Mein Schwager meinte gestern, er hätte von seiner Noch Ehefrau (Scheidung ist so ein Thema bei den beiden), die Info bekommen, daß sie SEINE Steuerklasse auf 1 hat ändern lassen, und sie hätte dann ab dato sofort 3 laut FINANZAMT!
Das kommt mir doch alles etwas seltsam vor:
1. seit wann kann 1 Partner die steuerklasse ohne Wissen des anderen ändern?
2. wie geht 1 und 3 bei verheiratet und beide berufstätig? Dachte da geht nur 4/4 und 3/5?
3. seit wann macht das Finanzamt das mit der Klassenänderung!
4. wie sieht das überhaupt bei der Scheidung aus, wenn er noch für 2 Kinder zusätzlich bezahlen muß?
Kennst sich da wer aus und kann mir ne kurze Info geben?
Steuerklassen-Frage
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Beitrag von sizilia - 13.06.11 - 18:20 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 13.06.11 - 19:35 Uhr
Wieso hat sie dann die 3 ? Wohnen die beiden noch zusammen ?
Wenn sie alleine mit den Kindern lebt,niemand sonst ab 18 mit in der Wohnung ,hat sie doch die 2 und er die 1.
Ich war zur Lohnsteuerklassenänderung hier beim Einwohnermeldeamt.
Normalerweise hätte ich die Karte meines damaligen Nochmannes mit vorlegen sollen.
Da ich aber keinen Kontakt mehr zu ihm hatte ,ging das dann auch so.
Wie ist 4. gemeint ?
Beitrag von mini-sumsum - 13.06.11 - 20:27 Uhr
Hi,
sie kann tatsächlich auch seine Steuerklasse ändern lassen.
Ich war auch am Anfang des Jahres beim Finanzamt (ab diesem Jahr machen die das), und wollte dort MEINE Steuerklasse in 1 ändern. Seine wurde "automatisch" in den Akten mitgeändert, und er bekam ein Schreiben.
(Ich hab die 1, da neben meinen beiden Kindern noch mein neuer Partner mit uns zusammen wohnt).
Steuerklasse 3 kann sie definitiv nicht beantragt haben.
LG
mini-sumsum
Beitrag von mini-sumsum - 13.06.11 - 20:28 Uhr
Hi,
ich nochmal:
Nr. 4 musst du nochmal erläutern. Verstehe nicht, was deine Frage ist.
Beitrag von sizilia - 13.06.11 - 22:57 Uhr
Sie haben ein gemeinsames Haus das über die LAKRA finanziert ist und wohnen da auch beide drin mit den 2 Kids (13/15)! Also geschieden sind sie noch net!
Mir kommt das eben alles etwas spanisch vor, weil SIE plötzlich alles ändern läßt, und ihn im Nachhinein darüber informiert! Ich war z.B. der Ansicht, daß man bei der Steuerklassenumschreibung BEIDE Unterschriften braucht auf dem Antrag! Mein schwager sagt aber er hättte sowas nie unterschrieben! Und auf seiner Lst.-Karte und der Gehaltsabrechnung ist St.Kl.1 drauf seit neuestem!
Frage 4 war so gemeint, daß der Unterhalt ja vom NETTO-Lohn berechnet wird, und wenn er Sterklasse 1 tatsächlich haben sollte, würde sich seine Olle ja voll ins eigene Fleisch schneiden damit, oder?
