Hallo!
Ich habe gerade gelesen, dass man VERPFLILCHTET ist, die Einkommensteuer-Erklärung bis 31. Mai abzugeben, wenn man u.a. Elterngeld bezogen hat.
Natürlich habe ich da noch NICHTS abgegeben, habe vor drei Wochen erst die Erklärung für 2009 abgegeben, weil wir bis dato noch nicht verheiratet waren und auch nicht verpflichtet. Warum verpflichtet einen denn das Elterngeld? Ich glaube, auch Kurzarbeitergeld fällt darunter, oder? Was hat das jetzt für Konsequenzen, wenn wir die Erklärung erst am Freitag abgeben??
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Weiss jetzt grade gar nicht, was jetzt auf uns zu kommt. Bekommen wir jetzt kein Geld zurückerstattet, weil wir diese Frist nicht eingehalten haben? Warum wird man vom Finanzamt denn da nicht angeschrieben, dass man verpflichet ist, das zum 31. Mai abzugeben??
GLg
Alexandra
Frage zu Einkommensteuer:Abgabe 31.Mai????
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Beitrag von josie32 - 07.06.11 - 23:34 Uhr
Beitrag von susannea - 07.06.11 - 23:55 Uhr
Wenn ihr sie Freitag abgebt wird das wohl keienrlei Konsequenzen haben, gebt ihr sie trotz Aufforderung nicht ab, wird geschätzt und dann wird wohl eher nachgezahlt mit Verzugszinsen usw. ;)
Alle Lohnersatzleistungen über 410 Euro (glaube ich) verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung.
Beitrag von josie32 - 08.06.11 - 00:00 Uhr
Ah, habe jetzt auch nochmal gegoogelt. Ich glaube, das betrifft vor allem die Leute, die Nachzahlungen leisten müssen. Wir bekommen ja eigentlich immer ein paar Hunderter zurück....
Und Elterngeld bekomme ich ja auch nur 318 Euro, liege ja unter dem Satz von 410.
Ich hoffe, Du hast recht und es hat keine Konsequenzen für uns - würde mich in den Allerwertesten beissen, wenn die uns von den paar Kröten, die wir zurückbekommen dann auch noch was abziehen.
Danke für Deine Antwort!!!
Lieben Gruß,
Alexandra
Beitrag von susannea - 08.06.11 - 00:07 Uhr
Iingesamt im Jahr 410 Euro, da liegst du nach 2 Moanten drüber ;) Also bist du verpflichtet eine abzugeben!
Beitrag von josie32 - 08.06.11 - 00:26 Uhr
Ah, ok. Ich dachte 410 monatlich....
Ok, ich hoffe mal, dass es Freitag noch reicht. Wir haben ja noch nicht mal den Bescheid von 2009, den wir vor drei Wochen abgegeben haben.
LG
Alexandra
Beitrag von susannea - 08.06.11 - 07:07 Uhr
Naja, du bist lustig, was meinst du, was bis 31.5. da an Erklärungen abgeegeben wird, da sind 3 Wochen deutlich zu kurz. Rechne dann eher mit 3 Monaten Bearbeitungszeit!
Beitrag von josie32 - 08.06.11 - 15:17 Uhr
Naja, normalerweise sind die bei uns flott und wir haben den Bescheid nach 14 Tagen oder auch mal nach 3 Wochen.....
Außerdem ist mir das ja auch gleich, wie lange es dauert. Wären wir auf das Geld angewiesen, hätten wir die Sache ja schon früher abgegeben....
Es ging mir ja nur darum, dass ich die andere Erklärung sicher noch bis Freitag abgeben kann, wenn die Steuererklärung von 2009 noch nicht mal bearbeitet ist.
Beitrag von susannea - 08.06.11 - 15:30 Uhr
Der Zusammenhang, was die eine mit der anderne Steuererklrärung zu tun hat, ist mir nicht ganz klar.
Für die eine hast du eine Frist einzuhalten, für die andere kannst du sie innerhalb einer Zeit abgeben (wenn du lustig bist).
UNd wenn man das eben direkt vor der Frist abgibt, wo viele abgeben müssen, dann dauerts natürlich länger als zu anderen Zeiten ;)
Beitrag von windsbraut69 - 08.06.11 - 07:34 Uhr
"Wir haben ja noch nicht mal den Bescheid von 2009, den wir vor drei Wochen abgegeben haben. "
Das ist ja mal ne Logik.
Klar wartet man auf die Erstattung aber Ihr hängt ein Jahr hinterher und Du ärgerst Dich, dass das FA 3 Wochen benötigt?
Ich würde übrigens nicht von einer Erstattung für 2010 ausgehen, wegen des Elterngeldes.
Gruß,
W
Beitrag von josie32 - 08.06.11 - 15:09 Uhr
Naja, das ist wohl falsch rübergekommen. Ich ärgere mich nicht, dass wir es noch nicht bekommen haben, ich habe festgestellt, dass wir es noch nicht haben. Daher dachte ich, dass es sicher noch nicht sooo dringend ist mit 2010, weil die ja grade noch 2009 bearbeiten.
Ich rechne auch nicht mit einer Erstattung, da ich nicht weiss, wie das jetzt abläuft wegen Kurzarbeit und Elterngeld. Wobei ich ja nur den Sockelsatz Elterngeld bekomme und auch erst seit 13.10.
Trotzdem danke für Deine Antwort.
Beitrag von ujn1 - 08.06.11 - 00:37 Uhr
Hallo Alexandra,
kein Problem, locker bleiben.
Wenn Ihr über einen Steuerberater einreicht, habt Ihr automatisch eine Fristverlängerung bis Jahresende.
Ansonsten bekommt ihr (jedenfalls bei uns) so gegen Ende Juni einen netten Brief, dass bis zum Stichtag xx.Juni beim FA noch nichts eingegangen ist, und man Euch freundlich aber nachdrücklich bittet, das nun nachzuholen. Ich krieg den Schrieb jedes Jahr, weil ich immer zu spät bin. Dieser Brief hat noch keine Konsequenzen (Säumniszinsen oder so).
Man kann (entweder nach der Aufforderung des FA oder einfach so) formlos eine Fristverlängerung beantragen. Wenn man irgendeinen Grund angibt ("wichtige Unterlagen fehlen noch") ist eine Fristverlängerung bis Ende August normalerweise kein Problem (das FA hat mit den Ende Mai auf einen Schlag aufgelaufenen Anträgen sowieso erstmal gut zu tun).
LG
Beitrag von josie32 - 08.06.11 - 00:47 Uhr
Hallo!
Danke für Deine Antwort!
Nein, wir machen das nicht über den Steuerberater....daher auch keine Fristverlängerung.
Ok, dann bin ich ja beruhigt. Wir sind nämlich noch nicht angeschrieben worden, weil wir bisher ja nicht verpflichtet waren. Ich werde mich morgen aber gleich dransetzen und den Papierkram zusammensuchen, damit wir es am Freitag dann noch abgeben können. Bisher haben wir ja auch noch nicht mal den Bescheid von 2009, die haben wir vor 3 Wochen abgegeben.
Danke nochmal und Gute Nacht!!
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.06.11 - 08:42 Uhr
Hallo
Man wird auch nicht angeschrieben. Eigendlich sollte man sowas wissen.
auch, das das Eg nachträglich"versteuert" wird. Es unterliegt nä,lich dem Progressionsvorbehalt.
Bianca
