Vielleicht ist jemand unter euch, der mir zu folgender Fallkonstellation was sagen kann:
Ehemann ist alleiniger Eigentümer zweier Häuser. Im Falle, dass er zuerst verstirbt, wird seine Ehefrau Alleinerbin.
Es existiert ein Erbvertrag, wonach die Tochter der Ehefrau (= nur Stieftochter des Ehemannes) ein Haus und die Enkelin (Tochter der Tochter der Ehefrau-also richtige Enkelin der Ehefrau) das andere Haus erbt. Einige Jahre vor seinem Tod hat der Ehemann jedoch (ohne Wissen der Ehefrau) eines seiner Häuser an die Enkelin verkauft. Und zwar das, das eigentlich die Stieftochter bzw. Tochter erben sollte. Die Enkelin erbt somit das Haus, das sie ohnehin bekommen sollte. Das andere hat sie ja schon vor Jahren gekauft.
Frage: Hat die Tochter/Stieftochter einen Pflichtteilsanspruch? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
Besteht in diesem Fall ein Pflichtteilsanspruch?
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 09.06.11 - 09:12 Uhr
Beitrag von derhimmelmusswarten - 09.06.11 - 09:13 Uhr
Nachtrag: Der Ehemann ist dann tatsächlich zuerst verstorben, wodurch die Ehefrau das eine Haus, das noch ihrem Mann gehörte, geerbt hat. Ein Jahr später (falls das wichtig ist) verstirbt dann auch die Ehefrau.
Beitrag von kathi.net - 09.06.11 - 09:24 Uhr
Was erbt denn die Ehefrau als "Alleinerbin", wenn die Immobilien an Stieftochter und deren Tochter gehen sollen?
Ist die Tochter adoptiert?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.06.11 - 09:33 Uhr
Hallo
Wenn die"Tochter" nicht aoptiert ist, hat sie keinerlei Anspruch auf irgendwas.
Bianca
Beitrag von ninnifee2000 - 09.06.11 - 09:46 Uhr
Solange die Tochter nicht adoptiert wurde, hat sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil, es sei denn, sie wurde im Testament bedacht.
Es kann aber sein, dass die Enkelin ihrer Oma einen Ausgleich zahlen muss, falls die Oma keinen identischen/höheren Betrag wie die ENkelin geerbt hat.
Im Grunde hat die Tochter (also die mittlere Frau) keinen Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe des Stiefvaters, soweit sie nicht mit ihm verwandt war (also z.B. durch Adoption).
Beitrag von werner1 - 09.06.11 - 12:45 Uhr
Hallo,
an der Geschichte stimmt etwas nicht.
Bei einem Erbvertrag wird der Nacherbe ins Grundbuch eingetragen, da ist nichts mit heimlich verkaufen.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von derhimmelmusswarten - 09.06.11 - 13:00 Uhr
Der Erbvertrag sieht so aus, dass es dort heißt, dass die Tochter nach dem Tod des Längstlebenden der Eheleute das eine Haus und die Enkelin das andere Haus erbt. Im Grundbuch steht einmal natürlich die Enkelin aufgrund des Hauskaufs und zum anderen die Ehefrau, da sie ja Alleinerbin des Ehemannes wurde. Der Erbvertrag wird erst nach dem Tode eröffnet und erst dann erfolgen Grundbuchänderungen. Das ist insoweit klar. Es ging nur darum, ob die Tochter einen Anspruch hat auf ein Pflichtteil ihrer nun verstorbenen Mutter. Denn die war ja bis zu ihrem Tode Eigentümerin des einen, nicht verkauften, Hauses.
Beitrag von kati543 - 09.06.11 - 14:03 Uhr
Nein, eigentlich könnte man sagen, sie war eine Art Verwalterin des Hauses mit sehr weitreichenden Rechten. Aber was mit dem Haus nach ihrem Tod passieren sollte, hat ein anderer festgelegt. Das gehört nicht zu den Sachen, die sie vererben kann. Also gibt es aus diesem Haus auch keinen Pflichtteil.
Beitrag von werner1 - 09.06.11 - 14:28 Uhr
#Der Erbvertrag wird erst nach dem Tode eröffnet und erst dann erfolgen Grundbuchänderungen. Das ist insoweit klar#
War da kein Notar dabei ?
Mir ist das überhaupt nicht klar.
Meinst du evtl ein ganz normales Testament ?
Beitrag von kathi.net - 09.06.11 - 16:08 Uhr
Wenn das eine Haus aber bereits vorab (die 10-Jahres-Frist mal außen vorgelassen) an die Enkelin verkauft wurde, gehört es doch gar nicht mehr zur Erbmasse.
Wenn die Enkelin das Haus gekauft hat, warum steht die Ehefrau im Grundbuch?
