Hallo,
cih drehe grad ein bisschen am Rad.
Bei mir lag ein Brief vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten: das er mich nicht angetroffen hat, mich vormals angeschrieben hat deswegen, wegen Zwangsvollstreckungssache eines Energielieferanten.
So... Ich weiss von gar nichts
weder habe ich Briefe vom Gerichtsvollzieher erhalten, noch weiss ich um eine Zwangsvollstreckung (da hätte ich ja auch Briefe erhalten), noch bin ich Kunde dieses Energielieferanten (schon seit 6 Jahren nicht mehr und Schulden sind mir damals auch nicht bekannt gewesen). Geschweige denn um was für eine Summe es geht.
Seit Tagen versuche ich diesen Gerichtsvollzieher zu erreichen: Telefon, Mobil, E-Mail, persönlich. NICHTS, der Mann ist nicht anwesend oder zu erreichen, oder, oder, oder..... Das Büro gibts allerdings!
Jetzt steht in dem Brief, das er nächste Woche wiederkommen will und bei nichtantreffen Haftbefehl erlässt.
Ich habe aber Urlaub und der ist lang gebucht!
Was mache ich denn jetzt????? HILFE!!!!!
Übrigens bin ich nicht diejenige, die aus Angst Briefe geschlossen wegwirft!
Wie kann so etwas passieren?
Brief vom Gerichtsvollzieher
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Beitrag von scura - 07.06.11 - 12:51 Uhr
Beitrag von arkti - 07.06.11 - 12:55 Uhr
Ruf doch mal bei dem Energielieferanten an.
Vielleicht ist da noch irgendeine Endabrechnung oder so offen.
Beitrag von heikeundleon - 07.06.11 - 13:12 Uhr
Ich würde beim Gerichtsvollzieher anrufen, die Nummer steht sicher mit im Schreiben. Mach einen neuen Termin aus. Er wird Dir sicher die betreffenden Unterlagen vorlegen.
Eine Verwechslung in der Größenordnung, dass ein Gerichtsvollzieher auftaucht, wäre mir auch sehr suspekt.
Gruß
Heike
Beitrag von jogiyoda - 07.06.11 - 13:32 Uhr
Vorsicht! Ich wurde schon in U-Haft eingeliefert , so richtig mit morgens um 2 Polizei und die Acht um die handgelenke... Mehrfacher Betrug, räuberischer Diebstahl und so weiter. Am nächsten Tag stellte mein Anwalt fest : es gibt jemanden mit meinem Namen und sogar gleichem Geburtsdatum nur anderer Geburtsort. Sein Wohnort ist die Nachbarstadt! Inzwischen kenne ich den für unseren Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher sehr gut denn es kommen in unregelmäßigen Abständen Forderungen an den guten Mann die bei mir landen.
Beitrag von heikeundleon - 07.06.11 - 13:57 Uhr
Da können wir uns die Hand geben. Ich bekomme immer Mahnungen für eine Namensvetterin, die die Klavierstunden für ihren Sohn permanent nicht zahlt.
Aber noch stand keine Polizei vor meiner Tür
.
Gruß
Heike
Beitrag von bruchetta - 07.06.11 - 13:12 Uhr
Ich würde per Einschreiben einen Brief an den GV schicken und, wie oben schon geschrieben, beim Lieferanten nachfragen.
Beitrag von che-raya - 07.06.11 - 13:18 Uhr
Hallo,
klemm Dich ans Telefon und rufe bei dem Energielieferanten an.
Irgendwas scheint da ja nicht zu stimmen.
Bist Du umgezogen?
Hast Du Dich bei dem Lieferanten abgemeldet?
Hast Du eine Endabrechnung bekommen?
Lg
CR
Beitrag von scura - 07.06.11 - 13:30 Uhr
Danke!Habe mit dem Energiefuzzi telefoniert!
Der Energielieferant hatte eine Restforderung von 2006 über 30,-
Mehr konnte der mir nicht sagen.
Das sind doch jetzt Unsummen!!!! Wieso kommt bei mir kein Brief an
Beitrag von musterli70 - 07.06.11 - 13:35 Uhr
Lustig, die 30 € kann er sich wohl jetzt in die Haare schmieren, meiner Meinung selbst wenn es diese Forderung geben sollte, ist sie nun schon lange verjährt.
Weil Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid hast Du ja wohl nie erhalten, sonst könnte der Gerichtsvollzieher, bzw. der Energiefutzi ja den Erhalt nachweisen.
Beitrag von myimmortal1977 - 07.06.11 - 15:02 Uhr
Mit der Aussage wäre ich ganz vorsichtig! Die Verjährungsfristen unterbrechen bzw. verlängern sich, wenn die Forderung betrieben werden muss und der Gläubiger die Betreibung rechtzeitig eingeleitet hat.
Man kann nicht einfach sagen, man hätte nichts bekommen. Auch ist man oftmals verpflichtet, Umzüge bestimmten Vertragspartnern mitzuteilen.
Man muss als Vertragspartner nicht immer ins Adressenermittlungsverfahren gehen....
LG Janette
Beitrag von musterli70 - 07.06.11 - 15:18 Uhr
Dann fehlen aber immer noch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, nebst Urteil aus dem schriftlichen Verfahren damit der Gerichtsvollzieher überhaupt ne Grundlage hat um vollstrecken zu können.
Beitrag von moncici10 - 07.06.11 - 16:45 Uhr
Wenn kein Vollstreckungsbescheid oder ähnliche Vollstreckungsgrundlage vorliegen sollte, würde im Normalfall auch kein Gerichtsvollzieher "austreten".
Beitrag von musterli70 - 07.06.11 - 18:02 Uhr
Und da haben wir den Salat, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und auch das Urteil müssen eigentlich so zugestellt worden sein, dass die Zustellung nachweisbar ist und die Threaderstellerin hat keine Post bekommen, somit scheint es sich um nicht bekannt gewordene Verwaltungsakte zu handeln ;)
Beitrag von moncici10 - 07.06.11 - 22:33 Uhr
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten :-P
Sollte sie zum Beispiel nicht gefunden worden sein (durch Umzug oder durch nicht bei der Stadt/Gemeinde gemeldet zu sein), gibt es ja noch die Möglichkeit, den Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beim Gericht aushängen zu lassen. Dann gilt auch der Bescheid als zugestellt.
Wie auch immer.. irgendwas ist da schiefgelaufen. Entweder von Seiten der Schuldnerin oder der Gläubigerin.. wer weiß das schon so genau ;)
Beitrag von manavgat - 07.06.11 - 15:24 Uhr
Ist eine Bankverbindung angegeben wo Du was überweisen sollst? Dann könnte es ein Betrugsversuch sein.
Ansonsten ruf Deinen Lieferanten an, sag dass Du eine Bestätigung brauchst, dass alles bezahlt ist und häng das gut sichtbar an die Tür für xy.
Gruß
Manavgat
Beitrag von mirakulix - 08.06.11 - 22:22 Uhr
Sorry, aber wenn der Haftbefehl zur Debatte steht, dann hat der gute Mann auch einen Titel gegen Dich. Das heisst, dass alles zieht sich schon etwas länger hin bzw. Du hast schon div. Schreiben, Mahnbescheid, Vollstreckunsbescheid etc.pp bekommen.
Kann mir nicht vorstellen, dass sich der GVZ das alles aus den Fingern gesaugt hat
