Bügeleisen kaputtgemacht

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Beitrag von bea_23 - 09.06.11 - 17:23 Uhr

Hallo, mir ist heute auf Arbeit was passiert und zwar hat unsere Chefin eine Dampfbügelstation vor ein paar Wochen gekauft, nun sollte ich die Station entkalken. Habe ich auch gemacht, aber mir ist vor Schreck das Bügeleisen aus der Hand gefallen weil meine Kollegin sich angeschlichen hat.

Wie sieht das jetzt aus, muß meine Chefin das ihrer Versicherung melden weil es Arbeitsmaterial ist, oder muß ich es bezahlen?

Danke für eure Antworten

Lg Bea

Beitrag von musterli70 - 09.06.11 - 17:26 Uhr

Ist das Bier Deiner Cheffin, wenn sie meint Du sollst zahlen, dann melde es Deiner Privathaftpflichversicherung, wenn der Laden was taugt werden sie Deiner Cheffin schon schmerzhaft beibringen, dass sie selbst für den Schaden aufkommen muss.

Beitrag von manavgat - 09.06.11 - 17:27 Uhr

Wenn Du aus Schreck etwas fallen lässt, dann ist das nicht grob fahrlässig. Da greift auch keine Versicherung, das ist das Betriebsrisiko der Inhaberin.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nobility - 09.06.11 - 17:57 Uhr

Aus welchem Grund sollte sich deine Kollegin an dich heran schleichen wollen ? Ich denke eher, dass dies eine Schutzbehauptung von dir ist. Somit hast du den Schaden leichtfertig verursacht und musst dafür aufkommen.

Beitrag von bea_23 - 09.06.11 - 18:10 Uhr

Nein es ist keine Schutzbehauptung von mir. Bei uns ist es so wenn du in der Waschküche bist, hörst du gar nichts und wenn dann auf einmal jemand hinter dir steht und ganz leise angeschlichen kommt ,dann erschreckt man sich. Ich habe kein Problem damit den Schaden zu ersetzen wenn es so sein soll. Habe auch nirgendwo geschrieben ich bezahle den Schaden nicht. Ich wollte nur wissen wie es ist. Habe unterschiedliche Meinungen gehört deshalb wollte ich wissen, wie es weiter geht

Beitrag von darkblue81 - 09.06.11 - 18:11 Uhr

Hast du dich noch nie an jemand heran geschlichen um denjenigen zu erschrecken?

Wenn nicht, es gibt leider solche Waghalsigen die so etwas tun (und bei mir mit einer Maulschelle rechnen müssen #schein)

Beitrag von ayshe - 09.06.11 - 19:09 Uhr

Wenn man leise Sohlen hat und in die Geräusche dort dazunimmt, wird man nicht gehört.


Schon mal gebügelt? Profimäßig?

Beitrag von dore1977 - 09.06.11 - 21:01 Uhr

Hat sich noch nie jemand an Dich angeschlichen ? Bei mir muss man gar nicht schleichen wen ich sehr konzentriert an einer Sache arbeite höre ich fast nie wen jemand rein kommt.
Dadurch ist mir schon manchen runtergeknallt und seit dem wir an der Tür schon laut " Huhu" gerufen.
Ich finde es frech das Du ihr einfach unterstellst das sie lügt.

Dore

Beitrag von nobility - 10.06.11 - 13:40 Uhr

Na na na. Ich bin weder frech noch habe ich eine Lüge unterstellt.

Ich habe lediglich Kritisch hinterfragt.

Beitrag von zwillinge2005 - 09.06.11 - 18:59 Uhr

Hallo,

ist das Privateigentum der Chefin und Du hast während der Arbeitszeit Ihr privates Bügeleisen entkalkt?

Oder gehört das Bügeleisen zu Deinem "Arbeitsmaterial"?

Wenn eine Sekretärin einen Ordner kaputtmacht muss sie den auch nicht selber bezahlen....

LG, Andrea

Beitrag von bea_23 - 09.06.11 - 19:18 Uhr

Das ist für die Arbeit gewesen und nicht privat. Damit bügeln wir die Schürzen unserer Servicekräfte

Lg Bea