Und zwar war ich jetzt von Dez 10 bis April 11 arbeitslos, bekomme jetzt die TAge das 2. Kind und hab noch ein Kleingewerbe laufen was monatlich nicht mehr wie 100euro abwirft.
meine frage nun wie geb ich das alles an, ich weiß ja nicht wie viel ich die nächsten mionate mit säugling nähen kann... oder ob es überhaupt was gibt.
mmhh steh grad etwas auf dem schlauch..
lg
Kennt sich jemand mit Elterngeldanträgen aus?
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Beitrag von julki - 09.06.11 - 09:10 Uhr
Beitrag von susannea - 09.06.11 - 14:17 Uhr
Was hast du denn vor Dezember 2010 gemacht. NUr diese Angaben sind etwas wenig bzw. heir gibts dann eh nur den Sockelbetrag, da brauchst du dann auch ncihts angeben, es sei denn, du bekommst ALGII
Beitrag von julki - 09.06.11 - 15:39 Uhr
da war ich zuhause mit dem ersten kind ohne entgelt nur mit meinem Gewerbe....
Beitrag von susannea - 09.06.11 - 16:45 Uhr
Wie lange hast du das Gewerbe ausgeübt und übst du es jetzt immer noch aus?
Und wie war dein Gewinn beim Gewerbe?
Das sind alles nicht ganz unwichtige Punkte.
Beitrag von julki - 09.06.11 - 17:10 Uhr
Gewerbe hab ich seit 08/09 und Gewinn hatte ich die beiden Jahre nicht...
Beitrag von susannea - 09.06.11 - 17:19 Uhr
UNd hast du es irgendwann abgemeldet?
Denn wenn du die ganze Zeit nur durchgängig das Gewerbe hattest und kein weiteres Einkommen (und ALGI ist ja keines), dann müsste egientlich eh das letzte Jahr zählen und somit gar kein Einkommen vorhanden ist und es dann eh nur den Sockelbetrag gibt.
Da kannst du dann auch dazuverdienen, was du willst!
Beitrag von julki - 09.06.11 - 17:34 Uhr
Gewerbe läuft noch ,
hatte im Dez mich arbeitslos gemeldet da mein Arbeitgeber mich nicht teilzeit beschäftigen konnte, gut dann war ich bis ende April Arbeitslos dann Mutterschutz.
Also hatte ich ALG 1 ja von Dez bis april aber auch nur den grundbetrag 360euro.
soll ich dann den Gewerbezettel mit abgeben oder nur den Elterngeldantrag?
Beitrag von susannea - 09.06.11 - 17:40 Uhr
Das ist eine wichtige Aussage, dass es Mutterschaftsgeld gab.
Ich würde allerdigns keinerlei Einkommen angeben, denn ALGI ist keines! und gleich den Sockelbetrag beantragen, dann musst du keinerlei Einkommensnachweise usw. beifügen!
Beitrag von julki - 10.06.11 - 11:47 Uhr
aber kann man das auf dem formular nkreuzen oder so?
hab dazu noch nichts gefunden. hab ihn mir im internet ausgedruckt.
lg und dnake für deine hilfe...
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 12:05 Uhr
Ja, in den meisten Bundesländern schon.
Welches Bundesland bist du?
Beitrag von julki - 10.06.11 - 12:18 Uhr
NRW
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 12:37 Uhr
Dort ist es leider nicht möglich dies so anzugeben!
Dami musst du alle Unterlagen einreichen (was für ein Schwachsinn!).
Beitrag von julki - 10.06.11 - 12:47 Uhr
ok danke dir, soll ich dann auch den selbstständigkeitszettel ausfüllen besser oder? mit gewinn/ausgaben zettel...
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 12:51 Uhr
Ja, dann muss alles ausgefüllt werden, leider.
Mit Einkommenssteuerbescheid und EÜR oder Bilanz o.ä.
Beitrag von julki - 10.06.11 - 13:06 Uhr
gut den bescheid haben wi rnoch nicht .
ich danke dir von herzen..
alle sgute für dich!!!
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 13:07 Uhr
Dann gibt es ohne ab, damit du die Frist gewahrt hast und möglichst schnell Geld bekommst. Sie sind verpflichtet die 300 Euro dann gleich zu zahlen und nicht erst, wenn er kommt.
