Guten Morgen!
Ich habe folgende Frage:
Ich heirate dieses Jahr und habe vor im nächsten Jahr ein Kind zu bekommen (wenn denn alles klappt wie wir das wollen).
Nach der Hochzeit werde ich in Steuerklasse 3 wechseln, mein Mann in Steuerklasse 5. Nun ist es doch aber so, dass die Steuerklasse rückwirkend für das ganze Jahr geändert wird, richtig? Wird das Elterngeld dann auf das "neue" Netto berechnet, das ich nachträglich für die jetzigen Monate habe oder geht man bei der ersten Jahreshälfte von 2011 noch vom jetzigen Nettogehalt - also mit Steuerklasse 1 - aus?
Ich hoffe hier kennt sich jemand aus. 
Elterngeld nach Hochzeit
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Beitrag von miss-lively - 15.06.11 - 06:38 Uhr
Beitrag von susannea - 15.06.11 - 07:28 Uhr
Die Steuerklasse wird nicht rückwirkend fürs ganze Jahr geändert, lediglich bei der EInkommenssteuererklärung wirds fürs ganze Jahr berücksichtigt und damit hat das keinerlei Auswirungen aufs Elterngeld.
Beitrag von miss-lively - 15.06.11 - 07:38 Uhr
Also bei der Steuererklärung nächstes Jahr wird angenommen, dass ich das ganze Jahr Steuerklasse 3 hätte? Oder wie meinst du das?
Danke auf jedenfall schonmal für deine Antwort.
Beitrag von susannea - 15.06.11 - 07:48 Uhr
Nein, die Steuerklasse interessiert dort nur statistisch, aber es wird das ganze Jahr als verheiratet berücksichtigt.
Beitrag von ujn1 - 15.06.11 - 09:12 Uhr
Hallo,
Der Steuerklassenwechsel wirkt mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragsstellung folgt.
Beispiel: Ihr heiratet am 30. Juni, lasst am 10.Juli beim Finanzamt (das ist neuerdings zuständig, nicht mehr das Einwohnermeldeamt) Steuerklasse III/V eintragen. Dann wird der Steuerklassenwechsel zum 1.8. wirksam. Könnte sich also lohnen, etwas unromantisch vor den Flitterwochen nochmal beim Finanzamt vorbeizuschauen.
Für die Jahressteuer - die aber für das Elterngeld unwichtig ist - könnt Ihr Euch im Rahmen der Einkommensteuererklärung entscheiden, ob ihr im Jahr der Eheschliessung gemeinsam, getrennt, oder besonders veranlagt werden wollt.
LG
Beitrag von miss-lively - 15.06.11 - 09:33 Uhr
Wir heirate tatsächlich Ende des Monats, also könnte ich am gleichen Tag (wie romantisch!) den Antrag abschicken und das würde dann noch gelten? Ist ja schon ein Haufen Geld und wenn das nur dann für mein künftiges Elterngeld berücksichtigt wird...
Beitrag von ujn1 - 15.06.11 - 11:37 Uhr
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel gilt üblicherweise erst mit Eingang beim Finanzamt als gestellt. Wenn es daher wirklich knapp vor Monatsende ist, empfehle ich, den Antrag persönlich zu stellen. Es reicht normalerweise, wenn einer der Partner erscheint und eine Vollmacht des anderen hat. Welche Unterlagen man genau braucht, kann man vorher telefonisch abklären.
Ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber unser FA hat genau für sowas ein Service-Zentrum. Und wenn es nicht gerade Ende Mai ist, kommt man dort auch immer zügig dran. Entgegen landläufiger Meinung sind die dort sogar meistens recht nett und hilfreich.
