Hallo,
wir wollen in Kürze eine App im Appstore verkaufen. Um die einzustellen, müssen wir ne Steuernummer angeben.
Jetzt wollte ich fragen, ob das denn auch mit der "normalen" Steuernummer meines Mannes (Angestellter) geht, oder müssen wir da extra ein Gewerbe dafür anmelden?
Wir haben ja keine Ahnung, was das bringt. Gibt es denn da Grenzen, bis zu denen wir die Steuernummer nehmen können, und drüber hinaus müssen wir dann doch ein Gewerbe anmelden, ne extra Umsatzsteuer machen und das dann bei der Einkommenssteuererklärung angeben?? Und wenn wir die "normale" Steuernummer nehmen, geben wir das, was rauskommt dann einfach unter "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" an??
Vielleicht hat jemand ne Ahnung und könnte uns kurz helfen, vielen lieben Dank!
LG Karin
Wie wird das versteuert?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von snoopster - 10.06.11 - 10:47 Uhr
Beitrag von bi_di - 10.06.11 - 12:41 Uhr
Wenn ich mich nicht total täusche, braucht Ihr eintweder eine Wirtschafts-ID vom Finanzamt (bei freiberuflicher Tätigkeit) oder eine Gewerbe-Steuernummer.
Ich gehe mal davon aus, das Ihr Softwareentwickler seid, da kann es mit der Freiberuflichkeit klappen. Ob Freiberuflich oder Gewerbe entscheidet das Finanzamt. Dort eine formlose Mitteilung hinschicken, das man eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchte, Tätigkeit beschreiben (Obacht: Hinweise auf die Kreativität mitliefern, also 'Design und Entwicklung von Software' statt schnöder 'Programmierung'). Das Finanzamt schickt Euch dann die Steuernummer zu.
Vorteil Freiberuflichkeit vs Gewerbe: Ihr müsst kein Gewerbe anmelden und nur eine einfache Einnahme-Überschussrechnung machen. Das Finanzamt wird ausserdem wissen wollen, wieviel ihr denkt zu verdienen. Antwortet mit '0€'. Sonst müsst Ihr u.U. schonmal Steuern abdrücken ohne eine Cent verdient zu haben.
Achja: Und der angemeldete Freiberufler sollte unbedingt die Genehmigung des AGs für eine Nebentätigkeit haben, sonst kann es schnell Ärger mit selbigen geben.
Grüsse
BiDi
Beitrag von snoopster - 10.06.11 - 13:03 Uhr
Hallo,
vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort, das hat wirklich weiter geholfen.
LG Karin
