Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich habe heute erfahren das ich zum 30.6.. mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird
(schade eig, da ich dort sehr gerne gearbeitet habe).
Ich war / bin dort 2 Jahre tätig gewesen. Nun steig ich aber mit der Berechnung für die Bedarfsgemeinschaft nicht so richtig durch.
Mein Lebensgefährte (Papa von unserem Sohn, 3 Jahre) bekommt alg 2, gehr aber für 96€ im Monat arbeiten. Mein Lohn beträgt Brutto 1073€. Miete beträgt 335€ (wir zahlen nur die Nebenkosten).
Ich habe selber schon versucht rauszufinden wieviel uns zusteht, aber ich finde immer nur alg2 rechner (bzw bin echt zu blöd dafür
)
Könnte mir bitte jemand helfen beim rechen, oder einen guten Link schicken wo ich eben alg1 und alg2 als Bedarsgemeinschaft ausrechen kann?
Danke schon mal im Vorraus
lg Bea
ich steig da nicht durch ;-(
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Beitrag von bea1984 - 06.06.11 - 20:05 Uhr
Beitrag von joann210586 - 06.06.11 - 20:13 Uhr
rechne doch erst dein alg1 aus und dieses dann als Einkommen an. Glaub aber zu100%; bin mir jedoch nicht sicher
Beitrag von duchovny - 06.06.11 - 20:26 Uhr
Dein ALG I ist nicht abhängig von der Bedarfsgemeinschaft, sondern von deinem letzten Lohn! Es ist denen piep-egal ob du 1 oder 5 Kinder davon versorgen musst.
Schau mal, hier kannst du deinen ALG I-Anspruch berechnen:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2011
Diesed GEld wird bis auf 30 € VOLL in eure Bedarfsgemeinschaft eingerechnet!
Also nicht so ein Freibetrag wie bei deinem Lohn! ICh finde jetzt leider keinen Rechner in den du ALG I-Einkommen einrechnen kannst. ICh würde einen deiner Wahl nehmen. Euren Bedarf ohne das ALG I errechnen lassen und dann den errechneten ALG I-Anspruch abzüglich den 30 € Freibetrag davon abziehen. So dürftest du einen ANHALTSPUNKT bekommen, wieviel euich zusammen noch zusteht!
Hoffe ich habs verständlich erklärt!
LG SUsanne
Beitrag von bea1984 - 06.06.11 - 21:38 Uhr
Danke für Deine Antwort.
Ich habe mal etwas gerechnet, könntest Du noch mal schauen, ob ich das richtig verstanden habe?
Wenn wir beide von alg 2 leben müssten (+ Die 96 € aus seiner Nebenbeschäftigung) stehen uns zusammen 994€ zu.
Also 994€ - 564alg1 - 30€ = 584€
Also wäre es dann so das ich 584€ bekomme und er die (wie er jetzt schon bekommt) 380€ ? Aber warum bekommen wir wenn ich das so rechne 30€ weniger? Da komme ich nur auf 964€? Das ist es ja zum Nachteil wenn ich statt alg 2 dann alg 1 bekomme
Müssten wir nicht im Prinzip immer auf diese 994€ zusammen kommen? Also egal wieviel ich alg 1 habe?
Das ist aber auch alles verwirrend
Beitrag von bea1984 - 06.06.11 - 22:00 Uhr
ist natürlich völliger Quatsch was ich da zusammen gerechnet habe
Also noch mal:
994€ Bg Bedarf - 546€ alg 1 + 30€ = 478€
Also würde ich vom Amt die 546€ alg 1 bekommen und mein Lebensgefährte 478€. (?) Also würden uns zusammen 1024€ in der Gesammtkasse zur Verfügung stehen ?
Beitrag von duchovny - 06.06.11 - 22:00 Uhr
Du verstehst da etwas falsch! Ihr seid jetzt schon eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn bisher nur dein Partner erwerbslos war!
Mal langsam. Nehmen wir an, die Miete ist angemessen, dann müssten euch und eurem Sohn insgesamt:
2x 327,60 für euch beide
1x 218,40 für euren Sohn
___________
873,60 € Anspruch + 335 € miete (wenn angemessen)
_________
1208,60 €
./. 184 € Kindergeld runter
./. 534 € ALG I (wenn 564 Anspruch, davon 30 frei)
__________
490,60 € Anspruch auf ERgänzung von der ARGE
Also bekommt ihr ALLE ZUSAMMEN von der ARGE 490,60€! Dazu dein ALG I und das Kindergeld! Und die 96 € von deinem LG.
Nicht aufgeteilt in dein PArtner und du! Du zählst da mit!
Wieso rechnest du dein Kind da nie ein?
Er zählt doch auch zur BG oder wohnt dein SOhn wo anders!
Hoffe jetzt ists klar?
Es ist wahrscheinlich viel weniger als ihr vorher zusammen hattet, weil dein Lohn vorheer einen Freibetrg hatte, der meist an die 300 € ist. Dies ist beim ALG I nicht so, sondern nur 30 €!
Wenn du noch Fragen hast, dann helfe ich dir gern, soweit ich kann!
LG Susanne
Beitrag von bea1984 - 06.06.11 - 22:20 Uhr
Danke, Du hast mir echt weiter geholfen!
Im groben hatte ich es auch so ausgerechnet, konnte mich nur nicht so gut ausdrücken (ein Glück das ich keine Bürotätigkeiten mache
)
Und unser Sohn wohnt natürlich bei uns
. Der war nur schon in dem Onlinerechner mit einbezogen, daher hatte ich ihn hier nicht nochmal extra aufgeführt.
Das ich in der Bg zusammen weniger als jetzt habe ist ja klar. Denn es ist ja "nur" alg 1&2 was wir bekommen und kein hoher Lohn.
Aber man möchte ja trotzdem schon mal in etwa wissen was einem jetzt so finanziell erwartet
Danke nochmal, lg Bea
Beitrag von duchovny - 06.06.11 - 22:30 Uhr
Klar, verstehe ich voll, dass du wissen möchtest, was du so haben wirst! Würde mir auch so gehen! Man will ja informiert sein!
Das es weniger als jetzt ist, liegt dran, dass dein Lohn nicht voll reingezählt hat! Wahrscheinlich waren so an die 300 € anrechnungsfrei! Eben das gibts ja beim ALG I nicht mehr!
Kein Problem! Gerne doch!
LG Susanne
