Hallol alle zusammen,
Ich hätte meinen Urlaub leider erst in meinem Mutterschutz... es sind noch 4 Wochen! Und etliche Überstunden....
Wie ist das, habe ich ein Recht darauf ihn noch vorher zu bekommen? Weiß das jemand?
lg Antje 21SsW + Skadi 2,5 J an der Hand
Resturlaubsanspruch noch vor Mutterschutz?
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Beitrag von flyantje - 10.06.11 - 08:08 Uhr
Beitrag von cappuccino. - 10.06.11 - 08:38 Uhr
Hallo Antje,
ja du hast ein Recht drauf und es gibt viele, die das machen!
Ich würde das auch auf jedenfall machen. Nur solltest du deinem Chef rechtzeitig Bescheid geben, damit er planen kann.
Liebe Grüße und alles Gute!
Beitrag von gg82abt - 10.06.11 - 08:43 Uhr
Hi,
wenn es absolut nicht machbar ist müssen die Überstunden ausbezahlt werden.
Urlaub verfällt nicht der bleibt dir bis zum Ende deiner Elternzeit erhalten. Solltest danach den Betrieb wechseln dann hast du Anspruch auf Auszahlung der noch offenen Urlaubstage vor Mutterschutz aber nicht.
Beitrag von flyantje - 10.06.11 - 09:15 Uhr
Danke euch
lg
Beitrag von windsbraut69 - 10.06.11 - 09:39 Uhr
Nein, Du hast keinen Anspruch darauf, Deinen Urlaub vorher zu entnehmen, Dein AG muß dem schon zustimmen und kann das natürlich so kurzfristig auch ablehnen.
Gruß,
W
Beitrag von ujn1 - 10.06.11 - 10:09 Uhr
Hallo Antje,
das ist in §17 BEEG geregelt. Dort heißt es:
...
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
Also: Dein Resturlaub verfällt nicht, sondern kann von Dir auch noch im auf das Ende der Elternzeit folgenden Jahr genommen werden. Angenommen Du machst 2 Jahre Elternzeit bis Oktober 2013, dann kannst Du den Resturlaub von vor der Elternzeit noch bis Ende 2014 nehmen (wenn wie in den meisten Firmen das Kalenderjahr das Urlaubsjahr ist).
Für die Zeit vor dem Mutterschutz gelten die gleichen Regeln für die Urlaubsgewährung wie immer. Kurz gefasst soll der AG, soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen, bei der Gewährung von Urlaub auf die Wünsche des Arbeitnehmers eingehen.
LG
