Kündigung - Aufhebungsvertrag - was soll ich tun?

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Beitrag von lina007 - 09.06.11 - 22:24 Uhr

Hallo zusammen,

folgende Situation: ich habe bis zu meinem zweiten Kind in Teilzeit gearbeitet und habe dann zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nach etwa eineinhalb Jahren teilte mir mein AG mit, dass eine Weiterbeschäftigung schlecht möglich ist, da der Hauptsitz der Firma 400km entfernt ist und Homeoffice nicht mehr gerne gesehen wird. Also habe ich meine Elternzeit um das dritte Jahr verlängert.

Seit Januar bitte ich nun meinen AG mir ein Zeugnis auszustellen, mit dem ich mich bewerben kann. Leere Versprechungen, leider kommt aber nichts. Bisher habe ich mich ein paar mal beworben, leider (noch) ohne Erfolg.

Im kommenden Januar läuft meine Elternzeit aus und ich weiß gar nicht, was ich nun machen soll. Ich will irgendwie nicht auf mein Recht auf Weiterbeschäftigung beharren, da ich ja weiß, dass ich nicht erwünscht bin. Andererseits ärgere ich mich natürlich sehr, vor allem weil ich sehe wie schwer es ist, eine gleichwertige Beschäftigung zu finden.

Im Grunde genommen müsste mir mein AG ja nun kündigen, aber was mache ich, wenn nichts kommt? Ist es besser wenn ich selber kündige? Würde mir Arbeitslosengeld zustehen? Wie kann ich mich mit meinem AG einigen?

LG von der etwas verzweifelten Lina

Beitrag von supermutti8 - 09.06.11 - 23:35 Uhr

beende deine Elternzeit wie geplant und geh wieder arbeiten ..sollte dich dein AG nicht weiter beschäftigen wollen/können ,dann kann er dich NACH deiner Rückkehr aus der Elternzeit kündigen. Unterschreib keinen Aufhebungsvertrag oder kündige unter keinen Umständen selber, denn dann gibts kein ALG!!!

kannst dich ja weiterhin bewerben bis zur Kündigung,falls die überhaupt erfolgt.

Lg Annett

Beitrag von franka.f - 09.06.11 - 23:35 Uhr

Hallo Lina,

1. Hast Du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?

2. WILLST Du denn nach Ablauf der Elternzeit gleich wieder arbeiten?

3. Willst Du generell bei der Firma überhaupt wieder arbeiten?

Wenn es immer noch so ist wie früher, hast Du bei Selbstkündigung erst einmal Arbeitslosengeldsperre.

Ich würde auf keinen Fall selbst kündigen. Was hättest Du davon? Mehr kann ich im Moment nicht dazu sagen.

LG Franka

Beitrag von lina007 - 10.06.11 - 07:20 Uhr

Hallo Franka,
danke für die Info!!!

1. Ich habe einen unbefristeten Vertrag.

2. Ja, ich würde gerne wieder arbeiten.

3. Grundsätzlich hat mir mein früherer Job sehr viel Spaß gemacht und ich hätte ihn gerne fortgeführt. Nur möchte ich natürlich nicht irhendwo ungewollt sein.

Ich weiß gar nicht genau, wie ich mich meinem AG gegenüber nun verhalten soll. Nochmal anrufen? Oder einfach alles ruhen lassen?

LG Lina

Beitrag von susannea - 10.06.11 - 14:32 Uhr

Dein AG kann dir momentan nicht kündigen. Was steht in deinem Vertrag zum Beschäftigungsort?

Wenn er dich dort nämlich nicht beschäftigen kann, dann muss er dir am ersten Arbeitstag eine Änderungskündigung mit entsprechender Kündigungsfrist geben. Somit wärst du weiter zu bezahlen bis die Kündigung in Kraft tritt. Dich allerdings 400 km dann fahren lassen, wenn du wo anders beschäftigt bist, geht nicht, also müsste er dich wohl freistellen.

Das Geld würde ich noch mitnehmen!