Urlaubsanspruch bei wechsle von TZ auf VZ

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Beitrag von littlequeen - 15.06.11 - 09:43 Uhr

Hallo,

wisst ihr wie das wäre wenn man noch TZ Urlaub hat (5 Tage Woche a 4 Stunden) der vor dem Wechsel in VZ nicht genommen werden kann und dann aber wieder in VZ arbeiten geht (5 Tage Woche a 8 Stunden). Wie wird dann mit dem Urluab verfahren? Wird es nach Stunden berechnet, oder nach Tagen? Gibt es hierzu irgendwelche gesetzlichen grundlagen? habe leider nicht aussagekräftiges gefunden.

Vielen dank

littlequeen

Beitrag von line81 - 15.06.11 - 10:10 Uhr

Hi,

Urlaub ist Urlaub egal ob voll oder tz Urlaub. Bei uns ist es so, dass der Urlaub normal genommen wird. Nichts mit Stunden verrechnet oder ähnlichem. Anders würde es aussehen, wenn Du anteilig weniger Urlaub hättest weil Du nur an z.B. 3 Tagen die Woche arbeitest. Das ist ja nicht der Fall.

LG Line

P.S. bin im öD im Personalbereich

Beitrag von littlequeen - 15.06.11 - 11:37 Uhr

danke

Beitrag von mama2kinder - 15.06.11 - 13:36 Uhr

Du darfst meines Wissens als Teilzeitkraft nicht schlechter gestellt sein, als die anderen Angestellten.

dh wenn die 6 Wochen Urlaub haben, dann bekommst du die auch.
Wenn du nur einen Tag/Woche kommst, dann hast du eben 6 Tage Urlaub.

Da du von 5 Arbeitstagen bei 5 Arbeitstagen bleibst, wird sich dein Urlaubsanspruch meines Wissens nach nicht ändern.