Hallo ihr Lieben,
ich habe eine spezielle Frage. Nach durchforsten von etlichen Internetseiten bin ich immernoch nicht schlauer geworden.
Hoffe dass mir hier jemand helfen kann! :)
Mein (bald) Mann und ich sind Beamte des Landes NRW. Beide haben einen Beihilfeanspruch von 50%, die anderen 50% sind über eine PKV abgedeckt.
Mittlerweile weiß ich schon, dass ich ab 8 Wochen nach der Geburt keinen "eigenen" Beihilfeanspruch mehr habe, vielmehr habe ich dann einen Beihilfeanspruch über meinen baldigen Mann i. H. v. 70%, sodass ich mich noch zu 30% privat krankenversichern muss.
Soweit, sogut...
Nun geht es um unsere Kleine. Sie wird einen Beihilfeanspruch von 80% haben und wir müssen sie zu 20% privat krankenversichern.
Wie ist das mit dem gesetzlichen Kindergeld, Familienzuschlag und der privaten Krankenversicherung?
Sehe ich das richtig, dass derjenige, über den unsere Kleine beihilfeberechtigt ist, das Kindergeld sowie den Familienzuschlag vom LBV erhalten muss? Sowie dass sie über die gleiche Person bei der PKV angemeldet werden muss?
Irgendwie ist das total kompliziert... Weil es eine Rolle spielt, wer den Familienzuschlag und das Kindergeld erhält. So ganz bin ich da noch nicht hintergestiegen.
Ist/war jemand in einer ähnlichen Situation und kann mich aufklären? ;)
Dankeschön! :)
Beide Beamte / Beihilfe / 1. Kind
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Beitrag von birga1 - 14.06.11 - 11:08 Uhr
Beitrag von anarchie - 14.06.11 - 11:24 Uhr
Hallo!
Wir sind alle über meinen Mann beihilfeberechtigt - ja, alle sind über ihn bei der pkv gemeldet, das kindergeld bekomme aber ich, das könnt ihr machen, wie ihr wollt.
Familienzuschlag weiss ich nicht...
lg
melanie mit 4 kids
Beitrag von ujn1 - 14.06.11 - 11:56 Uhr
Hallo, wir sind auch Beamte.
Kindergeld, Familienzuschlag und PKV sind unabhängig voneinander.
An wen Kindergeld ausgezahlt wird, könnt Ihr frei wählen.
Bei uns (Bundebeamte) ist an das Kindergeld bei Kindern unter 12 Jahren noch die Arbeitszeit gekoppelt. I.d.R. lassen daher Kollegen, bei denen die Frau zuhause ist, das Kindergeld an den Mann auszahlen. Bei Paaren mit 2 Kindern läuft meist eines auf die Frau, das andere auf den Mann, dann haben beide nicht die verlängerte Arbeitszeit.
Familienzuschlag gibt's in der Regel 50% für jeden, wenn beide arbeiten. Für die Zeit, in der der Partner zum Beispiel wegen Elternzeit nicht arbeitet und daher auch keinen Anspruch auf Familienzuschlag hat, bekommt der andere auf Antrag 100% (bei uns über "Erklärung zum Familienzuschlag").
PKV läuft auf den Namen des Kindes. Bei gleichem Dienstherrn ist es normalerweise egal, wer die Rechnungen konkret einreicht. Wir mussten damals mit der ersten Artzrechnung eine Bescheinigung der PKV und eine Erklärung mit einreichen, an wen die Beihilfe ausgezahlt werden soll. Ich weiss nicht, wie es in NRW ist, aber im Bund hast Du, wenn ich mich richtig erinnere, auch während der Elternzeit weiter Deinen Beihilfeanspruch (wobei auch das letzlich egal ist, wenn beide beim gleichen Dienstherrn sind). Ich habe allerdings während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet, so dass sich die Frage so nicht gestellt hat.
LG
Beitrag von steferl1979 - 14.06.11 - 12:52 Uhr
Hallo,
wir sind auch beide Beamte.
PV: Ich habe das Kind - mit eigener Versicherung - bei mir am Vertrag dabei, weil es mit dem 2. Kind wohl Vergünstigungen gibt und das 2. Kind dann automatisch bei der Mutter landet.
Familienzuschlag: Den Ehegattenteil bekommt man - wenn beide arbeiten - je zu 50%. Der Teil des Kindes bleibt bei dem der das Kindergeld bekommt.
Kindergeld wird normal bei der Bezügestelle beantragt.
Beihilfe: Bei uns hat mein Mann das Kindergeld und somit ist der Kleine bei ihm Beihilfeberechtigt. Solange er in Elternzeit (3 Monate) war, war der Kleine bei mir Beihilfeberechtigt.
Bei deiner Beihilfe wird es evtl. komplizierter.
Bei mir war es folgendermaßern:
Mutterschutz: 50% eigener Anspruch
Elternzeit: 70 % beim Mann
Eigene Arbeit: wieder 50% eigener Anspruch
Elternzeit Ehemann: 70% er bei mir
Es wird auf das Behandlungsdatum abgestellt, also teilweise die Rechnungen gesplittet.
Versicherungen wollen immer einen Nachweis der Beihilfe über Reduzierung bzw. Aufstockung.
Beihilfe will immer die aktuelle Bescheinigung der Versicherung bei Änderung.
LG
Steffi
Beitrag von steferl1979 - 14.06.11 - 12:55 Uhr
Achso, noch was vergessen.
Bei uns (in bayern) gibt es bis zu bestimmten Besoldungsgruppen einen Zuschuss während der Elternzeit zur Versicherung. Das war als Antrag mit auf dem Antrag zur Elternzeit.
Und zur Ergänzung. Wir hatten die Regelungen oben, weil wir beim gleichen Dienstherrn sind (Land Bayern).
