Hallo,
wisst ihr wie das wäre wenn man noch TZ Urlaub hat (5 Tage Woche a 4 Stunden) der vor dem Wechsel in VZ nicht genommen werden kann und dann aber wieder in VZ arbeiten geht (5 Tage Woche a 8 Stunden). Wie wird dann mit dem Urluab verfahren? Wird es nach Stunden berechnet, oder nach Tagen? Gibt es hierzu irgendwelche gesetzlichen grundlagen? habe leider nicht aussagekräftiges gefunden.
Vielen dank
littlequeen
Urlaubsanspruch bei wechsle von TZ auf VZ
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Beitrag von littlequeen - 15.06.11 - 09:43 Uhr
Beitrag von line81 - 15.06.11 - 10:10 Uhr
Hi,
Urlaub ist Urlaub egal ob voll oder tz Urlaub. Bei uns ist es so, dass der Urlaub normal genommen wird. Nichts mit Stunden verrechnet oder ähnlichem. Anders würde es aussehen, wenn Du anteilig weniger Urlaub hättest weil Du nur an z.B. 3 Tagen die Woche arbeitest. Das ist ja nicht der Fall.
LG Line
P.S. bin im öD im Personalbereich
Beitrag von littlequeen - 15.06.11 - 11:37 Uhr
danke
Beitrag von mama2kinder - 15.06.11 - 13:36 Uhr
Du darfst meines Wissens als Teilzeitkraft nicht schlechter gestellt sein, als die anderen Angestellten.
dh wenn die 6 Wochen Urlaub haben, dann bekommst du die auch.
Wenn du nur einen Tag/Woche kommst, dann hast du eben 6 Tage Urlaub.
Da du von 5 Arbeitstagen bei 5 Arbeitstagen bleibst, wird sich dein Urlaubsanspruch meines Wissens nach nicht ändern.
