Bezahlung beim Probearbeiten..??

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Beitrag von vulpega - 15.06.11 - 12:15 Uhr

Hallo..

Vielleicht hat hier ja jemand Ahnung davon:
Hat man eigentlich Anspruch auf Bezahlung, wenn man für 2 Tage komplett arbeitet?

LG

Beitrag von mama2003-2009 - 15.06.11 - 12:17 Uhr

Hallo

Also als ich damals bei meinem EX Arbeitger Probegearbeitet habe 3 Tage a 3 Std wurde das NICHTS bezahlt.

Jetzt bei meinem Arbeitgeber hatte ich 2 Tage a 4 Std. und habe es bezahlt bekommen....


Aber hier liest man unterschiedliches....



lg mama2003-2009

Beitrag von windsbraut69 - 15.06.11 - 12:42 Uhr

Die Frage war ja nicht, wie es gehandhabt wird, sondern, ob man einen Anspruch hat und den hat man.

Gruß,

W

Beitrag von manavgat - 15.06.11 - 12:24 Uhr

Ja hast Du.

Geh arbeiten und fordere dann - wenn sie Dich nicht nehmen - schriftlich den üblichen Lohn. Wenn dann innerhalb der von Dir gesetzen Frist nichts kommt: anwaltlich einfordern und nötigenfalls klagen. Die Rechtslage ist absolut klar.

Gruß

Manavgat

Beitrag von vulpega - 15.06.11 - 12:58 Uhr

Es ist nämlich so, dass ich diese zwei Tage gearbeitet habe und sich dann doch etwas anderes ergeben hat. Heute habe ich meine Unterlagen zurück erhalten, aber von Bezahlung keine Spur.

Beitrag von tessy25 - 15.06.11 - 16:36 Uhr

Hallo,

wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

Ich hatte vor kurzem Ausschau nach einer neuen Stelle gehalten und wurde von 4 unterschiedlichen Unternehmen zum Probearbeiten eingeladen. Einmal sogar eine Woche (was denken die sich...). Immer hieß es gleich bei der Einladung, dass die Probearbeit nicht vergütet wird.

Ich habe dann dankend abgelehnt.

liebe Grüße
Tess

Beitrag von demy - 15.06.11 - 16:58 Uhr

Hallo,
ja hat man, auch wenn dir immer wieder welche schildern das sie nix bekommen haben ;-)

Das ist dann ja das Problem desjenigen der sich das gefallen lässt.

Bezahlung für "Probearbeit" (die gibt es eigentlich gar nicht, deshalb die Anführungszeichen) würde ich immer dann fordern, wenn ich eine Stelle nicht bekommen habe.
Notfalls erklärt der Firma den Anspruch auf Bezahlung ein Richter.
Ich persönlich z.B. würde sowas immer einklagen.

Gruß
Demy

Beitrag von supermutti8 - 15.06.11 - 18:55 Uhr

ich kenn es nur von der Baubranche (mein Mann ist Maurer),denn da haben bis vor kurzem noch viele Firmen über "Probearbeiter" ihre Aufträge abgearbeitet :-(

das dürfen sie AG jetzt nicht mehr ,denn dazu gibts ne Probezeit in jedem Arbeitsvertrag...dort können beide seiten ohne angabe von gründen schnell kündigen ...

Beitrag von daisy80 - 15.06.11 - 19:45 Uhr

Rechtlich sieht es vielleicht anders aus, aber üblich ist es nicht.
Kommt vielleicht auch ein bisschen auf den Job und den Kontext an...

Beitrag von jadore88 - 17.06.11 - 09:11 Uhr

Ich hab damals 4 Tage probegearbeitet, wurde dann auch genommen, aber die Stunden habe ich weder bezahlt bekommen noch durfte ich das abfeiern.