Hallo,
kann mir jemand sagen, wieviel ich netto verdienen muss, damit unser Einkommen nicht mehr durch ALG II aufgestockt werden muss? Der Gesamtbedarf der Gemeinschaft liegt bei 1.341,00.
Zählt das Fahrtgeld auch als Einkommen dazu? Zuletzt wurden monatlich EUR 0,30 pro Kilometer einfache Strecke gezahlt.
LG
Wieviel muß amn verdienen, damit keine Aufstockung erfolgt?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von montana82 - 09.06.11 - 22:27 Uhr
Beitrag von montana82 - 09.06.11 - 22:28 Uhr
das Fahrtgeld in Höhe von EUR 0,30 pro km wurde natürlich täglich gezahlt
Beitrag von chou99 - 10.06.11 - 07:14 Uhr
Hallo!
Steuerklasse?, zahlst du Kirchensteuer?
Google nach Brutto-Netto echnern, die funktionieren oft auch andersrum.
Grüße
Nicole
Beitrag von windsbraut69 - 10.06.11 - 07:20 Uhr
Wenn Du zu den 1341 Euro den Freibetrag addierst, der bei Erwerbseinkommen in der Höhe zum Tragen kommt, hast Du in etwa den Betrag ab dem kein Anspruch mehr bestünde.
Praktisch zwingt Dich aber niemand, einen Antrag zu stellen.
LG
Beitrag von montana82 - 10.06.11 - 09:57 Uhr
Ich brauche das u.a. um mit meinem Arbeitgeber verhandeln zu können. Bald endet der Elterngeldbezug und ich möchte wieder Vollzeit einsteigen. Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und die können mehr zahlen als sie es eigentlich tun. Deswegen war auch die Frage ob Fahrtgeld dazu zählt. Vor dem MuSchu habe ich geringes Nettolohn und hohes Fahrtgeld gehabt.
Ich denke nicht, dass wir den Antrag noch stellen werden, wenn ich wieder arbeite. Notfalls beantragen wir Wohngeld.
Beitrag von manavgat - 10.06.11 - 10:33 Uhr
Ich brauche das u.a. um mit meinem Arbeitgeber verhandeln zu können. Bald endet der Elterngeldbezug und ich möchte wieder Vollzeit einsteigen.
Zum Kuckuck!
Lohn verhandelt man knallhart und zwar jederzeit.
Gruß
Manavgat
Beitrag von montana82 - 10.06.11 - 11:15 Uhr
ja ich weiß, mein Fehler was damals für zu wenig Geld arbeiten zu gehen. Hätte ich noch etwas länger gesucht, hätte ich sicherlich eine besser bezahlte Stelle gefunden. Ich habe bei diesem AG weniger Lohn wie ALG I gehabt, hin zu kam aber Fahrtgeld, so war ich im Endeffekt etwa 300,00 EUR über ALG I
Aber der Einstieg nach der EG ist ja auch ein guter Zeitpunkt zum Verhandeln, oder?
Beitrag von windsbraut69 - 10.06.11 - 10:54 Uhr
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn Du mit dem AG über Deinen Verdienst verhandeln willst, dann zählt doch Dein Nutzen für ihn bzw. Deine Leistung und nicht Euer ALGII-Bedarf.
Gruß,
W
Beitrag von montana82 - 10.06.11 - 11:12 Uhr
wie gesagt, ich bin eigentlich unterbezahlt. Der bekommt ziemlich gutes Geld für mich und ich war/bin gut vermittelbar.
Ich möchte einfach genug verdienen, damit wir auf gar keinen Fall bedürftig sind. Deswegen auch die Frage. Natürlich weiß ich wieviel wir zum Leben brauchen. Aber ich kann bei dem Gespräch sagen, dass ich bei so geringen Verdienst aufgstockt werden muss. Und Aufstockung in dieser Branche und Gegend ist nicht üblich. Wenn ich ohne Zeitarbeitsfirma direkt bei dem Kunden arbeiten würden, würden wir auf gar keinen Fall Unterstützung benötigen
Beitrag von manavgat - 10.06.11 - 11:40 Uhr
Aber ich kann bei dem Gespräch sagen, dass ich bei so geringen Verdienst aufgstockt werden muss.
Das wirst Du schön bleiben lassen!
1. zahlen Sie Dir dann gerade mal ALG2 und Du machst Verlust, weil Du mit ALG2 Vergünstigungen hast, z. B. keine GEZ!, Stadtpass etc., Bildungspaket! usw.
2. ist das armselig. Du musst über die Qualität Deiner Arbeit und den Nutzen für die Firma argumentieren.
Gruß
Manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 10.06.11 - 15:26 Uhr
Wenn Du unterbezahlt bist, dann, weil Du für Deine Leistung zu wenig Geld bekommst.
Im Leben würde ich nicht mit der ALGII-Leier argumentieren....das hat im Job nichts zu suchen und ist kein Grund, Dir mehr Geld zu zahlen.
