Hey, hier mal ne komplizierte Frage, die mich schon lange Zeit beschäftigt, hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich bin Erzieherin im Kindergarten, 1,5 Jahr nach ser Geburt meines Kindes hab ich einen Job im kindergarten übernommen als Krankheitsvertretung( Springer).Ich hab einen festen Vertrag, allerdings ganz gering, es sind knapp 8Stunden im Monat ca. 123Euro festes Gehalt. Natürlich kommen da noch mehr Stunden drauf, weil im Kindergarten fehlen ja öfters mal Personal. Die zusätzlichen Stunden werden aufgeschrieben und dann verrechnet.
Jetzt meine Frage, wenn ich jetzt Schwanger werden würde, bekäm ich ein Berufsverbot weil mir die Immunität gegen eine Kinderkrankheit fehlt. Bekomm ich dann Gehalt, wenn ja wieviel nur 123Euro, aber ich schaff ja immer mehr, oder wird da der Durchschnitt genommen? Hab mal gelesen von den letzten 3 Monaten?????????
Im April wurde mein Vertrag aufgestockt auf 15 Stunden pro Woche, weil eine Kollegin länger ausgefallen ist. Sie kommt jetzt aber im Juli wieder und der Vertrag wird wieder auf 8 Stunden im Monat zurückgesetzt.
Was wenn ich dann schwanger werden sollte, zählt dann auch die letzten 3 Monate, oder wieder der alte Vetrag?
Sorry hoffentlich blickt da jemand durch!!!!!!!!!!!!!
Danke schonmal!!!!!!!!!!!!!!
Berufsverbot/Gehalt
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Beitrag von luna-08 - 10.06.11 - 13:28 Uhr
Beitrag von ppg - 10.06.11 - 13:37 Uhr
Mir war vollkommen unklar, das Schwangere Erzieherinnen ein Berufverbot kommen 
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsverbot_%28Deutschland%29
Ute
Beitrag von diana1101 - 10.06.11 - 14:50 Uhr
Gegen Zystomegalie kann man nicht impfen!
http://www.9monate.de/zytomegalie.html
Besonders der letzte Abschnitt ist wichtig!
(...)Vorsorge
Zytomegalie ist weder behandelbar noch mit Sicherheit zu verhüten. Hat eine schwangere Frau noch keine Zytomegalie durchgemacht, wird geraten, dass sie während der Schwangerschaft den Kontakt zu Kindergruppen (Kindergarten) meidet, weil dort das Virus sehr häufig zu finden ist.
(...)
Beitrag von ppg - 10.06.11 - 15:04 Uhr
Hast Du meinen Link gelesen? Nein, 6, setzten Thema verfehlt
Ute
Beitrag von parzifal - 10.06.11 - 15:32 Uhr
Du bekommst kein Berufsverbot. Das wollte Dir ppg verdeutlichen.
Beitrag von pollypo - 10.06.11 - 18:10 Uhr
Dann sag ihr doch einfach dass es Beschäftigungsverbot heißt.
Erleichtert das Ganze ungemein
Beitrag von demy - 10.06.11 - 13:42 Uhr
Hallo,
du bekommst ein Gehalt, das als Berechnungsgrundlage den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Beginn deines Beschäftigungsverbot hat.
Stunden hier und da und Vertrag interessieren da erstmal nicht.
Mal zum merken, da der Fehler immer wieder gemacht wird.
Es heißt BESCHÄFTIGUNGSverbot, ein BERUFSverbot ist etwas völlig anderes.
Das gibt es nämlich auch und sollte nicht verwechselt werden.
Wenn du ein Berufsverbot hast, dann wurdest du vom einem Gericht in einem Strafverfahren dazu verurteilt deinen Beruf nicht mehr auszuüben.
Da gibts dann kein Geld mehr 
Gruß
Demy
Beitrag von luna-08 - 10.06.11 - 14:00 Uhr
Oh peinlich, meinte natürlich Beschäftigungsverbot.
Danke für deine Antwort.
Also hab ich das richtig verstanden, es zählt nur das Gehalt der letzten 13 Wochen, was, wenn der Vertrag kurz vorher ändert?
Z.B. ich übernehme die Krankheitvertretung in einem anderen Kiga befristet ( Vertrag endet wenn die Kollegin wieder kommt), die Kollegin kommt, mein Vertrag endet, ich bin arbeitslos, werde schwanger.
Beitrag von simone1177 - 10.06.11 - 14:01 Uhr
Huhu...
Wenn du planst schwanger zu werden, laß dich doch vorher impfen und die Frage hat sich damit erledigt und du und das geplanteBaby seid auf der sicheren Seite.
LG Simone
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 14:05 Uhr
Glaubst du den Blödsinn eigentlich? Es gitb Sachen die gehen nciht zu impfen und es gibt Leute die sind auch nach 10 Impfungen nicht immun ;)
Beitrag von emmy06 - 10.06.11 - 14:09 Uhr
non-responder
den begriff schon einmal gehört?
mich kann man zum beispiel alle nase lang gegen hep. b impfen, ich bilde nie ausreichend schutz, der titer ist kurzfristig immens hoch und sackt dann ins bodenlose ab.
wie oft ich damit schon bei ärzten, dem gesundheitsamt, dem arbeitsmedizinischen dienst und sonstigen vorstellig wurde
Beitrag von luna-08 - 10.06.11 - 14:21 Uhr
Lieb gemeint, aber gegen Zytomegalie kann man nicht impfen!!!!!
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 14:07 Uhr
Es zäht der Durchschnitt der letzten vollen 3 Kalendermonate vor dem Eintreten der Schwangerschaft, aber diese Verkürzung von 15 auf 8 Stunden würde berücksichtigt werden und du würdest entsprechend weniger Geld erhalten!
Genauso wie eine Lohnerhöhung berücksichtigt werden würde!
Beitrag von luna-08 - 10.06.11 - 14:31 Uhr
Was wenn der Vertrag komplett endet?
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 14:40 Uhr
Dann endet auch das Arbeitsentgelt und somit auch das im BV, dann musst du auch gucken, wenn du ALGI beziehenwillst, dass du kein laufendes BV mehr hast!
Sonst gibts gar nichts!
Beitrag von luna-08 - 10.06.11 - 14:53 Uhr
Ok, ich werde mal konkreter, hab ein Angebot bekommen 50 Prozent zu arbeiten in einem ganz anderen Kindergarten.Der vertrag ist auch befristet (endet wenn die Kollegin wieder kommt und das ist sehr fraglich wann das sein wird). Würd jetzt schon noch gern arbeiten und dann irgendwann wieder schwanger werden, hab aber angst, dass ich in meinem Beschäftigungsverbot kein Cent bekomme und das können wir uns nicht leisten.
In dem Kindergarten wo ich arbeite hät ich wenigstens die 8 Stunden fest.
Beitrag von susannea - 10.06.11 - 15:01 Uhr
Naja, wenn der Vertrag dann während deiner Schwangerschaft endet (ist wahrscheinlich so vermerkt ohne Kündigung), dann endet auch das Geld vom AG (logisch, oder ;) ).
Aber du könntest ja dann wahrscheinlich (je nachdem wie lange du pflichtversichert warst) ALGI beziehen. Damit würde es dann das weiter geben bis 8 Wochen nach der Geburt bzw. die Höhe, denn mit dem Mutterschutz gibts die Höhe dann von der KK.
Beitrag von demy - 11.06.11 - 11:03 Uhr
Hallo,
die Annahme, dass kein ALG1 gezahlt werden muss bei einem Beschäftigungsverbot ist veraltet.
Angefangen mit dem ersten Urteil des hessischen Landessozialgericht, folgen nunmehr bei jeder Klage alle Sozialgerichte der Argumentation des hessischen Landessozialgerichts und verurteilen die Arbeitsagenturen zur grundsätzlichen Zahlung von ALG1 im Beschäftigungsverbots.
Unter anderem das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Baden Würtemberg, Hessen (schon genannt) und weitere und bisher alle unteren Sozialgerichte.
Hier das Urteil des hessischen Landessozialgerichts, das zwar keinen Weisungscharakter hat, sehr wohl aber Leitmotiv bisheriger Urteile.
Es gab noch kein Gegenteiliges.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/gch/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE070114602%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.fopen=vg-#vg
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 11:12 Uhr
Tja, aber was hilft es denn erstmal, sie wird kein ALGI bekommen, könnte das dann einklagen, aber bis sie das dann hat steht sie ohne Geld da.
Also ist es einfacher dasfür zu sorgen, dass das BV endet, zumal das bei ihr ja mit der Immunität usw. zu tun hat und nicht mit etwas, was in allen Beschäftigungen gegeben ist ;)
Und bisher gibts eben einefach kein ALGI auf "normalem" Wege!
Beitrag von demy - 11.06.11 - 11:21 Uhr
Hallo,
ich kann jetzt nicht für alle Arbeitsagenturen sprechen, da ich es nicht bei allen weiß.
Bei 3 Arbeitsagenturen, die ich kenne, ist es mittlerweile so, dass sie grundsätzlich bei einem Beschäftigungsverbot ALG1 zahlen OHNE das man klagen muss.
Du kannst dir ja mal den Spaß machen und über die Pressestelle direkt die Arbeitsagentur ansprechen, ob die Urteile mittlerweile Berücksichtigung finden ohne zu klagen.
Gruß
Demy
Beitrag von demy - 11.06.11 - 11:30 Uhr
Hallo nochmal,
es gibt eine vorläufige Weisung der Bundesagentur für Arbeit, bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts vor dem Bundessozialgericht, grundsätzlich ALG1 im Beschäftigungsverbot zu zahlen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26976/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html
Damit muss nicht mehr jeder klagen, sondern bekommt im BV mit einem vorläufigen Bescheid ALG1 gezahlt.
Gruß
Demy
Beitrag von anna031977 - 11.06.11 - 10:45 Uhr
Du bekommst normalerweise kein BV. Denn die Antikörper dann man auch vor der Schwangerschaft testen lassen. Dann würde ja jeder Erzieher, oder auch Lehrer, der eben viel mit Kindern zu tun hat im Falle einer SS ein BV bekommen. Das wäre ja Wahnsinn. Wegen Röteln fagen sie ja eh dauernd und empfehlen bei Kiwu die Impfung und Windpocken und Co kann man auch jederzeit testen lassen. Vielleicht hast Du trotzdem Glück und bekommst ein BV. Eigentlich aber nicht. Denn das Du dich nicht um Immunität gekümmert hast, dafür kann ja keiner was. Gerade in dem Beruf.
Viel Glück trotzdem für das BV und die SS
lg
Beitrag von emmy06 - 11.06.11 - 10:54 Uhr
Solch Antwort schreibt, wer nicht wirklich in der Materie steckt...
Nicht impfbar sind per se schon einmal Ringelröteln und Zytomegalie, noch dazu gibt es immer wieder Menschen wie mich, die auf eizelne Impfstoffe nicht ansprechen und sich impfen könnten ohne Unterlass, jedoch nie entsprechende Impftiter aufbauen.
LG
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 11:14 Uhr
Egal ob geimpft, oder vorher drum gekümmert, mit Bekanntgabe bis zur Feststellung der Immunität gibts ein BV im Kindergarten bei unter 3jährigen auf jeden FAll!
Scheinst also nicht wirklich zu wissen, was du erzählst.
UNd ja, auch als Lehrer ist dies so!
Beitrag von anna031977 - 27.06.11 - 20:58 Uhr
wo steht das...für die Lehrer (Bayern)
