Hallo,
weiß jemand wie es ist??
Folgendes: Habe 2 Jahre Elternzeit (endet am 30.04.2011) und das Elterngeld bis dahin splitten lassen. Wenn ich jetzt zum Ablauf des ersten Elternzeitjahres die Splittung widerrufen sollte, und der Rest auf Schlag ausgezahlt wird, bin ich dann im 2. Jahr trotzdem noch beitragsfrei versichert (BARMER)? Bin ich generell in der gesamten Elternzeit beitragfrei versichert, oder nur in dem Zeitraum, wo ich Elterngeld beziehe?
Danke für Antworten!!
Lg Melle
beitragsfrei kk-versichert, wenn noch in Elternzeit, aber kein EG mehr
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Beitrag von schmerle123 - 14.06.11 - 20:00 Uhr
Beitrag von schmerle123 - 14.06.11 - 20:13 Uhr
sorry, elternzeit endet natürlich am 30.04.2012...
Beitrag von demy - 14.06.11 - 20:15 Uhr
Hallo,
du bist in der ganzen Elternezeit beitragsfrei bei der gesetzlichen KK versichert.
Die KK ist ja an deinen Arbeitgeber "geknüpft" bei dem du in Elternzeit bist, da interessiert das mit dem Elterngeld für die KK nicht.
Gruß
Demy
Beitrag von schmerle123 - 14.06.11 - 20:18 Uhr

Beitrag von schaju77 - 14.06.11 - 21:30 Uhr
Hallo,
bist du dir da sicher? Ich meine, wenn man kein Elterngeld mehr bezieht, aber noch zu hause bleiben möchte, ist man nicht mehr versichert. Es sei denn man ist verheiratet und kann sich familienversichern.
Vg
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.06.11 - 21:33 Uhr
Hallo
Nein, wenn man in Elternzeit ist und einen Ag hat, ist man beitragsfrei versichert!
Bianca
Beitrag von kati543 - 14.06.11 - 21:47 Uhr
Das ist völlig richtig so. Man muß eben nur ALLE Bedingungen erfüllen:
* einen ruhenden, sozialversicherungspflichtigen AV haben
* in Elternzeit (höchstens 3 Jahre pro Kind) sein
* in der GKV pflichtversichert sein
Was du schreibst, sind gleich 2 weitere Möglichkeiten der beitragsfreien Versicherung:
* über das Elterngeld
* als Familienversicherung
Beide Varianten haben aber mit der o.g. Variante nichts zu tun.
Beitrag von susannea - 14.06.11 - 22:42 Uhr
Ja, die Aussage stimmt, solange man in Elternzeit ist, bleibt man beitragsfrei versichert. Aber Elternzeit ist es nur wenn man einen ruhenden Arbeitsvertrag hat.
Leider nutzen viele das Wort Elternzeit falsch!
Beitrag von schaju77 - 14.06.11 - 23:05 Uhr
für die Infos
