Elterngeld und dann Arbeitslosengeld 1? Oder verfällt der Anspruch?

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Beitrag von tiffylie - 09.06.11 - 11:38 Uhr

Hallo zusammen,

mein Anliegen ist wie ich finde etwas komplizierter, ich versuche es mal Kompakt und Verständlich formulieren...

Ich habe heute erfahren, dass mein Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2011 verlängert wird, was auf der Arbeit noch niemand weiss ist, dass ich Ende Dezember auch in den Mutterschutz gehe.

Nach dem Mutterschaftsgeld werde ich also Elterngeld bekommen.

Habe ich danach die Möglichkeit - sofern ich mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen möchte - mein erwirtschaftetes Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen? Oder hab ich dann einfach keinen Anspruch mehr drauf, weil ich im Jahr zuvor in Elternzeit war? #kratz

LG Steffi

Beitrag von puenktchen78 - 09.06.11 - 11:45 Uhr

Hallo,

wenn Du die Anwartschaft für ALG I erfüllt hast, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Nach dem Elterngeld steht Dir dann (sofern Du mind. 15 h die Woche dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehst) ALG I zu.

Im übrigen zählt soweit ich mich erinnere (hab die Broschüre daheim liegen, kann also nicht nachgucken) die Zeit der Kinderbetreuung ebenfalls zur Anwartschaft dazu. Soll heißen, selbst jemand der über mehr als drei Jahre daheim bleibt um die Kinder zu erziehen, hat
wenn er dann ins Arbeitsleben zurück möchte Anspruch auf ALG I. (Ich hab das jedenfalls so verstanden - als ich die Broschüre der Agentur für ARbeit zum Thema ALG I gelesen habe).

Gruß

Mel

Beitrag von susannea - 09.06.11 - 14:11 Uhr

Das hast du richtig verstanden!

Beitrag von bebbelchen - 09.06.11 - 11:45 Uhr

Hallo,

sofern Du einen Betreuungsplatz für Dein Kind nachweisen kannst, hast Du dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

(War bei mir damals genau gleich - Firma machte einen Monat nach Enbindung pleite und ich hatte keinen Job mehr....).

LG
b.

Beitrag von kati543 - 09.06.11 - 13:57 Uhr

Du gehst doch sicherlich bis zum Mutterschutz einem sozialversicherungspflichtigen Job nach, oder? In dem Fall steht dir auf alle Fälle ALG1 zu, da Kindererziehungszeiten von Kindern unter 3 Jahren immer so gerechnet werden als hättest du weiter in deinem Job gearbeitet. Es entsteht dir also keinerlei Verlust.
Ich habe das auch durch. Mein Arbeitsvertrag lief aus während der SS, dann kam ALG1, dann Muschu und dann war ich zu Hause - ganze 4 Jahre, weil dazwischen noch ein Kind kam ;-) - und jetzt bekomme ich wieder ein volles Jahr ALG1.

Beitrag von susannea - 09.06.11 - 14:13 Uhr

Ja, du hast dann Anspruch, je nach Länge der Elternzeit und der Anzahl der Moante, die du vorher gearbeitet hast wird evtl. fiktiv berechnet!