Hallo habe heute nen brief bekommen vom Jugendamt... der vater will ne senkung da er jetzt noch nen 2tes kind hat!
Nun meine frage kann ich da irg gegen machen?
Er zahlt für mein sohn 272 € wieviel weniger es wird weis ich nicht habe auch meine zustimmung noch nicht gegeben da ich es irg nicht einsehe!
Er wohnt mit seiner neuen freundin zusammen, sie hat vorher auch ein einkommen von 1200€ gehabt wird das mitberücksichtigt weil sie zusammen wohnen???
er kümmert sich kaum um unseren sohn!
Wir wohnen in hamburg und er ist nach österreich abgehauen..
ich zahle alles alleine sei es klamotten oder schule klassenreise oder oder wenns jetzt weniger wird weis ich gar nicht wie ich das alles machen soll...
habe selber nur nen einkommen von 800-900€
plus kindergeld und unterhalt!
aber hab ja auch abzüge miete strom wasser telefon...
oh man :(
Unterhaltsangelegenheit! Vater hat nen 2tes Kind
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Beitrag von magiceyes23 - 08.06.11 - 16:21 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 08.06.11 - 16:35 Uhr
Hallo habe heute nen brief bekommen vom Jugendamt... der vater will ne senkung da er jetzt noch nen 2tes kind hat!
Nun meine frage kann ich da irg gegen machen?
du kannst das Kind
A. umbtingen
B.zurückentwickeln und abtreiben
oder ernst bleiben und hinnehmen das er jetzt für 2 kinder unterhaltspflichtig ist und jedes Kind den Unterhalt nach SEINEN Möglichkeiten bekommt
btw. du brauchst gar nicht zustimmen denn du hast keinerlei Einflußmöglichkeit
Beitrag von magiceyes23 - 08.06.11 - 16:56 Uhr
deine aussage hättest du dir sparen können da ich ganz normal gefragt habe was ich machen kann..
und ob das einkommen der frau mit der er zusammen wohnt auch zählt!!!
Und ich hab nichts gesagt das ich irg gegen das 2te kind habe!!!
Beitrag von jogiyoda - 08.06.11 - 17:49 Uhr
und ob das einkommen der frau mit der er zusammen wohnt auch zählt!!!
klar zählt das un ddas <Einkommen ihrer Eltern udn Großeltern auch! unfug
zählt denn das Einkommen deiner Eltern auch zu deinem Einkommen?
Beitrag von thea21 - 08.06.11 - 20:41 Uhr
Öhm, aber mit der Frau, mit der er zusammenlebt jetzt, hat er doch das neue Kind. Da wird das "Gesamtverhältnis" garnicht berücksichtigt?
Beitrag von sassi31 - 08.06.11 - 21:55 Uhr
Berücksichtig wird, dass die aktuelle Frau auch unterhaltspflichtig für das gemeinsame Kind ist. Mit seinem Kind aus der früheren Beziehung hat sie jedoch nichts zu tun.
Beitrag von anarchie - 08.06.11 - 16:40 Uhr
hallo!
da kannst du NICHTS tun.
Und Zustimmen musst dua uch nicht, interessiert nämliche Keinen, was du dazu sagst...
Es gibt jetzt 2 Kinder und da auch das 2. Nichts dafür kann geboren zu sein, hat es den gleichen Anspruch wie dein Kind.
Und da es ja jetzt schon mangelfallberechnung ist(?) wird es natürlich wneiger werden...
das verfügbare Einkommen jenseits des Selbstbehaltes wird duch beide Kinder geteilt.
Vielleicht kannst du Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen?
lg
melanie
Beitrag von magiceyes23 - 08.06.11 - 16:59 Uhr
Doch ich hab mit der vom jugendamt telefoniert wenn ich nicht zustimme geht es vors gericht und dann wird halt alles überprüft!!!
das war ja meine frage ob ich irg zuschüsse beantragen kann..
da ich ja wirklich alles alleine zahle.
klassenreise schulbücher und und und!
obwohl ich da gerade ´gelesen habe das der vater da mitzahlen müsste...
weis jemand davon was??
Beitrag von anarchie - 08.06.11 - 17:08 Uhr
natürlich musst du nicht zustimmen - nur ändert das garnichts, da de facto neu berehcnet WIRD.
Dinge wie schulbücher etc. sind meiens Wissens im normalen Unterhalt enthalten..
wie gesagt, ich würde mal wohngeld und kinderzuschlag durchdenken..
lg
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.06.11 - 21:27 Uhr
Hallo
Schulbücher gehören zu Lernmitteln und müssen vom Unterhalstgeld bestritten werden.
http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
Wegen der Klassenfahrt wirst du klagen müssen.
Bianca
Beitrag von zubbeline - 09.06.11 - 09:03 Uhr
wenn es ein Mangelfall ist, wird er nicht für die Klassenfahrt mit zahlen müssen.
Beitrag von vwpassat - 08.06.11 - 17:06 Uhr
Du zahlst alles alleine???
Was machst Du dann mit den 456 Euro (Unterhalt + Kindergeld).
Ich denke schon, dass das reicht.
Beitrag von magiceyes23 - 08.06.11 - 17:25 Uhr
genau aber wenn man nur 500€ im monat zum leben hat und davon essen...ausflüge oder kleinigkeiten zahlen muss und dann aufeinmal 150€ klassenreise dazukommmen ist das wenig und wenn dann auch noch 100€ unterhalt wegfallen ist das noch weniger
Beitrag von tigaluna - 08.06.11 - 18:36 Uhr
Du hast knapp 800 Euro Gehalt + 500 Euro für Kindergeld und Gehalt, also 1300 Euro zur Verfügung. Wie kommst du auf 500 Euro zum leben? Dann müsstest du ja 800 Euro Miete zahlen. Sollte dies so sein, solltest du einen Umzug erwägen.
Ansonsten: Das Einkommen seiner Freundin zählt nicht, warum soll sie auch für fremde Kinder aufkommen.
Ps. Schulausflüge macht man nicht jeden Monat und werden normalerweise relativ frühzeitig angekündigt. Dann muss man eben jeden Monat 20 Euro zur Seite legen. Andere müssen mit weniger Geld auskommen und diese Kosten genauso tragen. Zuschüsse kann man manchmal über die Schule beantragen. Und wenn du ihn mal höflich fragst, ob er sich an einem neuen Paar Schuhen beteiligt (oder sie ganz zahlt), dann wirst du auch eine entsprechende Antwort erhalten. Vermutlich hat er aber weniger Geld als ihr zur Verfügung und kann dann nicht zahlen.
Beitrag von hedda.gabler - 08.06.11 - 18:49 Uhr
Hallo.
>>> Ansonsten: Das Einkommen seiner Freundin zählt nicht, warum soll sie auch für fremde Kinder aufkommen. <<<
Das ist ein hartnäckiges Gerücht, was so einfach nicht stimmt.
Im Falle einer Mangelfallberechnung kann das Einkommen der Partnerin sehr wohl eine Rolle spielen, da dadurch der Selbstbehalt des Unterhaltpflichtigen herabgesetzt werden kann.
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Die oben genannten Selbstbehaltssätze können sich aber verringern, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt, der über eigenes Einkommen verfügt und der dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Denn wenn zwei zusammen wirtschaften, ist für jeden von ihnen das Leben billiger, als wenn man allein lebt.
Voraussetzung ist aber, dass der neue Partner monatlich mehr als 650,- € netto verdient.
Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des Mehrverdienstes des Partners reduziert werden. Verdient der Partner also z.B. netto 780,- €, dann kann der Selbstbehalt um 75,- € reduziert werden (die Differenz zwischen 650,- € und 780,- € sind 130,- €, davon die Hälfte sind 65,- €). Maximal kann der Selbstbehalt aber auf 700,- € bei einem nicht berufstätigigen Unterhaltspflichtigen und auf 750,- € bei einem berufstätigen Unterhaltspflichtigen reduziert werden .
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Quelle: http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Gruß von der Hedda.
Beitrag von jogiyoda - 08.06.11 - 19:04 Uhr
hallo Hedda, die neue Partnerin hat wohl gerade ein Kind von ihm bekommen! Da sieht es mit Verdienst doch eher mau aus, oder?
Beitrag von hedda.gabler - 08.06.11 - 19:51 Uhr
Hallo.
Im Moment sieht es lau aus, aber das kann sich nach der Elternzeit ja wieder ändern ... und da die TE alle 2 Jahre die finanziellen Umstände prüfen lassen darf, würde das doch ganz hervorragend passen.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von carrie23 - 08.06.11 - 20:26 Uhr
naja aber wenn der vater nach österreich abgehauen ist, wird seine neue ja auch eine unsrige sein.
dann bekommt sie mind. ( je nachdem wie lang sie in karenz ist ) 450 euro kinderbetreuungsgeld eventuelll noch den zuschuß von 180 euro plus jedes zweite monat 300 euro familienbeihilfe-wird das nicht angerechnet?
Beitrag von hedda.gabler - 08.06.11 - 20:45 Uhr
Hallo.
Ich weiß natürlich nicht, wie die Vereinbarungen, sprich welche gesetzliche Regelungen greifen, zwischen A und D sind.
Aber wenn die Lebensgefährtin aus der Elternzeit ist, würde zumindest hier ihr Einkommen zum Tragen kommen.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.06.11 - 21:25 Uhr
Hallo
Nun, falls sie weider arbeiten geht. Vielleicht geht sie ja nur auf 400 Euro arbeiten. Dann wird nichts angerechnet.
Bianca
Beitrag von hedda.gabler - 08.06.11 - 22:05 Uhr
Ach Mensch, Bianca, das ist doch völlig klar, wenn man sich meine Quelle durchliest ... hätte, würde, könnte & vielleicht ... aber Hauptsache seinen Senf dazu gegeben haben.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.06.11 - 22:10 Uhr
Ach Hedda, ich hab sie durchgelesen
Beitrag von hedda.gabler - 08.06.11 - 22:11 Uhr
Dann verstehe ich Deine völlig sinnbefreite Spekulation nicht ...
Beitrag von thea21 - 08.06.11 - 20:48 Uhr
Hedda, ich habe da mal eine Frage:
Seit 2008 sind ja alle Frauen gleichgestellt, ob sie verheiratet waren oder nicht, egal.
Heißt: Entspringt ein Kind aus einer Affaire, zahlt der Vater für mindestest 3 Jahre auch für die Mutter.
Unsere Konstellation: Mein Partner zahlt Unterhalt für sein Kind, welches in einer solchen Konstellation entstand. Jetzt kam just ein Brief mit oben genanntem Sachverhalt ins Haus, da sie (in Erziehungsurlaub) von ALG2 lebt.
Er muss nun auch (wird jetzt berechnet) Unterhalt für sie zahlen.
Soweit so gut.
Nun lebt er aber mit mir (und meiner Tochter, mit der er ja so erstmal nix zu tun hat) zusammen. Miete die Hälfte ect pp.
Ich meine, gelesen zu haben, das bei geringeren Ausgaben (Miete geringer, da 2 Zahlende) der Selbstbehalt herabgesetzt werden kann, sowie generell, wenn er mit einer neuen Partnerin lebt.
Wenn er nun aber (rein fiktiv) auf 800 Euro Selbstbehalt gestuft werden würde, säße ich zB auf der anderen Seite ganz schön großäugig da, da ja indirekt das Geld fehlt, ich aber trotzdem mein Kind (also wir zusammen) unterhalten muss.
Wie verhält sich das denn da?
Beitrag von hedda.gabler - 08.06.11 - 21:03 Uhr
Hallo.
Meine Angaben sind ohne Gewährt, aber ich meine folgendes gelesen zu haben (finde leider die Quelle nicht mehr, in der das gut erklärt war):
Der Fall, dass der Selbstbehalt runtergestuft tritt nur dann ein, wenn es zu einer Mangefallberechnung kommt. Zu einer Mangefallberechnung kommt es, wenn mehrere unterhaltsberechtigte Kinder da sind, der Unterhaltspflichtige aber beim Selbstbehalt von 950,- nicht ausreichend zahlungsfähig ist.
Dann kann aufgrund des Einkommens der Partnerin der Selbstbehalt herabgesetzt werden, um den Unterhaltspflichtigen leistungsfähiger zu machen.
In Eurem Fall geht es ja nur um 1 Kind.
Das heißt, dass Dein Partner nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zu zahlen hat.
Wenn er dann noch nicht am Selbstbehalt von 950,- ist, wird für die Unterhaltspflicht gegenüber der Kindsmutter ein erneuter Selbstbehalt von 1.050 Euro angesetzt.
Wie genau der Unterhalt dann festgelegt wird, kannst Du hier nachlesen:
http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm
Dein Einkommen spielt in Eurer Konstellation keine Rolle.
Gruß von der Hedda.
