Was bedeutet ......(Ladung Arbeitsgericht)

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Beitrag von mama2003-2009 - 15.06.11 - 11:28 Uhr

Guten Tag,

mein Anwalt selbst ist gerade unterwegs zu einem Gerichtstermin sonst hätte ich Ihn selbst gefragt.... bzw. kann erst Nachmittag anrufen und Nachfragen....

Da ich aber total fertig bin nur am Zittern etc. weil ich totale Angst vor dem Gerichtstermin morgen habe frag ich Euch einfach mal.... Und vielleicht krieg ich ja hier Antworten...


In der Ladung steht folgendes.....

In Sachen xxxxx hat das Gericht zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Förderung einer gütlichen Erledigung des Rechtstreites Ihr Persönliches erscheinen angeordnet.

......

Wenn Sie im termin ausbleiben und auch keinen Vertreter entsenden, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärung, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist ......


Heißt das das ich kommen MUSS, oder kann ich meinem Anwalt auch die erlaubnis geben ?!?

Ich weiss auch echt nicht wie das abläuft, rede ja mit ihm erst am Nachmittag. Ich hab echt Panik vor Morgen... auch wenn viele sagen ich soll ruhig bleiben...


Danke

lg
mama2003-2009

Beitrag von manavgat - 15.06.11 - 11:31 Uhr

Das Gericht hat Dein! persönliches Erscheinen angeordnet.

Heißt: wenn Du nicht hingehst, gibt es was auf die Ohren.

Ergo: hingehen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von windsbraut69 - 15.06.11 - 12:48 Uhr

"...und auch keinen Vertreter entsenden, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärung, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist ...... "

Sie kann m. E. auch den Anwalt bevollmächtigen.

Gruß,

W

Beitrag von steferl1979 - 15.06.11 - 13:11 Uhr

Den Anwalt kann sie alleine nur dann vertreten, wenn er auch Vergleiche etc. abschließen kann, die das Verfahren beenden und auf Fragen des Gerichts komplett alle Fragen beantworten kann.

LG

Steffi

Beitrag von windsbraut69 - 15.06.11 - 13:56 Uhr

Natürlich, steht ja im Nebensatz :)
Die Frage war ja, ob sie sich vertreten lassen kann, oder "einen auf den Deckel" bekommt.

LG

Beitrag von kathi.net - 15.06.11 - 11:34 Uhr

Wenn du nicht hingehst, gibts Ärger!

Aber die (Ein)Ladung hast du doch nicht erst heut bekommen, oder?

Beitrag von mama2003-2009 - 15.06.11 - 11:45 Uhr

Neeee schon länger nur habs es verdrängt...


Weil seine Angestellte gerade komisch fragte, ob ich mit hin muss... ?!?

Nun hab ich Ladung rausgeholt und da stand es drin....


Danke... hoffe packe das alles..... ;(

Kann mir jemand sagen wie es da abläuft... ? Muss ich selbst viel reden, soll ich mich auf irgendwas vorbereiten?

Puh #schwitz

Beitrag von zwillinge2005 - 15.06.11 - 11:51 Uhr

Hallo,

um was geht es denn?

LG, Andrea

Beitrag von knuffel84 - 15.06.11 - 11:55 Uhr

Hallo,

musste auch schon ein paa Mal beim Arbeitsgericht erscheinen, aber reden musste ich nie. Das meiste wird über die Anwälte geregelt und ich musste höchstens mal "ja" oder "nein" sagen .-)
Ist nicht schlimm, wirklich! Hatte da auch Bammel vor und hab mich umsonst verrückt gemacht

LG

Beitrag von koqu - 15.06.11 - 12:49 Uhr

Ehrlich gesagt ich bin der Meinung du musst nicht unbedingt persönlich erscheinen, da steht doch ausdrücklich:


Wenn Sie im termin ausbleiben und auch keinen Vertreter entsenden, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärung, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist ......

Das heißt doch du kannst jemanden bevollmächtigen deine Interessen wahrzunehmen (im Idealfall natürlich dein Anwalt).

LG Luise

Beitrag von windsbraut69 - 15.06.11 - 12:50 Uhr

So deute ich das auch.

LG

Beitrag von musterli70 - 15.06.11 - 12:57 Uhr

Hingehen schadet trotzdem nicht und grade beim Arbeitsgericht kann es ratsam sein selbst anwesend zu sein, da Anwälte und Richter dort gerne zum Kuhhandel bereit sind.

Beitrag von windsbraut69 - 15.06.11 - 13:57 Uhr

Persönliche Anwesenheit macht sicher Sinn, gerade bei einem angestrebten Vergleich.
Die Aussage, sie müsse zwingend erscheinen und bekäme anderenfalls "auf die Mütze", die hier mehrfach zu lesen war, ist aber falsch.

Beitrag von koqu - 15.06.11 - 14:57 Uhr

Klar, ein persönliches Erscheinen würde ich auch immer empfehlen aber es gäbe eben doch noch eine andere gangbare Möglichkeit das kam bei den anderen Antworten nicht so recht rüber;-)

LG Luise

Beitrag von sarahg0709 - 15.06.11 - 12:59 Uhr

HAllo,

worüber machst Du Dir Sorgen?

Du gehst zu dem Gerichtstermin zusammen mit Deinem Anwalt, bekommst ein paar Fragen gestellt und das war es dann.

Und es wäre gut, wenn Du selbst erscheinst und nicht nur Deinen Anwalt bevollmächtigst. Den ob er tatsächlich "zur Aufklärung des Tatbestandes" in der Lage ist, ist nicht so ganz sicher, weil er das nur aus 2. Hand hat.


LG

Beitrag von mama2003-2009 - 15.06.11 - 13:05 Uhr

#danke für Eure Antworten...

Ich werde hingehen (müssen) ich hoffe ich packe es....

Aber ich denke, wie hier schon geschrieben wurde, kann nur ICH genau sagen wie es war, falls Fragen vom Richter kommen... auch wenn ich es meinem Anwalt gesagt habe wie es war....


Danke und drückt mir die Daumen für Morgen

Beitrag von windsbraut69 - 15.06.11 - 13:58 Uhr

Eben drum.
Der Anwalt kennt die Geschichte nur aus zweiter Hand und wenn es um einen Vergleich geht, kannst Du direkt selbst entscheiden, worauf Du Dich einläßt.

Warum solltest Du das nicht packen?

LG

Beitrag von musterli70 - 15.06.11 - 13:14 Uhr

Hingehen und brav aussagen, Du hast nix zu befürchten, so wie ich die Sachlage kenne.
Da die ganze Nummer etwas verzwickt ist würde ich an Deiner Stelle egal was passiert dort persönlich erscheinen, sonst kommt Deine Ex-Chefin am Ende noch mit nem blauen Auge davon weil bei den drei Mauschlern (Anwälte und Richter) der Vergleich im Vordergrund steht und der Rest wie das was Du mir in der PM erzählt hast vermutlich keinen juckt, weils nicht der bequeme Weg und das schnell verdiente Geld ist, wie es bei nem Vergleich der Fall wäre.
Ergo hingehen und die Chefin voll reinlaufen lassen und beten das sie genau den gefälschten Beweis vorlegt, von dem Du mir erzählt hast, dann geht der Spaß nämlich nicht mehr als Vergleich durch und zieht noch nen strafrechtlichen Rattenschwanz für die Ex-Chefin nach.
.

Beitrag von mama2003-2009 - 15.06.11 - 13:18 Uhr

#danke

Ja auf dieses "Schreiben" bin ich gespannt...

Ja ich werde hingehen auch wenn mit einem ungutem Gefühl.. aber ich hoffe das das endlich ein Ende nimmt

Danke ;)

Beitrag von steferl1979 - 15.06.11 - 13:17 Uhr

Hallo,

nur keine Angst gefressen habe wir noch niemanden. #schein

Du solltest einfach mit deinem Anwalt hingehen. Treffe dich vorher schon vor dem Gebäude oder im Foyer mit ihm, damit könnt ihr den Gerichtssaal schon mal beide gemeinsam betreten und du hockst nicht mit der Gegenseite irgendwie allein nebeneinander. Sollte dein Anwalt sich verspäten und deine Sache wäre schon dran, einfach kurz reingehen Bescheid sagen, dass du auf deinen Anwalt wartest und wieder nach draußen gehen.

Wenn man eine Ladung zum persönlichen Erscheinen (also wie deine) hat, sollte man auch - wenn es nur irgendwie geht - dorthin gehen. 1. Können Fragen auftauchen, die nur du beantworten kannst und 2. könnte auch vom Gericht oder der Gegenseite ein Vorschlag zur Beilegung kommen, dem aber sofort (natürlich nach kurzer Beratung mit dem Anwalt) zugestimmt werden soll.

Keine Angst, so schlimm wird es sicherlich nicht.

LG

Steffi