Hallo hoffe ich hab mir das richtige Forum ausgesucht!
Ichbin in Elternzeit und erneut Schwanger! Habe morgen mein ersten Termin beim Artz!
Nun wollte ich mal wissen ob ich denn die Praxisgebühr bezahlen muss! Weis das gar nicht mehr von meiner ersten schwangerschaft!
Und muss ich auch die tets und so weiter bezahlen oder übernimmt das die Krankenkasse weil ich ja gar kein richtiges einkommen im moment habe?
vielleicht kann jemand helfen
lg tine
Artzbesuche in der Elternzeit!
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Beitrag von 1984tine - 07.06.11 - 08:02 Uhr
Beitrag von susannea - 07.06.11 - 08:08 Uhr
Das ist alles so wie immer, also die Praxisgebühr kommt auf den Arzt drauf an, ob ja oder nein.
Also vielmehr, was er meint ohne zur Vorsorge abgedeckt zu haben.
Tests musst du selber zahlen.
Beitrag von zubbeline - 07.06.11 - 08:11 Uhr
Irgendwovon wirst Du ja leben.
Also mich hat niemand gefragt, ob ich noch in Elternzeit bin oder schon wieder arbeite.
10€ Praxisgebühr mußte ich trotzdem zahlen und für Test, die nicht eh KK-Leistung müßte ich auch zahlen.
Beitrag von 1984tine - 07.06.11 - 08:14 Uhr
Habe die Frage nur intressehalber gestellt und nicht weil ich mir die 10 Euro Praxisgebühr nicht leisten kann!
wenn ich mir die leisten könnte wäre ich mit Sicherheit auch nicht mit baby Nr.2 schwanger!
Beitrag von 1984tine - 07.06.11 - 08:16 Uhr
meinte natürlich wenn ich mir die zehn euro gebühr NICHT leisten könnte wäre ich mit sicherheit nicht mit baby nr.2 schwanger!
Beitrag von miau2 - 07.06.11 - 08:55 Uhr
Hi,
du hast die gleichen Zuzahlungsregelungen auch wie jeder gesetzlich krankenversicherte.
Allerdings ist vermutlich die Zuzahlungsgrenze (2% vom einkommen bei Otto Normalo, 1% bei anerkannt chronisch kranken) schneller erreicht - wobei da bei verheirateten das Familieneinkommen zählt, also auch das vom Mann mit (dafür - wenn er gesetzlich versichert ist - auch seine Zuzahlungen).
Ich musste in der zweiten Schwangerschaft relativ bald keine Dinge wie Praxisgebühr und Rezeptgebühr mehr zahlen, da ich nicht verheiratet war, kein Einkommen hatte (das Glück vom Elterngeld gabs beim ersten Kind noch nicht) und "dank" einer anerkannten chronischen Vorerkrankungen mit permanent notwendigen Medikamenten die Mindest-Zuzahlung (also das, was wirklich JEDER, egal, ob ALGII-empfänger oder wer auch immer) leisten muss sehr schnell erreicht hatte...
Also einfach formuliert: für dich gelten die gleichen REgeln wie für alle anderen. Ob du nun deine Zuzahlungsgrenze erreichst musst du selbst herausfinden.
"die Tests" - außer dem OGTT (der inzwischen von immer mehr Krankenkassen übernommen wird) gibt es ja nicht wirklich viel, was absolut notwendig ist, oder? Was IGEL ist (also nicht Leistung der gesetzlichen KV) wird auch bei Dir nicht übernommen. Es sei denn, die KK hat wie eben viele beim "Diabetes-Test" eine Sonderregelung.
WEnn du aber nur zur Vorsorge gehst, keine Fragen stellst, kein Rezept benötigst - dann darf der FA dafür auch keine Praxisgebühr verlangen.
Viele Grüße
miau2
