Unerhaltsrückstände

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Beitrag von emma-2011 - 08.06.11 - 11:38 Uhr

Hallo,

der Vater meines Sohnes hat über 4000€ Unterhaltsrückstände.
Wie kann ich die einfordern? Welche Möglichkeiten gibt es?
Zu seiner Situation kurz: Er hat noch zwei andere Kinder (eines mit seiner Frau u noch eine weiteres für das er Unterhalt zahlen muss) und hat gerade aktuell ein Haus gebaut.

Unser Sohn zieht nun plötzlich zu ihm, ich muss also an ihn Unterhalt zahlen. (Trotz meiner Elternzeit.. wie auch immer das dann funktioniert.. naja).

Trotzdem will ich natürlich die Unterhaltsrückstände die sich im laufe der letzten 12 Jahre angesammelt haben, irgendwann von ihm haben. Ich musste ja auch immer irgendwie dafür Sorgen, dass unser Kind zu essen u Kleidung hat, auch wenn er keinen Unterhalt gezahlt hat.

Danke für Tipps u danke für das nichtschreiben von blöden Kommentaren.

emma

Beitrag von ppg - 08.06.11 - 11:43 Uhr

Danke für Tipps u danke für das nichtschreiben von blöden Kommentaren.

Den blöden Spruch hättest Du Dir stecken können.

Wieviele Unterhaltsschulden sind denn wirklich aufgelaufen ( Bei Zahlungsunfähigkeit wegen Arbeitslosigkeit laufen nämlich keine auf )

Diese Rückstände mußt Du konkret berechnen, einen Titel erwirken und dann kannst Du vollstrecken. Z.B. eine Grundschuld auf das Haus eintragen lassen.

Ute, die übrigen noch nie nennenswerten Unterhalt erhalten hat und erst jetzt, nach 14 Jahren ihren EX für 18 Monate Einkommen , und damit die Unterhaltshinterziehung für nur diesen Zeitraum nachweisen kann.

Beitrag von emma-2011 - 08.06.11 - 11:50 Uhr

Leider gibt es hier immer mehr u mehr Leute, die nur blöde Sprüche lassen aber nicht wirklich helfen können oder wollen.
Damit waren nur solche Menschen angesprochen u nicht Du :-)

Es heisst hier einfach zu oft "Du bist Geldgeil. Geh arbeiten. Usw." Schon oft gelesen. Leider.

Die Unterhaltsrückstände hat das Jugendamt immer zusammengetragen. Es geht nur um die Summen, wo die sagen, dass ist der Rückständige Unterhalt. Das steht mir bzw. unserem Sohn ja noch zu. Er musste immer so viel verzichten u soll davon etwas auf sein Führerscheinsparbuch bekommen.

Die Männer wissen genau wie sie es machen müssen oder?
Sein Vater ist nebenbei auch noch massenhaft schwarz nebenbei arbeiten gegangen, hat für seinen Sohn aber nie ne Kleinigkeit extra über gehabt. Leider.
Und ich muss nun ansehen, wie wir sein neues Haus finanzieren durch den Unterhalt, den ich an ihn zahlen muss dann in kürze. Denn das Geld hat er bereits mit eingeplant.. genauso wie das Kindergeld für den Jungen. Hat er mir selbst gesagt. Super oder?
Da wird mir echt schlecht bei!!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.06.11 - 11:53 Uhr

Hallo

Die Unterhalstrückstände mal aussen vorgelassen. Er hat Anspruch auf das Kindergeld und Unterhalt von dir für den Jungen.

Das er vorher keinen Unterhalt gezahlt hat, ist da egal.

Bianca

Beitrag von ppg - 08.06.11 - 11:56 Uhr

Hat das Jugendamt die Rückstände auch tituliert?? Im Reden sind die groß.



Das ist Dein Kernproblem. Du findest keinen Richter , er Dir Rückstände aus Arbeitslosigkeit tituliert. Schwarzarbeit zählt nur beim eindeutigen Nachweis ( Dedektiv oder so ) . Und ohne Titel keine Vollstreckung.

Ute

Beitrag von emma-2011 - 08.06.11 - 12:08 Uhr

Wir haben einen Unterhaltstitel.

Was genau meinst Du denn mit Rückstände tituliert?

Beitrag von ppg - 08.06.11 - 12:15 Uhr

Um zu vollstrecken, brauchst Du einen Titel ( keinen Unterhaltstitel )

D.h. Seine Schulden werden tituliert. Und da kannst Du nur Unterhaltsrückstände reinnehmen, wo er hätte zahlen können, aber nicht wollte. Rückstände aus Zahlungsunfähigkeit wird Dir kaum einer titulieren, weil er den Unterhalt nur aus aus dem Einkommer über Selbstbehalt zahlen muß, sonst nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungstitel_%28Deutschland%29

Ute

Beitrag von emma-2011 - 08.06.11 - 12:21 Uhr

Na da werd ich die Tante beim JA mal gleich anschreiben.. die arbeitet nämlich nur Di+Do :)

Wäre ja ganz super.. Sie sagt mir so u so viele Rückstände hat er u letztendlich hat er dann evtl. keine, weil die nicht tituliert haben? Oh klasse..

Beitrag von ppg - 08.06.11 - 12:26 Uhr

Die können auch nicht titulieren - wie denn? Greif nem Nackten in die Tasche.

Und für die Zukunft: Unterhaltssachen nie übers JA sondern nur mit Anwalt

Ute

Beitrag von emma-2011 - 08.06.11 - 12:42 Uhr

Ja danke für den Tipp.. leider weiss ich das dann wohl 12 Jahre zu spät..

Beitrag von jazzy07 - 08.06.11 - 14:26 Uhr

Hi Ute,

entschuldige bitte, aber die Aussage mit dem Titel ist doch totaler Blödsinn.

Bei mir hat das OLG Schleswig meinen Ex-Mann verdonnert "alle Rückstände" seit 2005 an die Kinder nachzuzahlen, obwohl er seit der Zeit ein auf Arbeitslos gemacht hat!

Der Richter bei uns hat gleich gesagt, dass die Erwerbsbemühungen bei weitem nicht ausgereicht haben um die Rückstände zu erlassen. Das ist einfach Fallabhängig.

Lg Jazzy

Beitrag von ppg - 08.06.11 - 14:37 Uhr

"obwohl er seit der Zeit ein auf Arbeitslos gemacht hat! "

Also hatte er sein Einkommen mutwillig veringert?

Das ist dann eine andere Ausgangslage: In dem Fall hat er die Straftat Unterhaltshinterziehung begangen, natürlich wird das geahndet.

Begründung lieferst Du ja schließlich mit.

Und wenn dann ein Gericht zu Deinen Gunsten entschieden hat, dann hast Du doch einen Titel bekommen. Ohne geht keine Vollstreckung.



Ute