Urlaubsanspruch

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Beitrag von susimaus82 - 13.06.11 - 00:52 Uhr

Hallo,

eine Frage zur Urlaubsregelung an die Experten.

Folgender Fall:
Aktuelle Beschäftigungsaufnahme war der 01.02.11. Eventuelle neue Arbeitsaufnahme wäre der 04.07.11. Aktueller Arbeitsvertrag sagt 24 Urlaubstage - somit anteilig 10 UT.
1. Was passiert, wenn der Arbeitgeber diese 10 Tage nicht geben kann, sondern auszahlt?
2. Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Urlaubstage weder gewährt, noch bezahlt?
3. Was bedeutet das in Hinsicht auf das Gesetz für den neuen Arbeitgeber?

Habt schon mal vielen Dank.

Susi

Beitrag von sassi31 - 13.06.11 - 02:17 Uhr

1. Das darf er durchaus, wenn die Firma soviel Arbeit hat, dass er auf dich nicht verzichten kann.

2. Das darf er nicht. Er muss den Urlaub gewähren oder auszahlen.

3. Keine Ahnung.

Beitrag von susannea - 13.06.11 - 08:46 Uhr

1. DAnn zahlt er die aus, für den neuen AG hat das keinerlei Auswirkungen.

2. Er muss auszahlen, wenn er nicht gewährt.

3. Der neue AG hat nur eine Veränderung wenn zuviel Urlaub vom alten AG gewährt wurde, dann muss er weniger gewähren. Da der alte AG den Urlaub auf jeden Fall dem AN zukommen lassen muss, egal ob in Zeit oder Geld, hat dieser keinerlei Auswirkungen auf den neuen AN.