aufwendungsersatz wegen lastschriftrückgabe

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Beitrag von emma-2011 - 14.06.11 - 14:49 Uhr

Darf die Bank dafür nun was vom Konto abziehen oder nicht?

Mein Bankberater sagt sie dürfen, überall sonst les ich nur sie dürfens nicht.

Was ist richtig u wie bekomm ich gegebenenfalls mein Geld wieder?

Die haben mir jetzt für 3 Lastschriften die nicht eingelöst werden konnten, weil das Elterngeld noch nicht drauf war jedesmal 3,55€ berechnet.
Die Versicherung will z. B. jetzt 10€ haben wegen der Lastschriftrückgabe. Das is ja ok, aber die Bank??

Hilfe!! Bitte :-)

Beitrag von vwpassat - 14.06.11 - 15:30 Uhr

Wo liegt denn der Fehler?

Bei Dir oder bei der Bank? Achso, ich vergaß, die Elterngeldstelle ist ja schuld.

Beitrag von demy - 14.06.11 - 15:51 Uhr

Hallo,
ist doch völlig egal.

Fakt ist, dass die Bank einem nichts für die Rückgabe der Lastschrift berechnen darf, egal wie sie es nennen.

Das hat der BGH in seinen Urteilen 1996/1997 und 2001 klar gestellt und nochmal, als die Banken sich neue "Wortphrasen" (Benachrichtigunsgebühr) haben einfallen lassen, das war 2005.

Grundtenor des BGH dabei immer, die Nichteinlösung einer Lastschrift liegt im alleinigen Interesse der Bank, deshalb darf sie dem Kunden NICHTS dafür berechnen.

Praktisch ist es aber so, das man bei einigen Banken klagen muss, da sie die Urteile nicht interessieren und die "Gebühren" trotzdem berechnen.

Die TE bekommt die Gebühren also nur erstattet wenn sie gerichtlich dagegen vorgeht.

Gruß
Demy

Beitrag von grafzahl - 14.06.11 - 17:52 Uhr

Es dürfte ausreiche, die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Ich würde allerdings eine größere Sorgfalt bei der Disposition des Girokontos empfehlen. Es hat nämlich niemand dem Zahlungsempfänger verboten, einem Mahngebühren wegen Rücklastschrift reinzuwürgen.

Beitrag von emma-2011 - 14.06.11 - 22:10 Uhr

Ja passiert eigentlich auch nicht. Nur kamen leider ungeplante Ausgaben dazu bevor halt das Geld aufm Konto war.

Sehr ärgerlich.

Bei der Bank anrufen direkt u mich auf die BGH Urteile (welche?) berufen wird wohl nicht reichen??
Welche Schlichtungsstelle?

Hab mal so die letzten 6 Monate online kontrolliert u insgesamt 7 mal so nen "Aufwendungsersatz" gefunden.. sind also etwas über 20€.
Die kann/darf/sollte ich also zurück fordern?

Das der Zahlungsempfänger (Versicherungen in dem Fall) Mahngebühren berechnen weiss ich. Die Autovers. verlangt sogar 10€ wegen der Rücklastschrift :( Sehr ärgerlich.

Beitrag von grafzahl - 14.06.11 - 23:11 Uhr

Der hier könnte es sein (kommt darauf an, bei welcher Bank du bist):

http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_html

Ich habe den schon zweimal erfolgreich bemüht.

Ich würde der Bank jetzt noch mal sehr eindringlich, sehr freundlich und sehr bestimmt mitteilen, dass ich die Gutschrift der Rücklastschriftgebühren erwarte.

Einige Banken sind allerdings derart von Arroganz zerfressen, dass sie es trotz eindeutiger Rechtslage darauf ankommen lassen. Ich habe mich mal mit der HVB wegen 15 € Kontoführungsgebühr längere Zeit herumgekloppt. Irgend so ein dusseliger Direktor hat es dann nach mehreren Schreiben immer noch nicht gepeilt, dass deren Berechnung des Durchschnittsguthabens so nicht korrekt ist. Manche Leute werden ja wegen erwiesener Unfähigkeit immer weiter hoch befördert. Dem muss es auch so ergangen sein.

Ich würde es in jedem Fall durchziehen.

Beitrag von emma-2011 - 15.06.11 - 12:16 Uhr

Leider nicht. Ich bin bei der Sparkasse.

Und nun?
Auf welche Urteile des BHG kann ich mich berufen?

Beitrag von grafzahl - 15.06.11 - 19:25 Uhr

Einatmen. Ausatmen. Einatmen. Ausatmen.

http://www.google.de/

http://www.google.de/#hl=de&xhr=t&q=Schlichtungsstelle+Sparkassen&cp=21&pf=p&sclient=psy&source=hp&aq=0&aqi=&aql=&oq=Schlichtungsstelle+Sp&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=a93ed22fb19fa47b&biw=1235&bih=899

http://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/

http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&source=hp&q=BGH-Urteil+Lastschrift&aq=&aqi=&aql=&oq=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=a93ed22fb19fa47b&biw=1235&bih=899

Bitte sehr.

Beitrag von emma-2011 - 14.06.11 - 22:07 Uhr

Sehr witzig.

Sicher liegt er auch an mir durch ungeplante Ausgaben bevor die Versicherungen abgebucht wurden.
Kann mal passieren.

Bei Dir wahrscheinlich nicht.

Glück gehabt

Beitrag von vwpassat - 15.06.11 - 08:35 Uhr

Sicher kann das passieren, wenn ich aber lese, dass Dir das 7 x in nem 1/2 Jahr passiert. #schock

zzgl. der Kosten des Empfängers bist Du da ca. 100-200 € losgeworden.

Achso, und nein, mir kann das nicht passieren, da ich für genau solche Fälle einen netten Disporahmen hab, der das auffängt.

Beitrag von emma-2011 - 15.06.11 - 12:29 Uhr

Das ist mir auch erst nachträglich aufgefallen..

Und Dispo hab ich nicht weil will ich nicht.
Da rutscht man irgendwann rein u zack immer tiefer.. ne ne..

Aber danke für Deine tollen Tipps

Ich brauch nur immer noch die BHG Urteile.. bitte :-)

Beitrag von demy - 15.06.11 - 14:25 Uhr

Hallo,
ist google so schlecht zu bedienen, oder findest du nur die richtigen Suchwörter nicht?
Hier sind die Urteile ebenfalls genannt:
http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/zahlungsverkehr/lastschrift_entgelte.htm

Gefunden in 10 Sekunden über google!

Gruß
Demy

Beitrag von teufelchen67 - 16.06.11 - 16:26 Uhr

bohr diese überheblichkeit..#augen