Hallo zusammen,
ich hoffe dass mir hier einer helfen kann bzw. sich auskennt und ein bisschen Licht ins dunkel bringen kann.
Folgende Situation:
Mein Bruder hat mit seiner Frau 1 gemeinsames Kind & 1 Kind welches sie mit in die Ehe gebracht hat. Bisher hat meine Schwägerin selbst gearbeitet bzw. bezog das letzte Jahr ALG I und das "uneheliche Kind" war über sie versichert. Nun wurde das gemeinsame Kind geboren und es ist klar, dass das beim Vater krankenversichert wird genauso wie meine Schwägerin nach Ablauf der Mutterschutzfrist (ihr steht kein ALG I mehr zu)!
Die Krankenkasse sagte nun, dass mein Bruder, das "uneheliche Kind" nicht mit in der GKV versichern kann. Anderer seits will die KK sein Gehaltsabrechnungen haben um zu prüfen ob es doch möglich ist
- irgendwie widerspricht sich das ganze doch. Meine Schwägerin soll sich nun an den Vater des Kindes wenden, damit er das Kind krankenversichert (der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, hat zum Kind aber keinen Kontakt - hat sie noch nie gesehen - Kind ist 4 Jahre alt und er hat kein Sorgerecht). Meine Schwägerin weigert sich jedoch Kontakt aufzunehmen - wieso auch immer - das versteht keiner. Habe ihr geraten den Kontakt ansonsten über die Beistandschaft des JA zu suchen - sie sagt aber das macht sie nicht.
Muss nun das "uneheliche Kind" Privat Krankenversichert werden oder wie geht das nun? Von der Krankenkasse bekommt sie keine eine Antwort, ausser dass sie abwarten soll und dort die Unterlagen geprüft werden.
Falls die Kleine sich selbst versichern muss - weiss jemand wie hoch die Beiträge sind?
Ich hoffe, es ist nicht zuviel wirr warr und mir kann hier jemand die Fragen beantworten, denn sie fragt immer mich und ich weiss es nicht - langsam wird es nervig!
Schon mal vielen Dank!
Krankenversichrung uneheliches Kind?
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Beitrag von johanna1972 - 14.06.11 - 13:38 Uhr
Beitrag von sandrinchen85 - 14.06.11 - 14:23 Uhr
also ich kann mir nicht vorstellen,dass dein bruder das kind seiner frau bei sich versichern kann sofern er es nicht adoptiert hat!
bei mir bzw uns ist es so,dass wir nicht verheiratet sind,aber mein freund der vater beider kinder ist.dennoch hätte stella auch theoretisch über meinen vater versichert werden können...da mein vater(über den ich zu dem zeitpunkt noch familienversichert war)für mich unterhalt gezahlt hat.
stella ist (und so wird es bei ihrer schwester wahrscheinlich dann auch der fall sein)über meinen freund,also ihren vater, versichert.sorgerecht habe ich allerdings alleine!das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!
was der beitrag kosten würde wenn das kind nicht über einen verwandten versichert werden kann,weiß ich leider auch nicht.
würde aber, wenn deine schwägerin nicht selber versichert ist(und das scheint ja der fall zu sein), das kind über den leiblichen vater versichern lassen...
lg
sandra
Beitrag von sarahg0709 - 14.06.11 - 14:25 Uhr
Hallo,
das Kind, das nicht von Deinem Bruder ist, kann mit in die Familienversicherung der GKV , wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Und das ist ja wohl der Fall.
Mein Sohn ist auch mit in der Familienversicherung, obwohl mein Mann nicht der Vater ist.
LG
Beitrag von eule1206 - 14.06.11 - 20:48 Uhr
Huhu,
ja das geht, das Kind kann über deinen Bruder versichert werden, sofern er das Kind überwiegend unterhält. Deshalb will die KK auch die Gehaltsunterlagen haben.
Dein Bruder soll mal bei seiner KK anrufen und dann soll er sich die Vorraussetzungen mal genau erklären lassen.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0501000
Absatz 4 ist hier maßgeblich.
LG Nicki
Beitrag von susannea - 14.06.11 - 22:50 Uhr
Nun wurde das gemeinsame Kind geboren und es ist klar, dass das beim Vater krankenversichert wird genauso wie meine Schwägerin nach Ablauf der Mutterschutzfrist (ihr steht kein ALG I mehr zu)!
Bezieht sie kein Elterngeld? Wenn sie ALGI, Muttershcaftsgeld und dann Elterngeld bezieht bleibt sie kostenlos selber versichert und kann somit problemlos während des Elterngeldbezuges (hier bietet sich dann gesplittetes Elterngeld an!) das Kidn mitversichern.
