Hallo
Beispiel
Doppelhaus beide werden zur hälfte von Mutter/Oma bewohnt beide Zahlen Miete an deren Eigentümer.
Tochter möchte raus von zuhause (Gründe jetzt mal Nebensache)
Tochter fängt zum 1.8.2011 eine Ausbildung an ist 18 Jahre alt,
Oma hat nur kleine Rente würde Enkelin, gerne 2 Zimmer mit eigenem Bad vermieten( Untermiete ,Mietvertrag würde gemacht werden)
Tochter Verdient Brutto im ersten Lehrjahr 400€ und soll 250€ Miete Zahlen
Würde Sie BAB bekommen
danke für Antworten
Lg Starwarsmaus
BAB Frage
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Beitrag von starwarslady - 12.06.11 - 21:21 Uhr
Beitrag von christianshummel - 12.06.11 - 21:29 Uhr
Nein, weil die Gründe ihrers Auszuges sehr wohl zählen.
Zum Bsp. unzumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz und dann zählt ebenfalls das Einkommen der Eltern ( nicht der Oma)
Beitrag von hoerbee - 15.06.11 - 16:39 Uhr
so ein quatsch.. es ist egal warum sie auszieht hauptsache sie kann ein einkommen nachweisen.
allerdings wird sie kein BAB bekommen da es eine wohnung innerhalb der familie ist.
wenn sie sich eine wohnung bei einem "fremden"vermieter nimmt bekommt sie BAB, wenn mama(und fals noch vorhanden papa) nicht zuviel verdienen..wichtig hierfür ist das einkommen von vor 2 jahren.
lg
Beitrag von wasteline - 12.06.11 - 21:53 Uhr
Mutter und Oma wohnen nebeneinander, jede in einer Doppelhaushälfte? Tochter zieht von Mutter eine Tür weiter zur Oma? Habe ich das so richtig verstanden? Und dafür soll BAB gezahlt werden?
Soll das ein Witz sein?
Du kannst es natürlich machen, aber Deine Mutter darf dann zahlen.
Beitrag von wasteline - 12.06.11 - 21:54 Uhr
Habe gerade in Deine VK geguckt. Du bist die Mutter, dann darfst Du auch zahlen.
