Krankengeld nach Urlaubsreise

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Beitrag von miba1 - 13.06.11 - 09:43 Uhr

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einer Situation, die meine Mutter betrifft.

Seit März hat meine Mutter leider einen Burn-Out mit mehreren Nervenzusammenbrüchen, sie ist seitdem krankgeschrieben und bezieht mittlerweile - klar - Krankengeld.

Nun war es so, dass meine Schwester ihr letztes Jahr eine Urlaubsreise in die Türkei für dieses Jahr Juni geschenkt hat - sie sind jetzt gerade dort.

Als ersichtlich war, dass meine Mutter bis zur Reise nicht wieder arbeiten kann, hat sie bei der Krankenkasse angerufen, den Fall geschildert und gefragt, ob sie die Reise antreten darf. Die KK hat es ihr erlaubt, aber mit dem Hinweis, dass dann für diese 14 Tage kein Krankengeld bezahlt.

Dies hat meine Mutter so hingenommen (über 700 EUR Verlust), weil sonst das Geld meiner Schwester verloren wäre (keine Rücktrittsversicherung).

So weit so gut.

Nun rief die KK 2 Tage vor Abflug bei meiner Mutter an (das tun die in Abständen immer mal, um nach dem Stand der Dinge zu fragen). Da meinte die Dame - wohl recht zickig - dass meine Mutter die beantragte Kur vergessen sollte (wurde auch abgelehnt) und dass sie sich vorbehalten, nach dem Urlaub auch kein Krankengeld mehr zu zahlen.

Meine Mutter, die ja sowieso schon psych. angeschlagen ist, ist jetzt völlig fertig...ihre Psychologin wollte sie unabhängig von der Kur in eine stationäre Behandlung überweisen, das möchte meine Mutter jetzt nicht mehr. Sie möchte sich jetzt nach dem Urlaub wieder gesund schreiben lassen, weil sie es sich schlicht nicht leisten kann. Psychisch gesehen ist das aber eigentlich völlig unmöglich...sie kann momentan noch nicht mal mit ihrer Chefin telefonieren, ohne danach einen Heulkrampf zu kriegen.

Meine Frage nun: Wie sieht es rechtlich aus? Während des Urlaubes kein Krankengeld, kann man ja noch verstehen. Aber nach dem Urlaub pauschal auch nicht mehr? Hat die KK das Recht dazu?

Danke!

Miba

Beitrag von susannea - 13.06.11 - 11:04 Uhr

Ich halte beides für fraglich und würde mich an einen Anwalt mit Sozialrecht wenden!

Beitrag von ppg - 13.06.11 - 11:31 Uhr

Das wird wohl darauf hinauslaufen, das der medizinische Dienst hinzugezogen werden muß.

Der Fehler war: Nicht die KV muß den Urlaub befürworten, sonden einzig der behandelnde Arzt. Dann wird auch weiter Krankengeld gezahlt, weil Urlaub bei Burn out auch als Reha gelten kann.

Jetzt ist es so , das die KV Deine Mutter für gesund hält.
Ute

Beitrag von king.with.deckchair - 13.06.11 - 11:43 Uhr

Ich halte auch beides für fraglich und würde a) den behandelnden Arzt und b) einen Anwalt hinzuziehen.

Ich war auch wegen Burn-Outs krank geschrieben und man wollte mir an den Karren, weil wir a) in dieser Zeit umgezogen sind und b) wir mehrmals bei Verwandten ca. 300 km weit weg zu Besuch waren. Ein Schreiben meiner Ärztin hat dem Spuk schnell ein Ende bereitet.

Gerade bei Burn-Out kann ein temporärer Ortswechsel sehr förderlich sein.

LG
Ch.

Beitrag von manavgat - 13.06.11 - 13:49 Uhr

Die KK hat es ihr erlaubt, aber mit dem Hinweis, dass dann für diese 14 Tage kein Krankengeld bezahlt.


Deine Mutter hätte da gar nicht nachfragen sollen... Das ist im übrigen unzulässig, weil die Urlaubsreise der Gesundung nicht nur nicht abträglich ist, sondern diese befördert.

Mein Rat: Anwältin einschalten und zwar eine die sich mit sowas auskennt.

Gruß

Manavgat

Beitrag von miba1 - 13.06.11 - 21:40 Uhr

Ich danke Euch!

Meine Mutter hat übrigens vorab ein Attest vom behandelnden Arzt bei der KK eingereicht, das hatte ich nur vergessen zu schreiben.

Die KK hatte als Begründung für die Nichtzahlung der 14 Tage trotz ärztlichem Attest angegeben, dass meine Mutter ins Ausland fährt. Wäre sie innerhalb Deutschlands geblieben, wäre es wohl kein Thema gewesen.

Ja, ich hatte ihr auch erst abgeraten, es der KK zu melden - aber meine Mutter konnte das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren und hatte auch Angst vor rechtlichen Konsequenzen, falls ihr im Urlaub etwas passieren würde.

Naja, noch hat sie sich zum Glück nicht gesund schreiben lassen (sie kommt erst Freitag aus der Türkei wieder), aber ich werde ihr Eure Tipps weitergeben - vielen Dank nochmal!

LG Miba

Beitrag von myimmortal1977 - 14.06.11 - 00:03 Uhr

"Ja, ich hatte ihr auch erst abgeraten, es der KK zu melden - aber meine Mutter konnte das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren und hatte auch Angst vor rechtlichen Konsequenzen, falls ihr im Urlaub etwas passieren würde."

Deine Mutter hat sehr weise entschieden. Sie hätte im Urlaub nur einmal einen Arzt benötigt, ggf. über die KK im Anschluss abgerechnet und das ganze wäre aufgeflogen.

Gut, einen Arzt kann man ggf. noch vom Taschengeld im Ausland bezahlen, aber einen stationären Aufenthalt nicht. Sie hätte sich nur ein Bein brechen müssen....

Deiner Mutter hätte ggf. eine saftige Rückzahlung von etlichen 1.000en Euros Krankengeld gedroht nebst ggf. einer Anzeige.

Wer krankgeschrieben ohne Einwilligung in den Urlaub fährt, fährt ein hohes Risiko.

Die Krankenkasse ist übrigens IMMER berechtigt, das Krankengeld von jetzt auf gleich einzustellen, wenn begründete Zweifel an der AU des Zahlungsempfängers aufkommen. So viel nur mal dazu.

Sie muss, wenn der Verdacht unbegründet ist, das Krankengeld dann nur für die ausgefallene Zeit nachzahlen. Aber einstellen können sie immer.

LG Janette

Beitrag von miba1 - 14.06.11 - 11:24 Uhr

Hallo Janette,

vielen Dank für Deine Antwort!

Hast Du vllt. auch eine Rechtsgrundlage für mich? Einen Paragraphen im SGB oder so? Wäre super...

Ich frage mich halt, inwiefern die Zweifel an der AU berechtigt wären...immerhin hat sie ein ärztliches Attest, in dem steht, dass diese Reise (Ortswechsel, weg vom belastenden Alltag) gesundheitlich nicht schädigend, sondern eher förderlich ist. Und sie ist ja nicht bettlägerig beim Burn-Out.

Naja, schätze mal, wir werden uns nochmal vom RA beraten lassen müssen - wäre trotzdem gut, wenn Du mir noch eine Rechtsgrundlage nennen könntest (dass die KK das Krankengeld einstellen darf, auch wenn sie nachweisbar nicht wieder arbeitsfähig ist). Danke!

LG Miba