Aufhebungsvertrag "beantragen"!?

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Beitrag von mork-vom-ork - 14.06.11 - 15:07 Uhr

Hallöchen #winke

Auf die letzten Tage meiner Elternzeit hat sich spontan eine neue Arbeitsstelle ergeben, die ich auch in den kommenden Tagen antreten werde. Auf der Suche war ich nicht, aber es sollte wohl so sein. Ich freu mich riesig #ole

Um nun bei meinem bisherigen Arbeitgeber aus dem Vertrag zu kommen, haben wir uns bereits vergangenen Freitag mündlich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.

Heute bekam ich den Anruf, ich solle doch bitte einen Einzeiler aufsetzen, in dem ich um die Auflösung des bisher bestehenden Arbeitsvertrages zum Ende meiner Elternzeit bitte und bekomme dann dementsprechend den Aufhebungsvertrag zugeschickt.

Ein solches Schreiben werde ich auch aufsetzten, obwohl ich weiß, dass dieses "keinen Sinn" ergibt und ich dazu nicht verpflichtet bin (o-Ton eines Anwalts), aber man will ja im Guten auseinander gehen.

Zu meiner Frage:
Kann/ Soll/ Darf ich dazu erwähnen, dass wir uns bereits am 10.06. mündlich auf einen AV geeinigt haben???
Ergeben sich dadurch Vor-oder Nachteile???
Es würde nämlich schon zum 19.06. enden.
Und:
Sollte ich das Wort "Aufhebungsvertrag" eher umgehen, weil es ja von meiner AN-Seite aus geht?

Gern freu ich mich auch über ein Beispiel-Text von euch, wie dieser aussehen könnte.

#herzlichlichen Dank.

Beitrag von windsbraut69 - 14.06.11 - 15:35 Uhr

Schreib doch einfach, dass Du um Auflösung des Arbeitsvertrages zum XX.XX.XXXX bittest.
Das genügt doch.

Du magst dazu nicht verpflichtet sein, Dein AG muß Dich aber auch nicht so kurzfristig aus dem AV entlassen...

LG,

W

Beitrag von arienne41 - 14.06.11 - 18:20 Uhr

Hallo

Ein Aufhebubgsvertrag oder ein Auflösungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag hätte eine Abfindung zur Folge.

Auflösungsvertrag wäre eher eine Kündigung deinerseits.

Beitrag von hippogreif - 15.06.11 - 09:58 Uhr

Warum sollte ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung zur Folge haben? In einem Vertrag kann man alles regeln, was die Parteien möchten. Ergo enthalten die Aufhebungsverträge in aller Regel eine Art Ausgleichsquittung, wonach der AN ausdrücklich erklärt, auf eine Abfindung zu verzichten.

Beitrag von windsbraut69 - 15.06.11 - 13:04 Uhr

Ein Aufhebungsvertrag beinhaltet nicht zwangsläufig eine Abfindung.

Beitrag von arienne41 - 15.06.11 - 18:32 Uhr

wieder was gelernt

#danke