Elternunterhalt - muß der Ehegatte mitzahlen?

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Beitrag von franka.f - 09.06.11 - 23:03 Uhr

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand aus?

Meine Oma ist seit Jahren im Heim und nun sind ihre Ersparnisse alle. Die Kinder müssen Unterhalt zahlen. Dazu gehört auch meine Mutter.

Ist alles recht und gut, nur hat sie nun Bescheid gekriegt, dass sie mehr als doppelt so viel zahlen soll als die anderen drei Geschwister zusammen. Das kommt uns allen etwas merkwürdig vor.

Meine Fragen:

1. Hat der Güterstand einen Einfluss darauf? Alle vier Kinder leben im gesetzlichen Güterstand (nur einer verwitwet), nur meine Eltern haben blöderweise aus Versehen das falsche Kreuzchen gemacht und "Gütergemeinschaft" angekreuzt. Meine Mutter hat das dann hinterher am Telefon richtig gestellt, aber die Dame vom Amt meinte, das hätte sowieso keinen Einfluss auf die Berechnung. Aber warum fragen die dann?


2. Es wurde bei der Berechnung der Höhe auch das Einkommen von meinem Vater berechnet, der doppelt so viel verdient wie meine Mutter. Ist das rechtens? Er als Schwiegersohn ist doch nicht unterhaltspflichtig. Meine Eltern tragen zwar ihre eigenen Kosten für Wohnen, Essen und Nebenkosten gemeinsam, aber für alles andere haben sie getrennte Kassen (und fragt mich jetzt bitte nicht warum, meine Mutter hat schon immer darauf bestanden, finanziell unabhängig zu sein von einem Mann).

3. Weiß jemand von Euch, ob es so ist, dass das Sozialamt einen Betrag X von allen Geschwistern verlangt und dieser Betrag je nach Leistungsfähigkeit unter den Geschwistern aufgeteilt wird prozentual, oder ob jeder unabhängig vom anderen einen Betrag aufgebrummt bekommt?

Meine Mutter soll fast ein fünftel von ihrem Einkommen jeden Monat bezahlen. Das ist echt viel. Ich habe irgendwie das Gefühl, dass der Betrag falsch berechnet wurde. Aber die Dame vom Sozialamt will auch keinen Berechnungsbogen schicken.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten?

Viele Grüße von Franka

Beitrag von bi_di - 10.06.11 - 06:37 Uhr

Ich bin keine Expertin, aber soweit ich weiss:

Ist es durchaus rechtens, das das Einkommen Deines Vaters berücksichtigt wird, da er Deiner Mutter gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Sprich' je nach Einkommen Deines Vaters hat sie Anspruch auf eine Art Taschengeld und dieses fliesst wiederum in ihr Einkommen ein.

Ob es nun rechtens ist, das Deine Mutter prozentual so viel tragen soll, kann nur ein Fachmann beurteilen. Da Deine Oma hoffentlich noch viele Jahren im Altersheim leben wird, würde ich das Geld in einen Anwalt für Sozialrecht investieren.

Grüsse
BiDi

Beitrag von manavgat - 10.06.11 - 10:31 Uhr

2. Es wurde bei der Berechnung der Höhe auch das Einkommen von meinem Vater berechnet, der doppelt so viel verdient wie meine Mutter. Ist das rechtens?


Nein.


Fast die Hälfte dieser Bescheide sind falsch zu hoch. Oft probiert es die Behörde einfach....


Mein Rat: die komplette Angelegenheit an eine Anwältin geben, die sich mit Sozialrecht auskennt.

Es geht hier schließlich nicht um Peanuts.

Gruß

Manavgat

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.06.11 - 10:53 Uhr

Hallo

Nein, das Gehalt des Ehemannes darf nicht mit eingerechnet werden.

Nur dann, wenn deine Mutter nichts verdienen würde, müsste er ihr eine Art Unterhalt zahlen und sie davon dann Unterhalt an deine Mutter.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/elternunterhalt-familienbande-verpflichten_aid_251024.html

Bianca

Beitrag von jogiyoda - 10.06.11 - 12:38 Uhr

Nein, das Gehalt des Ehemannes darf nicht mit eingerechnet werden.

Nur dann, wenn deine Mutter nichts verdienen würde, müsste er ihr eine Art Unterhalt zahlen und sie davon dann Unterhalt an deine Mutter.


Tipp!

erst denken dann schreiben!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.06.11 - 14:30 Uhr

Es wird da trotzdem nicht das Gehalt des Mannes mit einbezogen. Nur indirekt.

Beitrag von ujn1 - 10.06.11 - 15:03 Uhr

Na ja, so generell ist deine Aussage nicht richtig. Schau mal in oben verlinktem Beitrag aus dem FOCUS unter der Rubrik "so wird gerechnet". Soll von einer Fachanwältin verfasst sein. Da geht das Einkommen des Partners direkt in das Familieneinkommen und daher in das der Tocher zur Verfügung stehende Einkommen ein.

Im Fall aus dem Focus muss die Frau sogar mehr als die Hälfte ihres Nettoeinkommens (500 von 850 Euro) ans Amt abführen.

LG

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.06.11 - 10:59 Uhr

Hallo

Deiner Mum müssen mind. 1250 Euro bleiben.

Bianca

Beitrag von franka.f - 11.06.11 - 00:00 Uhr

Sie verdient weniger!

Beitrag von ujn1 - 10.06.11 - 15:41 Uhr

Hallo Franka,

zunächst einmal ist es richtig, dass Deine Mutter verpflichtet ist, ihre Mutter angemessen zu unterstützen. Es ist auch üblich, dass bei mehreren zum Unterhalt verpflichteten Kindern die eingeforderten Beträge voneinander abweichen, da auch die Lebensumstände unterschiedlich sein werden.

Im Extremfall kann das Amt sogar (was allerdings äusserst selten vorkommt) sich einen einzelnen Unterhaltsverpflichteten als Gesamtschuldner suchen und, falls dieser hinreichend leistungsfähig ist, von diesem den ganzen offenen Betrag einfordern. Dieser könnte dann von den anderen (i.d.R. seinen Geschwistern) eine angemessene Beteiligung verlangen, müsste das aber privatrechtlich durchsetzen.

Weiter oben ist in einem anderen Beitrag bereits ein Artikel aus dem FOCUS verlinkt. Dort ist unter dem Kapitel "so wird gerechnet" auch (sehr vereinfacht) dargestellt, wie sich die zumutbare Belastung errechnen könnte und wie das Einkommen des Ehegatten in die Berechnung eingeht. Insofern zahlt in Deinem Fall Dein Vater indirekt für seine Schwiegermutter mit. Im Beispiel aus dem Focus zahlt die Frau sogar mehr als die Hälfte (500 von 850 Euro) ihres Einkommens für die Pflege der Mutter.

Das Amt ist übrigens verpfichtet, auf Nachfrage nachvollziehbar darzulegen, wie es den festgesetzten Betrag ermittelt hat. Generell ist die Beurteilung, ob der Elternunterhalt korrekt berechnet wurde, ein sehr komplexes Feld, in dem zudem der BGH in den letzten Jahren einige Grundsatzurteile gefällt hat, deren praktische Umsetzung momentan sowohl den Ämtern als auch den Gerichten der untergeordneten Instanzen viel Arbeit bereitet.

Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit des Bescheides kann auch ich nur raten, einen Fachanwalt aufzusuchen. Die Kosten für eine Erstberatung sind nicht so hoch, jedenfalls im Vergleich zu den Summen, um die es gehen kann. Auf jeden Fall sollte man sich die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides ganz genau durchlesen und die darin gesetzte Einspruchs- bzw. Widerspruchsfrist (bzw. Klagefrist, falls in Eurem Bundesland das Vorverfahren abgeschafft wurde) auf keinen Fall versäumen. Ansonsten könnte der Bescheid nämlich rechtskräftig werden, und dann wird es sehr schwer, eine Wiedereinsetzung in den alten Stand zu erreichen.

LG

Beitrag von parzifal - 10.06.11 - 15:47 Uhr

Wenn Deine Mutter doppelt soviel zahlen muss wie die Geschwister aber sechsmal soviel verdient wie diese wäre das ungerecht?

Wenn Deine Mutter 4000,-- netto verdient sind dann 800,-- viel?

Die gemachten Angaben helfen also wenig weiter.

Wie ist denn der Vergleich zu den Geschwistern? Hierzu schreibst Du nichts.

Verdienen denn die Geschwister ebensoviel wie Deine Mutter und müssen trotzdem nur 1/6 zahlen? Haben diese unterhaltspflichtige Kinder und Deine Mutter nicht?

Liegt denn schon ein Bescheid vor mit Rechtsmittelbelehrung?

Auf jeden Fall solltet ihr die Berechnung prüfen lassen.

Gruß
parzifal

Beitrag von franka.f - 10.06.11 - 23:59 Uhr

Hallo Parzifal,

ich kann zu den finanziellen Angaben über die Geschwister meiner Mutter nichts sagen, da die alle nur einen Betrag genannt bekamen ohne Berechnung, wie sich der Betrag zusammensetzt. Da das aber relativ geringe Beträge sind, ist das denen auch egal. Ich weiß nur, dass meine Tante arbeitslos ist und ihr Mann bekommt Rente, sie haben aber ziemlich viel Vermögen (Haus, Wald, Grundstücke, Fahrzeuge....). Der eine Onkel verdient wohl wenig, hat aber nebenher eine Rente, der andere arbeitet ganz normal Vollzeit wie ein Familienvater und verdient bestimmt mehr als meine Mutter. Keiner hat mehr unterhaltspflichtige Kinder.

Es wurde kein Bescheid erlassen, da es sich um Privatrecht handelt. Es ist ein simples Schreiben der Behörde.

Meine Eltern waren schon beim Rechtsanwalt, der wußte wohl aber auch nicht so genau, was Sache ist.

Meine Mutter bekommt ganz grob netto ca. 1.000,- Euro im Monat. Sie arbeitet Teilzeit.

Beitrag von franka.f - 11.06.11 - 00:10 Uhr

Vielen Dank Euch allen für Eure Antworten! Vielen Dank auch für den Link. Ich werde das mal mit meinen Eltern zusammen durchrechnen. Vielleicht sind wir dann schlauer!

Gruß Franka