Warmwasseraufbereitung und ALGII

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Beitrag von leoni24 - 10.06.11 - 10:14 Uhr

Hallo Ihr lieben,

das neue Bildungspaket unteranderem die Warmwasseraufbereitung wurde bei mir abgelehnt.
Auch mein daraufhin geschriebener Wiederspruch wurde ebenfalls abgelehnt.

In meiner Miete sind Heizkosten enthalten, die natürlich nicht angemessen sind, somit wurde die Summe aus meiner Miete herausgerechnet und den die Arge übernehmenden Betrag rein gerechnet. Sprich 3 Personen 75m² x 1,30€ sind 97,50€.

Bei jeder bisherigen Endabrechnung und Nachzahlung die ich bekam, wurden immer die 18 % Warmwasseraufbereitung heraus gerechnet.
Seid 1.1. sollen ja die Warmwasseraufbereitung nun nicht mehr dort enthalten sein.

Die Heizungsanlage besteht aus einem Brenner und einen Wassertank dieser wird mit Gas und Strom in betrieb genommen.

Was ich jetzt gerne wissen möchte. Aus welcher Sicht von der Arge soll denn das Warmwasser zubereitet werden , damit man diese Kosten aus dem Bildungspaket auch genehmigt bekommt.

Jetzt schreiben sie in dem zweiten Widerspruch folgendes: da bereits der Höchstbetrag gewährt wird, erfolgt keine Nachzahlung der Warmwasseranteile. Gemäß § 21 Abs.7 SGB II wird bei der Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird ( dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentrale bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.

Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Die Warmwasseraufbereitung ist an die Heizungsanlage gekoppelt und erfolgt über Gas. Die kosten sind mithin in dem an die zuständige Gasversorger monatlich zu zahlenden Abschlag enthalten.

Hm ja, kann mir das mal einer erklären. ich versteh nur Bahnhof.

Ich bin jetzt am überlegen mir einen Anwalt zu nehmen und vors Sozialgericht zu ziehen.

Bitte helft mir.

LG
Leoni

Beitrag von silbermond65 - 10.06.11 - 10:43 Uhr

Ich versteh grad gar nicht,was dein Warmwasser mit dem Bildungspaket zu tun hat.

Beitrag von arkti - 10.06.11 - 10:53 Uhr

Ich auch nicht #kratz

Beitrag von hedda.gabler - 10.06.11 - 10:59 Uhr

Hallo.

Hat direkt damit nichts zu tun ...

... neben dem Bildungspaket gab es noch ein paar weitere Änderungen im SGB II, und eben auch die veränderte Kostenübernahme für die Warmwasseraufbereitung.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von musterli70 - 10.06.11 - 11:00 Uhr

Warmwasserzubereitung hat nichts mit dem Bildungspaket zu tun, soweit zu Punkt 1.

Dann stört mich der Satz "In meiner Miete sind Heizkosten enthalten, die natürlich nicht angemessen sind" wer behauptet das die Heizkosten unangemessen sind und wie begründet derjenige das ?

Wurden denn vorher, bzw. jetzt auch noch jeden Monat laut Bewilligungsbescheid Kosten für die Warmwasserbereitung abgezogen ?

Was das Thema Höchstbetrag angeht, vergiss es, KdU hat in tatsächlicher Höhe übernommen zu werden, eine Pauschalierung wie 1,30 € / QM ist schon seit Jahren unzulässig und unangemessenen Verbrauch muss das Jobcenter nachweisen, was es nicht kann im Regelfall, weil nicht alle Wohnung gleich groß sind, die gleiche Bauart und das gleiche Heizsystem haben.

Der Weg zum Anwalt ist auf alle Fälle ratsam, den Jobcenter arbeiten nach dem Motto: "wir wissen das wir uns nicht ans Gesezt halten und wer sich nicht wehrt ist selbst dumm" - die Realität zeigt, dass sie damit ganz gut fahren, weil immer noch viel zu wenig Leute sich scheuen zu klagen.