Hallo,
Ich würde gerne wissen wie es aussieht wenn man in der Insolvenz ist und man ein Erbe bekommt, wieviel steht jmd zu ? Der Vater einer bekannten um die es geht ist im Dezember verstorben dies war vor der Restschuldbefreiung, ihre Treuhänderin teilte ihr mit, dass sie komplett 100% des Erbe abgeben müsste obwohl das Erbe bis zum heutigen Tag noch nicht ausgezahlt wurde , ist sie der meinung da das Erbe bekannt war vor der Hauptverhandlung und sie somit alles abgeben müsste jedoch ist wie gesagt der zufluss noch nicht Erfolgt..
Wie sieht es aus wenn sie ihr komplettes Erbe behält ? Wenn man im Internet danach sucht, steht überall das man nur 50 % abgeben muss wenn man alles behält wird man aus der Restschuldbefreiung geworfen, aber bleibt im Insolvenzverfahren, was bedeutet genau ?
Ich hoffe mir kann jemand helfen
Mfg.
Erbe,Insolvenz und Restschuldbefreiung
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Beitrag von jaylayda - 13.06.11 - 15:18 Uhr
Beitrag von gedankenspiel - 13.06.11 - 17:52 Uhr
Wenn man in der Wohlverhaltensphase ist, darf man 50% behalten.
Nach der Restschuldbefreiung alles.
Wird einem die Restschuldbefreiung aus irgend einem Grund verwehrt, heißt das, dass die ganze Sache für die Katz war und du auch nach der Insolvenz deine Schulden an der Backe hast.
LG,
Andrea
Beitrag von jaylayda - 13.06.11 - 22:27 Uhr
Das war doch mal hilfrein, lieben Dank
Beitrag von windsbraut69 - 13.06.11 - 21:04 Uhr
Keine Ahnung, ob wieviel man "abgeben" muß - ich hoffe mal, dass alles zur Schuldentilgung verwandt werden muß.
Aussuchen, wie es auf Deinem Beitrag herausklingt, kann man sich das aber mit Sicherheit nicht.
Gruß,
W
Beitrag von manavgat - 14.06.11 - 19:46 Uhr
ihre Treuhänderin teilte ihr mit, dass sie komplett 100% des Erbe abgeben müsste
Da liegt ein Fehler vor, es sind nur 50 %!
Notfalls würde ich eine Anwältin fragen.
Gruß
Manavgat
