Alg2 - wann Mitteilung über Arbeitsaufnahme?

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Beitrag von postrennmaus - 08.06.11 - 12:38 Uhr

Hallo an alle!

Ich bin jetzt für kurze Zeit in den Bezug von Alg2 gerutscht. Habe aber recht schnell wieder einen Job gefunden. Den Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Wann genau muss ich dem Jobcenter von der Arbeitsaufnahme berichten? Ich habe nämlich eine ganz nette Sachbearbeiterin, die für die Berufsberatung zuständig ist, und die sagte mir irgendwas, dass ich ihr die erste Gehaltsabrechnung schicken soll, und alles was ich VOR dem ersten Gehalt an Alg2 bekomme, steht mir zu und muss ich nicht zurückzahlen.

Stimmt das so wirklich und ist es mit dem zuschicken der ersten Gehaltsabrechnung getan? Oder muss ich den Arbeitsvertrag hinschicken, sobald der unterschrieben ist?

Für echte Hilfe wäre ich dankbar.


Lg postrennmaus

Beitrag von windsbraut69 - 08.06.11 - 12:47 Uhr

Nein, das stimmt so nicht. Entscheidend ist das Zuflußprinzip.
Bekommst Du im gleichen Kalendermonat ALGII und Gehalt, wird das Einkommen angerechnet.

Ich würde allerdings auch nicht zu früh irgendwelche Zahlen in den Raum stellen, damit Du nicht zuviel Zeit ohne ALGII und vor dem ersten Gehalt überbrücken mußt.

Gruß,

W

Beitrag von postrennmaus - 08.06.11 - 12:55 Uhr

Aber wie läuft das.

Beispiel:

Ich bekomme das Alg2 am 31.5. für den Juni, bekomme aber das erste Gehalt am 30.6. rückwirkend für den Juni. Wird dann das Alg2 zurückgefordert?

Beitrag von ppg - 08.06.11 - 12:59 Uhr

Ja.

Wenn Dein Gehalt am ersten 1.7. auf dem Konto ist , dann nicht.

Ute

Beitrag von ppg - 08.06.11 - 12:52 Uhr

Mir wurde seinerzeit auch geraten, die Arbeitsaufnahme eher später ( erste Abrechnung ) zu melden und dann zuviel gezahltes ALG II zurückzuzahlen.

Gibt zwar einen bösen Brief, ist aber besser als ohne Geld dazustehen.

Ute

Beitrag von smokinaces - 08.06.11 - 23:03 Uhr

also dass ist mal mehr als mutig sowas zu sagen bzw. zu schreiben, da kann es ganz schnell mal ein OwiG-verfahren geben und wenn es ganz blöd läuft auch an die Staatsanwaltschaft abgegben werden.

Normalerweise sollten Änderungen umgehend mitgeteilt werden, im Rahmen der Rechte und Pflichten die man gegenüber der Behörde hat. Steht auch im Merkblatt drin und man hat ja dafür unterschrieben dass man das Merkblatt erhalten hat und vom Inhalt Kenntnis genommen hat.

mal ganz davon abgesehen, welch Aufwand dahintersteht für den Bearbeiter... und dann meckern andere rum weil die Bearbeitung solange dauert...

Beitrag von musterli70 - 08.06.11 - 19:34 Uhr

Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages wird die Meldung fällig, alles andere kann nach hinten losgehen.

Beitrag von postrennmaus - 08.06.11 - 22:11 Uhr

Ok, und weißt du ob die die Zahlung dann komplett einstellen?
Also wenn ich ab 1.7. den Vertrag habe und am 30.7. das erste Gehalt bekomme, wird ds Jobcenter dann für den Juli nix mehr zahlen (die Zahlung würde ja normal am 30.6. erfolgen)? Dann hätte ich nämlich keine Möglichkeit die Miete/Strom Anfang Juli zu zahlen. Muss man dafür einen Antrag auf Darlehen/Übergangshilfe etc stellen??


Lg

Beitrag von musterli70 - 09.06.11 - 14:23 Uhr

Die prüfen erstmal das Einkommen, d.h. Kopie vom Vertrag mit hin, das wird bereinigt, sprich die Freibeträge werden abgezogen, der Rest wird gegen den Bedarf aufgerechnet, danach erfolgt dann entweder ein Einstellungsbescheid, ob eben weniger ALG II.
Da den Zuflußtermin niemand erahnen kann, werden sie vermutlich den 7er Monat noch laufen lassen und dann mit der ersten Abrechnung und dem Kontoauszug aus dem hervorgeht wann es zugeflossen ist entsprechend im Folgemonat verrechnen.
Die Bedürftigkeit endet ja nicht mit Arbeitsbeginn, sondern dann wenn das Geld in ausreichender Höhe zufließt.
Man kann auch mit dem Chef reden, dass er das Geld so anweisen lässt, das es erst am 1. des Folgemonats eingeht, alternativ den ersten Monat eine Barauszahlung gegen Quittung am 1. des Folgemonats einrichtet.

Alles schon erlebt und ausprobiert, einfach mit dem Chef reden, denn er hat auch nix davon, wenn sein neuer Mitarbeiter mit ner Fresse den ersten Monat da rumsitzt, weil er nix zu beißen hat.