Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich mit meiner Frage hier gut aufgehoben bin, lasse mich bei Bedarf auch gerne verschieben 
Erstmal eine kleine Geschichte, dann meine Fragen.
Frau bekommt ein Kind mit Mann A und geht mit ihm ins Ausland. Dort kommt auch das Kind zur Welt. Frau verlässt Mann A und geht nach Deutschland zurück. Aufgrund der (falschen) Aussage eines Anwalts bleibt das Kind bei Vater Mann A.
Irgendwann lernt die Frau Mann B kennen und wird wieder schwanger. Kind kommt zur Welt, die Frau bezieht nur Elterngeld und Kindergeld. Kann für das Erstgeborene keinen Unterhalt zahlen.
So, nun meine Frage: Stimmt es, dass sich mit der Geburt des Weiteren Kindes der Unterhalt für das Erste Kind verringert, bzw. verringert werden kann oder ganz wegfallen kann?
Danke schon mal im Vorraus.
Liebe Grüße,
majixx
Unterhalts-Frage
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Beitrag von majixx - 13.06.11 - 20:45 Uhr
Beitrag von 20hase20 - 13.06.11 - 21:25 Uhr
Das erste Kind hat trotzdem Anspruch auf Unterhalt !!
Beitrag von mareikehm - 14.06.11 - 19:59 Uhr
Nein, beide Kinder sind gleichgestellt.
