf.
Also wer kennt sich aus und kann uns helfen?
Danke und LG,
Nina
Wer kennt sich mit Erbrecht aus?
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Beitrag von eumele76 - 04.06.11 - 21:22 Uhr
Beitrag von babe2006 - 04.06.11 - 22:00 Uhr
Hi,
das erbe geht auf alle Erben über, sofern nicht jemand "ausschlägt" also auf seinen Erbteil verzichtet!
Sollte kein Testament vorliegen oder es geregelt sein, wer das Haus bekommt, wird es auf alle umgeschrieben (Grundbuch...etc.), dann muss sich halt geeinigt werden, was damit passiert, verkauft vermietet etc.
Als mein Opa verstarb (mein Vater starb 1 Jahr zuvor) waren wir eine Erbengemeinschaft von 13 Leute...
3 Onkels wohnten noch in dem Haus, es war kein Testament vorhanden etc. das Haus wurde versteigert, weil sich keiner einigen konnte, aber jeder wollte... (das war jetzt die Kurzfassung) der ganze "Erbstreit" dauerte knappe 7 Jahre!
Sinnvoller ist es natürlich, das deine Schwiegereltern, das Haus auf ein Kind überschreiben, die anderen Kinder auszahlen... etc... da gibt es viele Möglichkeiten... ein Anwalt für Erbrecht, kennst sich aus!
Beitrag von parzifal - 04.06.11 - 22:32 Uhr
Ohne Testament geht das Grundstück (die Häuser sind nur "Zubehör") an die Erben gemeinsam. An den Häusern bestehen keine gesonderten Rechte (dies gibt es nur bei Erbpacht).
Jeder der Erben kann die Auseinandersetzung verlangen, dass heißt letztlich Auszahlung bzw. Versteigerung.
Solange es kein Testament gibt sieht es also so aus, dass ihr nicht schlafende Hunde wecken solltet (sprich es zu einem Testament kommt mit dem ihr schlechter fahrt).
Gruß
parzifal
Beitrag von .leopoldina. - 04.06.11 - 23:43 Uhr
...Ohne Testament geht das Grundstück (die Häuser sind nur "Zubehör") an die Erben gemeinsam. An den Häusern bestehen keine gesonderten Rechte (dies gibt es nur bei Erbpacht)...
Häuser, sprich Gebäude, sind wesentliche Bestandteile eines Grundstücks; können also kein Zubehör sein. Wenn sie Zubehör wären, so wie du sagst, wären sie auch sonderrechtsfähig.
LG
Beitrag von parzifal - 05.06.11 - 01:03 Uhr
Das ist richtig.
Man beachte aber bitte die Anführungsstriche! Diese hatten einen Sinn.
Ich war zu bequem über den korrekten juristischen Begriff nachzudenken, weil dieser zum Verständnis meiner Ausführungen (dass das Grundstück vererbt wird und nicht die Häuser) irrelevant war.
Beitrag von .leopoldina. - 05.06.11 - 09:04 Uhr
...(dass das Grundstück vererbt wird und nicht die Häuser)...
Du verwirrst unnötig die TE.
Ohne Testament, welches Regelungen hinsichtlich der Häuser beinhalten könnte, gehören natürlich auch die Häuser zur Ermasse. Nur weil Häuser nicht im Grundbuch stehen, sondern nur die Grundstücke, auf denen sie errichtet sind, heißt das nicht, das diese nicht "geerbt" werden können.
Beitrag von parzifal - 05.06.11 - 19:31 Uhr
Dass die Häuser mit zur Erbmasse gehören ist klar. Kam das falsch rüber?
Ich wollte klarstellen, dass alle Häuser allen Erben gemeinsam gehören, weil "nur" das Grundstück vererbt wird. Das es keine Rechte eines Erben an einem bestimmten Haus gibt.
Wenn die TE das verwirrt dann kann sie sich ja melden.
