Frage zur Steuererklärung 2010 - Sparer-Pauschbetrag

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Beitrag von zwerg2011 - 15.06.11 - 10:09 Uhr

Habe gerade meinen Steuerbescheid 2010 erhalten. Da ich letztes Jahr mehrere Jahre eingereicht hatte, habe ich für die Jahre 2006 bis 2008 Zinsen zur Einkommensteuer vom Finanzamt in Höhe von insgesamt 191,00 Euro erhalten (ausgezahlt in 2010).

Ich habe diese vergessen für 2010 in der Anlage KAP zu erklären. Das Finanzamt hat dies nun korrigiert. Ist ja auch alles in Ordnung, aber in der Berechnung wird mir nichts als Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Dieser beträgt doch 801,00 Euro, oder?

Das hieße doch, dass die 191,00 Euro gar nicht zum tragen kommen, da der Pauschbetrag diese abdeckt. Oder verstehe ich das falsch?

In der Berechnung steht nun, dass ich Einkünfte gem 32d Abs 1 EStG in Höhe von 191,00 Euro habe (Abgeltungssteuer).
Das macht einen Erstattungsunterschied von ca 50 Euro bei mir aus.

Wer weiß ob das richtig ist? Oder sollte ich einen Einspruch einlegen?

Beitrag von ujn1 - 15.06.11 - 11:24 Uhr

Hallo Zwerg2011,

ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen.

Zum einen hat der BFH im Juni 2010 entschieden, dass Erstattungen des Finanzamtes nicht zu den Kapitaleinnahmen gehören und daher nicht zu versteuern sind. Daraufhin hat der Gesetzgeber den § 20 (1) Nr. 7 EStG geändert und definiert, dass Erstattungszinsen im Sinne des § 233a der Abgabenordnung nun wieder zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Dazu sind natürlich auch wieder Verfahren anhängig, unter Berufung darauf würde ich Einspruch und Ruhen des Verfahrens beantragen.

Zum anderen gehören die Erstattungszinsen nun definitionsgemäss zu den Kapitaleinnahmen mit Pauschalbesteuerung. Der Pauschbetrag sollte daher abgezogen werden, wenn er nicht schon aufgebraucht ist. Du hast wahrscheinlich die Steuerbescheinigungen Deiner Bank (oder Banken) ursprünglich ncht mit eingereicht (ist ja nach neuer Rechtslagen nicht mehr nötig). Dann nimmt das Finanzamt an, der Pauschbetrag von 801€ sei schon verbraucht und berechnet wie in Deinem Fall 25% Steuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf die Erstattungszinsen.
Also mit dem Einspruch auch Nachweise über die sonstigen Kapitaleinkünfte beilegen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

LG

Beitrag von zwerg2011 - 15.06.11 - 11:31 Uhr

Ja super, vielen Dank!!!!!