Und schon meine Frage.. habe nach der Geburt meiner Tochter (nach der Elternzeit von 1 Jahr), auf 400€ Basis wieder gearbeitet, fast 2 Jahre jetzt. Und nun kann ich ab Juli etwas mehr arbeiten gehen u bekomme weil es wieder unter Steuerklasse 5 läuft ca ein Nettoeinkommen von 600€. Wir planen aber auch ein zweites Kind (dauert nun schon aber über ein Jahr), und trotzdem möchte ich das Angebot annehmen damit ich mal wieder selber für meine Rente usw einzahlen kann, und keiner kann mir sagen WANN ich endlich schwanger werde.. ABER wie sieht s mit Elterngeld aus wenn ich dann etwas mehr verdient habe u ich sollte dann doch schnell schwanger werden.. Werden die letzten 6 oder die letzten 12 Monate angerechnet ?? Mich würde das einfach nur mal interessieren..
Danke für Eure Info...
ABER es sagten mir einige Bekannte wenn mein Mann in Steuerklasse 3 ist und ich in 5, dürften wir uns schon wieder auf eine Steuernachzahlung gefaßt machen nächstes Jahr..
Ist jemand von Euch schon mal in so einer Situation gewesen u kann mir sagen ob es sich dann evtl doch bessr lohnt erstmal auf 400€ Basis zu bleiben ?? Warum ist das nur alles so kompliziert .. ??
400€ Job, oder Steuerklasse 5 ? Dann Nachzahlung ? Hilfe..
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Beitrag von verena1309 - 10.06.11 - 20:15 Uhr
Beitrag von querulantin123 - 10.06.11 - 22:28 Uhr
Einfach zu beantworten: Bei 3 und 5 zahlt Ihr wohl nach, die letzten 12 Monate sind relevant.
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 00:11 Uhr
Das ist eine sehr gewagte These.
Wie kannst du so etwas so allgemein wissen?
Bestes Beispiel, wir haben noch nie nachgezahlt und haben seit nun mehr 7 Jahren 3 und 5! Keinerlei Steuervorauszahlungen, zwei Gewerbe usw.
Also alles etwas, was eine Nachzahlugn vermuten lässt und trotzdem gibts keine
Beitrag von verena1309 - 11.06.11 - 08:14 Uhr
Ich denke jetzt einfach mal an MEINE Zukunft, wenn wir nachzahlen müssen ist es leider so.. aber wir wünschen uns auch ein 2. Kind irgendwann u dann ist man auch über etwas mehr Elterngeld froh, so würd ich nämlich nur den Mindestbetrag von 300€ bekommen, und das geteilt durch 2 Jahre ist nicht gerade viel.. muss auf jeden Fall 2 Jahre zuhause bleiben weil ich sonst niemanden habe der auf s Kind aufpassen könnte nach 1 Jahr.. und ich möchte auch endlich mal wieder in MEINE Rentenversicherung einzahlen.. man kann schließlich nicht von 400€ irgendwas ansparen für später wenn man nicht einzahlt..
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 09:19 Uhr
Keine Ahnung, was du mir mit deiner Antwort sagen willst, die passt nämlich überhupt nicht zu meiner, denn
1. sage ich ja gerade, dass man nicht immer nachzahlen muss
2. denkst du nicht an deine Zukunft und das Elterngeld wenn du mit Steuerklasse 5 arbeiten gehst, da würdest du 4 nehemn, während der Schwangerschaft sogar evtl. 3
3. kann man auch beim 400 Euro-Job in die Rentenversicherung einzahlen!
4. muss man das Elterngeld ja nicht teilen um 2 Jahre zuhause bleiben zu können, wenn kann man es auch selber teilen!
5. ist die Kinderbetreuung ja so, als ob du einzahlst in deine Rentenversicherung!
Ich glaube, du musst dich erstmal etwas besser informieren, bevor du überlegst, was du tust.
Beitrag von sini60 - 11.06.11 - 11:39 Uhr
Während den 3 Jahren Elternzeit bekommt man automatisch Punkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Beitrag von sini60 - 11.06.11 - 11:37 Uhr
Euer Gewerbe ist auch der Grund warum ihr nicht nachzahlen müsst, weil ihr einiges absetzen könnt. Wenn man 500,-- Euro nachzahlen müsste, aber soviel absetzen kann, dass man 700,-- € Steuer rausbekäme, bekommt man natürlich auch bei 5 und 3 200,.. € raus.
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 12:07 Uhr
So ein Blödsinn!
Unsere Gewerbe machen ja Plus, somit ist noch mehr zu versteuerndes Einkommen insgesamt da.
Soviel absetzen können wir bei den anderne Sachen, schon alleine die Fahrtwege fressen ja den Werbungskostenpauschbetrag locker auf.
UNd das ist eben bei doch einigen so, sprich es ist eben nciht so, dass man mit 3/5 immer nachzahlt.
Dies widerlegt eben die Aussage, dass dem so ist!
Beitrag von sini60 - 11.06.11 - 12:15 Uhr
Du willst also sagen, dass ihr mit 3 und 5 plus Gewinn von zwei Gewerben keine Steuern zahlen müsst? Wie soll das gehen?
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 13:26 Uhr
Ja, ich will sagen, das wir mit zwei Gewerben und zusätzlich 3 5 soviel bei 3 und 5 abzusetzen haben, dass wir trotz z.T. Elterngeld oder anderne Lohnersatzleistungen noch etwas zurückbekommen.
Das geht eben problemlos!
Einfacher Arbeitsweg 30km täglich, das reicht schon um was wieder zu bekommen und nichts nachzahlen zu müssen ;)
Beitrag von sini60 - 11.06.11 - 13:54 Uhr
Indirekt musst du aber nachzahlen. Du bekommst eben z.B. statt 1000,-- € nur 400,-- raus. Diese 600,-- € hat man eben durch 5 weniger im Geldbeutel.
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 15:18 Uhr
Was ist das für eine Milchmädchenrechnung.
Du hast behauptet, mit 3/5 muss man immer nachzahlen, dem ist definitv nicht so!
Aktzeptier das doch einfach!
DAs man bei 5 weniger bekommt, ist klar und war auch gar nicht die Frage!
Es ging hier nur um deine Behauptung zur NAchzahlung bei der EInkomemnssteuererklärung!
Beitrag von sini60 - 11.06.11 - 16:40 Uhr
Du willst es nicht kapieren. Es ging hier um die Frage ob es sich lohnt von 400,-- € auf Lohnsteuerkarte zu wechseln. Und bei einem Verdienst von 600,-- € netto in Klasse 5 muss man eben diese höhere Steuerbelastung bei der Einkommensteuer mit berücksichtigen. Dann ist es unerheblich ob du direkt oder indirekt durch Absetzung nachzahlst. Wenn du 4/4 nimmst, bekommst du natürlich einen Batzen zurück. Das ist eine Milchmädchenrechnung.
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 16:43 Uhr
Du kapierst es nicht, es ging hier um die einer Antwortenden aufgestellte These, dass man bei 3/5 als Steuerklasse immer nachzahlt!
Und das ist und bleibt nun mal falsch!
Der Unterschied zum 400-Euro-JOb war dabei pberhaupt nicht berücksichtigt worden, den kann man sowieso nicht nur an dem Netto ausmachen!
Beitrag von sini60 - 11.06.11 - 18:04 Uhr
Nein es ist nicht falsch.
Du zahlst nach mit dem Guthaben aus der Summe, die du persönlich absetzen kannst. Und wenn du mehr absetzen kannst als du nachzahlen musst, bleibt logischerweise ein Guthaben übrig. Mit dieser Info kann verena null anfangen.
Aber lassen wir das, für mich ist es hier erledigt.
Beitrag von susannea - 11.06.11 - 19:39 Uhr
So ein Blödsinn!
Man kann nicht mit Sachen, die man absetzen kann nachzahlen.
TAtsache ist, ich zahle nicht nach, so stehts drauf und bei vielen anderen auch und deswegen kann man nicht allgemein sagen, sie muss dann nach dem Jahr nachzahlen, das ist und bleibt einfach falsch!
Wird auch nicht besser, wenn du dir noch mehr raussuchst, was man so deuten könnte usw.
Es ist einfach pauschal überhaupt nicht zu sagen, ob man nachzahlt oder nicht, das habe ich damit gesagt und dabei bleibts auch!
Beitrag von windsbraut69 - 11.06.11 - 08:53 Uhr
Hast Du das nicht gestern schon gefragt?
Wie dem auch sei - es zählen grundsätzlich die letzten 12 Monate, da gibt es keine Ausnahme, weil Du die Stunden aufstockst.
Die evtl. Nachzahlung ist doch kein Grund, auf den Job zu verzichten und dem könnt Ihr mit der 4/4 ja auch vorbeugen.
Gruß,
W
Beitrag von verena1309 - 12.06.11 - 07:34 Uhr
Oh mensch bitte nicht streiten hier...
@windbraut: ja sowas hab ich auch vorgestern schon gefragt, aber meine Frage wg der Steuerklasse ergänzt wie man viell. nachlesen kann..
Beitrag von windsbraut69 - 12.06.11 - 09:47 Uhr
Die Steuerklassenwahl ändert ja nichts an der Steuerlast.
Gruß,
W
