gekündigt nach Elternzeit trotz vorheriger Zusage auf Job

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Beitrag von diner27 - 06.06.11 - 21:49 Uhr

Hallo zusammen,

bin immer noch total durch den Wind und kanns eigentlich gar nicht glauben...

Also:
Mein Sohn wird im August 1 Jahr und ich wollte wieder in meiner Firma voll arbeiten gehen. Es war alles geklärt, Tagesmutter gefunden, Sohnemann also gut untergebracht und mit meinem Chef auch mehrmals gesprochen, dass mein Job auf jeden Fall für mich gesichert ist.
Ich heute in die Firma, da mein Vorgesetzter mit mir sprechen wollte (und ich blöde Kuh dachte, die wollen mich vielleicht eher haben, da viel zu tun ist... #klatsch) und da offenbart er mir, dass ich nun doch nicht wieder arbeiten kann ( für 6 Wochen frei gestellt werde und volle Bezahlung bekomme) und dies alles angeblich aus betrieblichen Gründen.
Wir sind eine kleine Firma (9 Mitarbeiter) und aus diesem Grund hätte ich auch keine Chance gehabt, Teilzeit zu arbeiten, somit habe ich mich damit abgefunden, voll zu arbeiten. Ich hatte immer ein sehr freundschaftliches Verhältnis zum Chef und den Kollegen und jetzt dies :-[

Deshalb meine Fragen:

Inwieweit habe ich eigentlich einen Anspruch auf meinen Job?

Vor 5 Wochen wurde jemand auf Vollzeit eingestellt, ist das dann rechtens dass ich gekündigt werde?

Ist das reine Kulanz oder muss er mich noch 6 Wochen nach meiner Wiederkehr einstellen/bezahlen?

Wie gesagt, ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, habe sogar die Zusage per Email, dass sich alle freuen, dass ich wiederkomme etc.! Ich verstehs echt nicht... Dazu muss ich noch sagen, dass mein Chef die nächsten 4 Wochen nicht in der Firma ist ?! und ich somit auch nicht genau weiß, warum ich nun gekündigt werde!!!

Oh man, danke schonmal, eine ziemlich verzweifelte & ratlose

diner



Beitrag von butler - 06.06.11 - 21:56 Uhr

Nimm Dir einen Anwalt wenn Du schriftlich hast das Du wieder da arbeiten kannst. Ich hatte das nur mündlich hatte aber schnell einen anderen Job gefunden
lg

Beitrag von hippogreif - 06.06.11 - 22:11 Uhr

Bei 9 Mitarbeitern hast Du leider keinen Kündigungsschutz nach der Elternzeit. Dein AG muß Dir auch keinen Kü-Grund nennen, er muß nur die gesetzliche Kü-Frist einhalten. Sorry. :-(
Wünsch Dir alles Gute!

Beitrag von woodgo - 07.06.11 - 08:52 Uhr

Er kann aber niemand kurzfristig neu einstellen und sie rauswerfen, das geht nicht.

Beitrag von hippogreif - 07.06.11 - 13:34 Uhr

Wie kommst Du darauf?

Beitrag von susannea - 06.06.11 - 22:13 Uhr

Tja, da du in einem kleinen Betrieb arbeitest greift der Kndigungsschutz nicht, d.h. dir kann am ersten Tag nach er Elternzeit gleich gekündigt werden, MIt welcher Frist steht in deinem Vertrag.

Beitrag von kati543 - 06.06.11 - 22:20 Uhr

Naja, du kannst nur hoffen, dass dein AG sich nicht an die Form hält, dann wirst du sozusagen etwas später gekündigt.
Aussprechen darf er die Kündigung erst am ersten Arbeitstag und bis dahin ist es ja noch etwas hin. Derzeit bist du also noch ganz normal angestellt und ungekündigt in Elternzeit. Und dann muß er natürlich die üblichen fristen einhalten. Du solltest allerdings überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, weiter in Elternzeit zu bleiben. Dann bist du offiziell weiter beschäftigt (macht sich im Lebenslauf besser, führt vielleicht mal zu einer höheren Abfindung, vielleicht gibt es eine besser Beschäftigungsmöglichkeit später,...) und weiter krankenversichert. Und du läßt dir von deinem AG sofort beim Einreichen der weiteren Jahr(e) Elternzeit schriftlich bestätigen, dass du in einem anderen Unternehmen arbeiten darfst.
Die andere Alternative ist das Arbeitsamt und ALG1.

Beitrag von diner27 - 06.06.11 - 22:24 Uhr

Danke schonmal.

Echt übel wie mit einem umgesprungen wird, dabei hat man sich immer den Arsch für die Firma aufgerissen...

Beitrag von woodgo - 07.06.11 - 08:54 Uhr

Hallo,

ich würde das mal mit nem Anwalt besprechen. Soviel ich weiß, kannst Du nach der Elternzeit schon gekündigt werden, aber dann darf auf kurz vorher kein neuer Mitarbeiter vollzeit eingestellt werden.

LG

Beitrag von hippogreif - 07.06.11 - 13:34 Uhr

Sie hat nach der Elternzeit keinen Kündigungschutz! Punkt!
Warum antwortest Du, wenn Du keine Ahnung hast?

Beitrag von woodgo - 07.06.11 - 16:41 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, dann kann nicht vorher jemand Neues eingestellt werden. Klar kann sie gekündigt werden, aber sie hat ja nunmal geschrieben, sie soll raus und ein Anderer wäre erst kürzlich neu eingestellt. So einfach ist das dann nicht. Das sie keinen Kündigungsschutz mehr hat, ist mir schon klar#augen

Beitrag von hippogreif - 07.06.11 - 19:54 Uhr

Na, das ist doch toll, dass Dir das klar ist. #augen Dann weißt Du bestimmt auch, dass in Kleinbetrieben bei dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nur der Grundsatz von Treu und Glauben beachtet werden muß bzw. dass die Kündigung nicht sittenwidrig sein darf.
In der Praxis muß der AG die Neueinstellung doch nur mit irgend einem halbwegs plausiblen Grund belegen, d.h. besserer Schulabschluß/bessere Ausbildung/bessere Soft Scills/bessere PC Kenntnisse/bessereSprachkenntnisse oder was weiß ich.
Die Kündigung der Fragestellerin darf einfach nur nicht einen besonders groben Treuwidrigkeits- oder Sittenverstoß darstellen. Das ist schon alles.#aha
Es dürfte für jeden AG, der halbwegs bei Verstand ist, nicht allzu schwer sein, dieser Erklärung nachzukommen.

Beitrag von woodgo - 09.06.11 - 07:47 Uhr

Jetzt komm mal wieder runter, Du Allwissende. Wenn ich nicht auch schon das Gegenteil erlebt hätte, hätte ich wohl kaum meinen Senf dazu gegeben. Und jetzt leg Dich wieder hin#klatsch

Beitrag von manavgat - 08.06.11 - 13:24 Uhr

Unter 10 MA hast Du keinen Kündigungschutz. Du kannst mit einer Anwältin sprechen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Gruß

Manavgat