Hallo,
habe eine Frage zu Grundschuld/Bürgschaft:
Mein Mann und ich wollen bauen:
Wenn unsere Eltern ihr Grundstück beleihen würden, sodass die Bank uns ein Darlehen für ein Haus bewilligt, bedeutet das ja, dass unser Darlehen gesichert wird und sollten wir mal nicht mehr zahlen, dass die Bank sich ihr Geld von den Eltern holt.
1. Holt sich die BAnk das dann bar?
2. oder wird zwangsläufig dann denen Ihr Haus komplett versteigert??
3. oder versucht die BAnk erst unser Haus zu versteigern und holt sich den Rest bei den Eltern? dann in bar oder müssen die ihr Haus ebenfalls verkaufen??
Kann eine solche Bürgschaft auch irgendwann gelöscht werden oder kann sie zeitlich befristet werden?
Ich habe folgende Theorie:
Irgendwann sind ja mein Mann und ich alleine in der Lage, die Restschuld mit eigenen Mitteln zu finanzieren oder? Die Bank kann doch nicht, wenn wir zB. die letzten 20.000 Euro nicht mehr zahlen können, immernoch zu den Eltern tanzen - nach 25 Jahren oder so??? Das ist doch unlogisch.
Ich kann verstehen, wenn eine Bürgschaft/Grundschuld z.B. 15 Jahre lang gültig ist, eben solange, bis die Darlehensschuld für uns noch zu hoch ist, und das Risiko für die Bank zu hoch ist. Wenn dann die Gesamtschuld der Immobilie unseren Einkünften entspricht und die BAnk kein so großes Risiko mehr trägt, braucht doch keine Grundchuld bei jemand anderem mehr zu bestehen.
Bsp:
Haus kostet 200.000 Euro, derzeit noch zu teuer für uns allein, deshalb als Sicherheit Grunschuld auf Eltern ihr Haus.
nach 15 Jahren haben wir inc Zins z.B. 80.000 Euro bezahlt oder so (das ist jetzt nicht professionell berechnet!!)
Unsere Restschuld: 120.000 Euro plus Zinsen.
Die BAnk kann das Haus für 170.000 verkaufen. Unsere Schulden waren ja aber nur noch 120.000 plus Zinsen.
Dann hat die Bank ihr Geld. Da braucht doch keiner mehr an die Eltern gehen oder??
Wie ist das und gibts da Möglichkeiten, um eine Grundschuld für Eltern o.ä. "abzumildern", eben mit zeitlicher Befristung, oder so?? Oder erledigt sich so ein FAll dann von selbst, wenn der obige Fall eintreffen würde??
Danke danke danke
LG
Sanara
Fragen zu Bürgschaften bei Immobilien
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Beitrag von sanara200 - 07.06.11 - 21:08 Uhr
Beitrag von montana82 - 07.06.11 - 22:16 Uhr
Hallo,
erst einmal zu Deinen Fragen:
1.ja, falls bei Euch nichts mehr zu holen ist, wendet sich die Bank an die Eltern. sie haben dann die Möglichkeit auch bar zu zahlen
2. Nein, nur wenn sie nicht zahlen können
3. ja. Zuerst wird Euer Haus versteigert und mit dem Erlös alle Verbindlichkeiten beglichen. Wenn es nicht ausreicht, wendet sich die Bank an die Eltern.
Ja, die Bürgschaft kann irgendwann erledigt sein.
Bsp.: Kauf Immobilie für 200.000,00
Diese wird durch zwei Grundschulden zu je TEUR 100 besichert.
Nach einer Zeit wurden TEUR 100 zurückbezahlt. Die Bank hat noch sicherheiten in Höhe von TEUR 200, braucht aber nur TEUR 100. So kann man dann eine Löschungsbewilligung für das Zusatzobjekt beantragen.
Grundsätzlich kann man die Grundschuld der Eltern nicht zeitlich begrenzen. Aber Ihr könnt nach dem die Verbindlichkeiten in Höhe der Grundschuld der Eltern beglichen wurden, die Freigabe der Zusatzsicherheit beantragen. Von selbst gibt aber die Bank sicherheiten erst dann frei, wenn komplette Verbindlichkeiten beglichen wurden.
In der Regel geben die Bank nicht benötigte Grundschuldteile immer frei.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
LG
Beitrag von sanara200 - 08.06.11 - 09:09 Uhr
Vielen DAnk,
du hast mir sehr geholfen.
So habe ich ein bisschen den Durchblick und kann das ganze sachlich betrachten.
Beitrag von kati543 - 08.06.11 - 09:47 Uhr
Hallo,
zu der äußerst ausführlichen Antwort wollte ich nur noch mal sagen, dass die Grundschuldlöschung wirklich beantragt werden muß. Von allein macht das die Bank nicht (die sind froh, wenn sie eine Grundschuld haben). Das ist wirklich wichtig, dass ihr das immer machen lasst - nötigenfalls eben Gebühren dafür zahlt. Die eingetragene Grundschuld ist nicht auf den Kredit bei euch beschränkt, sondern gilt für alle Kredite, die deine Eltern bei dieser Bank eventuell auch später abschließen. Falls deine Eltern dann also mal in Zahlungsschwierigkeiten kommen (und sie sind bei derselben Bank) gibt das Probleme. Das muß deinen Eltern klar sein.
Beitrag von leoniel - 08.12.11 - 14:29 Uhr
Das Thema Bürgschaften ist in der Tat sehr komplex und zum Teil intransparent. Vor allem ist es in den vergangenen Jahren aufgrund der nun sehr verschiedenen Arten von Bürgschaften noch unübersichtlicher geworden. Ich habe beim Surfen zum Beispiel gesehen, dass es auch eine sogenannte <a href="http://www.buergschaften.ws">Bürgschaftsversicherung</a> gibt. So richtig verstanden habe ich den Sinn dieser Versicherung jetzt nicht, aber das tut man ja irgendwie bei kaum einer Versicherung.
