Guten Tag,
eine befreundete Familie musst sich wegen "mietsachen" einen Anwalt nehmen.
Nun rief sie heute bei einer Anwälting für MIetrecht an, und diese teilte Ihr mit sie sollte zum Termin nächste Woche 10€ und einen Beratungschein mitbringen...
Nun ist es aber so das Sie zwar Arbeitslosengeld 2 beziehen aber von einer anderen Anwältin dazu geraten wurde eine Rechtschutzversicherung abzuschließen was Sie auch vor 3 Wochen getan haben.
Sie fragte mich nun, warum Sie einen Beratungsschein braucht wenn Sie eine Rechtschutzversicherung hat?!?
Weiss jemand Rat?
Danke....
mama2003-2009
Mietrecht.... Frage wegen Anwalt
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Beitrag von mama2003-2009 - 10.06.11 - 16:54 Uhr
Beitrag von caracoleta - 10.06.11 - 17:01 Uhr
RSV haben Wartezeiten von i.d.R. drei Monaten
Beitrag von mama2003-2009 - 10.06.11 - 17:02 Uhr
"RSV haben Wartezeiten von i.d.R. drei Monaten "
Was bedeutet das?
Kenn mich da absolut nicht aus, ich hab Ihr gleich geraten anstatt ne Rechtschutz zum Amtsgericht wegen Bearatungsschein... aber ne Anwältin riet zur Rechtschutz
Beitrag von ppg - 10.06.11 - 17:06 Uhr
Das die Rechtsschutz die Kosten nicht übernimmt und PKH bekommt sie auch nicht -> weil eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.
Sowas nennt sich dann "ordentlich in die Nesseln gesetzt"
Warum die Anwältin ( vermutl. wieder besseres Wissen ) zur Rechtsschutz rät ist klar: Da gibbet mehr Geld! Und PKH deckt nur Klagen ab, keine außergerichtl. Korrespondenz
Ute
Beitrag von mama2003-2009 - 10.06.11 - 17:10 Uhr
Danke erstmal für deine Auskunft.
Also ist die Rechtschutz so gut wie von Ar.....?
Für was ist denn dann eine Rechtschutzversicherung wenn die keine kosten da übernimmt?
Ich hab wie gesagt davon absolut keine ahnung.
Also ist Ihre rechtschutzversicherung von hintern? Bringt ihr also garnichts? und sollte sich wie von der neuen Anwältin gesagt nen Beratungschein holen vom Amtsgericht...
Beitrag von ppg - 10.06.11 - 17:17 Uhr
Nein, die Rechtsschutzversicherun überninnt die Kosten der Verfahren, die nach der Wartezeit entstehen.
Einen Berataungsschein vom Amtsgericht gibt es aber ab sofort nicht mehr, weil Deine Freundin nicht bedürftig ist, denn sie hat ja eine Rechtsschutzversicherung
alles sehr dumm gelaufen
Ute
Beitrag von mama2003-2009 - 10.06.11 - 17:40 Uhr
Tja hätte Sie doch mal vorher gefragt .... ich wusste das hier eigentlich durch bezug von Arbeitslosengeld 2 Anspruch auf nen Beratungschein gibt...
ABER ich habs den beiden grad durchgegeben und Sie haben diese Abgeschlossen weil die Anwältin dazu riet obwohl diese den Fall schon auf dem Tisch hatte und der Anwältin eigentlich hätte klar sein müssen das die Rechtschutz hier nicht greift.
Aber nun weiss ich auch nicht mehr weiter, Sie wollen wohl versuchen nen Beratungschein zu bekommen...
Aber Danke trotzdem..... :)
lg mama2003-2009
Beitrag von bobb - 11.06.11 - 12:57 Uhr
Haben auch ne Rechtschutzversicherung und trotzdem letzten Monat nen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen...
Beitrag von blinki.bill - 10.06.11 - 17:18 Uhr
hallo du,
die rechtschutzversicherung zahlt erst, wenn sie drei Monate besteht, ist bei unserer so gewesen...
lg
Beitrag von querulantin123 - 10.06.11 - 22:31 Uhr
Das ist Quatsch. Es gibt zum einen PKH, also Prozesskostenhilfe, zum anderen aber auch (und darum gehts hier) Beratungshilfe und die deckt sehr wohl außergerichtliche Korrespondenz ab.
Beitrag von ppg - 10.06.11 - 22:55 Uhr
Nun. meine ehemalige Anwältin, wie auch mehre andere kompetente Personen haben mir das anders erkärt: Der Beratungsschein deckt die Kosten der Erstberatung, die PKH ( Prozesskostenhilfe) die Kosten des Verfahrens - außergerichtliche Korrespondenz, die über die Erstberatung hinausgeht, sowie außergerichtliche Einigungen sind nicht abgedeckt!
Unter anderem aus diesem Grunde gibt es ja steigende Zahlen der Prozesse
Ute
Beitrag von ina_ragna - 11.06.11 - 13:51 Uhr
Da hat man Dir leider Schnee erzählt.
Mit einem Beratungshilfeschein kann man sich sehr wohl außergerichtlich von einem RA vertreten lassen (siehe z. B. hier: http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/02_rechtsuchende/02_03a-beratungshilfe/container-beratungshilfe.php )
LG
Ina
Beitrag von ppg - 11.06.11 - 14:29 Uhr
Nein, das mag in der Theorie villeicht Stimmen - in der Praxis findest Du keinen Anwalt der dafür gescheit was tut.
Ich habe - troz ALG II - Bezug in der Vergangenheit Anwaltsrechnungen bekommen, von der Anwaltskammer überprüfen lassen, und zahlen müssen.
Und den Herrschaften vertrau ich eher als anonymen Damen aus dem I- Net
Ute
Beitrag von querulantin123 - 11.06.11 - 14:08 Uhr
Wie gesagt: Quatsch. Ich mach den Job zufällig schon ein paar Jahre.
Beitrag von querulantin123 - 10.06.11 - 22:29 Uhr
Ersten haben die meisten RSV Wartezeiten vertraglich bestimmt, vor allem aber decken viele RSV ausschließlich gerichtliche Auseinandersetzungen ab und keine Erstberatung...
