Frage wegen Amt und zusammen ziehen...

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Beitrag von hellokitty82 - 10.06.11 - 16:56 Uhr

Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage.
Und zwar habe ich einen 1 1/2 jährigen Sohn und wohne bis jetzt mit ihm alleine-da ich schon vor der Geburt von dem Kindesvater getrennt war....
Aber wie das nunmal so ist-wir wollen es doch nochmal versuchen und diesmal mit allem drum und dran.
Die Wohnung die ich derzeit habe ist meine eigene....
Er wollte gerne demnächst zu mir ziehn( wohnt noch bei seinen Eltern) ... hoffe das das gut geht#schwitz
Naja aufjedenfall habe ich einen Minijob, Elterngeld, Kindergeld und Wohnegeld...
bekomme anteilig vom Amt ALG 2 (obwohl ich nicht arbeitslos bin-ich gehe nächstes Jahr wieder arbeiten-wenn der kleine 2 ist) aber aufjedenfall bekomme ich einen Zuschuss vom Amt von 200Euro.
Meine Frage wäre nu, mein Freund würde gerne z.b zum 01.07 oder 01.08 zu uns ziehen....
Wie genau mach ich das jetzt???
Er verdient 1100Euro....
Soll ich jetzt zum Amt gehen und denen sagen wann wir zusammen ziehen würden, oder erst wenn wir wissen wann genau wann???
Und wie läuft dass dann???
Ich gehe dann dort hin, sage ihnen dass, und dann bekommt er Post-wegen dem Einkommen oder muß ich das mitnehmen und sofort angeben oder wie läuft das?
Und dann wäre die Frage, ob die beim Amt das so toll fidnen wenn ich nu mal mit dem Kindesvater wieder zusammen ziehen möchte....
Wir sind allerdings erst wieder seit dem 04.06.11 zusammen(und hatten uns im Mai 2009 getrennt)... oder hätt ich beim Amt schon sagen müßen, dass wir weider zusammen sind???
Oh man Kopfklatsch #klatsch ich hab da irgendwie gar keine Ahnung wie das "ofiziell machen" läuft???!!!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Achso, bei der Wohngeldstelle muß ich ja auch sofort bescheid geben-weil das gibt es dann ja nicht mehr.


LG

Beitrag von susanne85 - 10.06.11 - 17:06 Uhr

hallo

das ist einfacherer als du denkst..

wenn ihr z.b schon zum 1,7 zusammen zieht, gehst du morgen hin und meldest alles ab.

wenn du zum 1,8 zusammen ziehen möchtest, wartest du das geld am 1,7 ab und meldest es dann ab.

ab dem zeitpunkt des zusammen lebens , stehen dir dann die 200 euro hartz und wohngeld wahrscheinlich nicht mehr zu.

lg
und nein du musst natürlich nicht sagen vorher das ihr wieder zusammen seid

Beitrag von hellokitty82 - 10.06.11 - 18:14 Uhr

Hallo susanne85 ,

erstmal lieben Dank für Deine Antwort ;)
Ach na das ist ja super-gar nicht sooo kompliziert wie ich dachte...
Also brauchen die gar nicht seine Lohnbescheinugung ect.
Das ist dan ja super einfach.
Dann werd ich nu jetzt mal mit ihm ausklamüsieren zu welchem Zeitpunkt wir es dann wagen ;)

LG

Beitrag von mama2003-2009 - 10.06.11 - 18:30 Uhr

Hallo

du kannst dir ja ganz einfach mal den ALG2 rechner schnappen aus dem internet und die ganzen Daten eingeben wenn ihr zusammenleben solltet.

Also ihn mit angeben sowie seinen brutto und nettolohn eingeben und dein Elterngeld und kindergeld....

dann siehst du ob du noch anspruch auf ergänzende leistungen hast oder nicht....

Ansonsten wenn ihr sagt er zieht zum 1.7 zu dir dann gebe das an damit du keine leistungen mehr für juli bekommst da diese dann zurück gezahlt werden müssen.


Wenn du kein ALG2 mehr "benötigst" vom Jobcenter dann brauchst du dich nur Abmelden.


LG

Beitrag von krokolady - 10.06.11 - 17:28 Uhr

ihr seit erst sein ein paar Tagen wieder zusammen nach langer Trennung und wollt sofort zusammenziehen???????

Gut gemeinter Rat:
Lass es!

Warte erst bis sich eure Beziehung gefestigt hat.
Und nur weil er bei seinen Eltern raus will? Klar.....für ihn ist das bequem sich ins gemachte Nest zu setzen.....

Beitrag von amory - 10.06.11 - 21:05 Uhr

Hallo,

wieso wollt ihr nach einem knappen Monat im zweitversuch wieder zusammenziehen?

Ich war auch ovm Vater miener Tochter getrennt, wir haben uns wieder zusammengerauft, wohnen aber trotzdem noch getrennt.
und das ist auch gut so.....

ich würde, auch eurem kind zuliebe, erstmal abwarten, wie es läuft und nichts überstürzen.
genießt doch ienfach die zeit zu zweit, zu dritt und dann jeweils alleine.

grüße, amory