Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand hier helfen, das wäre echt nett.
Also folgendes:
2007 haben wir ein Kind mit D.S. bekommen, SBA 100% , daraufhin zahlen wir relativ wenig Steuern , haben aber für 2007 eine Steuererklärung machen lassen(Steuerberater).
So, nun kommt Kind Nr. 3 im Dezember und für den Elterngeldantrag brauchen wir ja auch eine Steuererklärung, nach 2007 haben wir bisher aber keine Steuererklärung mehr gemacht.
Aufgefordert wurden wir bis jetzt auch nicht, wenn wir jetzt also eine machen müssen für letztes Jahr, sind wir dann gezwungen, die anderen nachzureichen. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten, ich hab nen MIni-Job.
Ich hoffe, alle haben verstanden was ich meine 
LG Kerstin
Frage zur Steuererklärungen
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Beitrag von zahnmaus - 06.06.11 - 10:20 Uhr
Beitrag von susannea - 06.06.11 - 10:45 Uhr
Was hat denn dein Mann für eine Steuerklasse? Evtl. seid ihr eh verpflichtet sie zu machen und bisher nur Glück, dass ihr keine Strafe/aufforderung bekommen habt.
Beitrag von mille78 - 06.06.11 - 11:54 Uhr
Hallo,
wenn Dein Kind nen SBA mit evtl. noch Merkzeichen hat (ich vermute mal H und B) bekommt Ihr doch nen extra Freibetrag und die Pflegepauschale. Allein deshalb hätte es sich schon gelohnt ne Steuererklärung zu machen!Ihr könnt die Steuererklärungen ja rückwirkend für 2008 - 2010 machen!
LG
mille78
Beitrag von ujn1 - 06.06.11 - 13:42 Uhr
Hi,
also beim Steuerbescheid geht es nur darum festzustellen, ob ihr mehr als 500.000 Euro (bei Verheirateten) im Jahr vor der Geburt verdient habt, dann hättet Ihr nämlich keinen Anspruch mehr auf Elterngeld (Prüfung der Einkommensgrenze nach § 1 Abs. 8 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Wenn Ihr nicht verpflichtet seid, eine Steuererklärung abzugeben, kann man das, zumindest im Antrag für Bayern, angeben und ankreuzen: "Eine Steuererklärung für das Kalenderjahr _____ wurde von mir und/oder meinem Partner nicht abgegeben und wird auch nicht mehr abgegeben (es besteht keine Steuererklärungspflicht)." Dann braucht logischerweise auch kein Steuerbescheid vorgelegt zu werden.
Natürlich kann man auch für einige oder alle der Jahre 2008 - 2010 nachträglich freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Ob sich das lohnt, besonders wenn Ihr schon den Freibetrag eingetragen habt und nur noch sehr wenig Steuern zahlt, müßt Ihr entscheiden. Voraussetzung für den Antrag auf Elterngeld ist das allerdings nicht.
LG
