Ich bin zur Zeit mit meinen Sohn (17.07.2010) noch bis Dezember 2011 in Elternzeit. Allerdings läuft mein Elterngeldanspruch (1 Jahr gewählt) jetzt im Juli 2011 aus.
Ich werde aber meine Elternzeit aber wahrscheinlich noch bis August 2012 unbezahlt fortführen.
Was wäre wenn ich jetzt schwanger werden würde, in welcher Höhe würde mir dann Elterngeld zustehen? Ich bin ja sozusagen über 1 Jahr ohne Einkommen.
LG
mal angenommen-Elterngeld
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Beitrag von sanimaus - 08.06.11 - 07:56 Uhr
Beitrag von susannea - 08.06.11 - 08:25 Uhr
Es zählt dann das Einkommen der 12 Monate vor dem MUtterschutz. Dabei werden Monate in denen es Elterngeld gab ersetzt durch vorherige.
Was dann rauskommt kann niemand so genau sagen!
Beitrag von skm - 08.06.11 - 09:36 Uhr
huhu,
beim wir es: 1. kind 14.5.2007 zwei jahre elternzeit und das zweite kam dann am 13.6.2009 also habe ich ein jahr mit null berechnet bekommen. habe also 300€ (mindestsatz) plus geschwisterbonus 75€ bekommen.
lg skm
Beitrag von susannea - 08.06.11 - 12:38 Uhr
Dürfte aber kein ganze Jahr mit 0 Euro gewesen sein, aber nur ein oder zwei MOnate mit Einkommen ;)
Beitrag von skm - 09.06.11 - 21:44 Uhr
hallo.
muschu zählt eigentlich nicht mit. genau wie monate in denen man elterngeld bezogen hat.
ich habe 2monate von vor meiner ersten elternzeit bekommen. also praktisch von 2007 noch
lg
Beitrag von susannea - 09.06.11 - 22:31 Uhr
Genau das habe ich doch geschrieben, dass es kein ganzes Jahr war. Ich verstehe deine Antwrt also nicht so ganz!
Beitrag von skm - 10.06.11 - 13:46 Uhr
tja
