Hallo,
vielleicht kann mir ja einer von euch was zum Thema sagen. Falls das hier die falsche Kategorie sein sollte, dann bitte verschieben.
Eine gute Bekannte von mir hat (wohl selbstgemachte) Probleme mit dem Kindergarten und Jugendamt wegen fehlender Zahlungen der Elternbeiträge.
Aber von vorn: Sie meinte, sie hat mit Antrag auf ALG2 auch den Antrag auf Kostenübernamhe der KiGa-Gebühren gestellt, und den ALG2- Bescheid (und auch den Folgebescheid) dann per Post an das Jugendamt geschickt. Dann kam wohl von seiten des Jugendamtes nichts mehr (auch weder ein Bescheid nochs onstiges).
Jetzt im Mai kam die Kündigung des KiGa-Platzes, da keine Elternbeiträge gezahlt wurden. Sie hatte dann beim JA angerufen, die SB teilte ihr daraufhin mit, daß sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, man sie angeschrieben hätte und es keine Reaktion darauf gab.
Nun hat sie bei mir nachgefragt wie dass mit der Mitwirkungspflicht und Nachreichen der Sachen ist (als ob ich mich damit auskennen würde)
Unter Vorbehalt habe ich gemeint, dass das abhängig vom Amt ist, bei Elterngeld zB weiß ich, dass man das bis zu einem Jahr nach Ablauf der Frist noch nachreichen könnte...wie es im diesem Fall ausschaut, keine Ahnung...
Das wäre (m)eine Frage an euch. Gibt es eine allgemeine, ich nenne es mal "Nachreich- Möglichkeit"?
So wie ich es verstanden habe, wurde der Antrag gestellt, nur der nachzureichende ALG2- Bescheid scheint nicht angekommen zu sein (also Mitwirkpflicht nicht nachgekommen).
Schon mal danke für's Antworten
Lg Jana
Mitwirkungspflicht und Frist verpasst
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Beitrag von jana-md - 07.06.11 - 12:03 Uhr
Beitrag von heikeundleon - 07.06.11 - 13:24 Uhr
Ich denke, das hat Deine Freundin gründlich verbockt.
"Sie hatte dann beim JA angerufen, die SB teilte ihr daraufhin mit, daß sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, man sie angeschrieben hätte und es keine Reaktion darauf gab."
Allerspätestens nach diesem Telefonat hätte sie bei der ALG2-Stelle (weiß nicht, wie das richtig heißt) persönlich vorstellig werden müssen. Rein rechtlich hat sie ihre Ansprüche vorerst verwirkt. Sie muss mit der Antragstellung ganz von vorn beginnen. Nach Bearbeitung und evtl. Bewilligung könnte sie dann wieder einen Kiga-Platz bekommen, aber sicher nicht mehr im "alten" Kiga, denn dieser Platz wird bestimmt neu vergeben sein.
Hätte sie sofort und einsichtig reagiert, wäre ihr der Platz vielleicht doch noch erhalten geblieben.
Gruß
Heike
