Hallo ihr lieben!
Ich bin im Großhandel angestellt, befinde mich aber in Elternzeit. Habe am 16.08.2010 meine Tochter geboren und 3 jahre elternzeit angemeldet.
Jetzt läuft allerdings im August das Elterngeld aus.
Zufällig hat mein letzter Arbeitgeber heute morgen angerufen und gefragt, ob ich auf 400 Euro Basis wieder anfangen könnte. Dort würde ich im Callcenter arbeiten. Er würde mich mit den alten Konditionen einstellen, so bräuchte ich nur 5 Schichten im Monat übernehmen und käme auf 400 Euro. Das klingt super verlockend. Ich könnte dort am wochenende arbeiten, so kann mein Mann dann bei den Kindern bleiben.
Aber wie sieht das Rechtlich aus? Darf ich woanders auf 400Euro Basis anfangen, wenn ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber in Elternzeit bin?
Dass ich meinen Arbeitgeber bescheid sagen muss, weiß ich. Aber kann er mir das Verbieten?
Danke für eure Antworten
Während Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?
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Beitrag von mkobi - 06.06.11 - 16:26 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 06.06.11 - 16:31 Uhr
Du mußt Dir die Beschäftigung genehmigen lassen.
Hat der AG selbst Bedarf an Deiner Arbeitskraft oder ist es z. B. ein Konkurrenzunternehmen, kann er u. U. auch ablehnen.
LG,
W
Beitrag von sillysilly - 06.06.11 - 16:32 Uhr
Hallo
ja - er kann dir das verbieten
Wird er wahrscheinlich aber nur tun, wenn er dich selbst für 400 Euro brauchen könnte
Mein Arbeitgeber z.B. würde mir nicht erlauben, wenn ich woanders hin wollen würde
weil sie mich eben eigentlich selbst dringend brauchen
Grüße Silly
Beitrag von mkobi - 06.06.11 - 16:34 Uhr
Und wenn er mir selber einen 400 euro job anbieten würde, aber mir die konditionen nicht passen?
Konkurrenzunternehmen sind es nicht. Das eine ist ein Großhandel, dass andere ein Callcenter
Beitrag von windsbraut69 - 06.06.11 - 16:54 Uhr
"Und wenn er mir selber einen 400 euro job anbieten würde, aber mir die konditionen nicht passen? "
Dann kann er Dir die Beschäftigung untersagen.
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 06.06.11 - 19:27 Uhr
Du usst den Ag um Erlaubnis fragen, also ja, er kann es auch untersagen.
