Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
Folgender Sachverhalt:
Meine Schwiegermutter (Schwiegervater vor 10 Jahren gestorben) lebt allein und ist soweit auch noch ganz fit. Vor drei Jahren haben wir (die Kinder und deren Partner) herausgefunden, dass sie mit ihrem Geld nicht umgehen kann und immer mehr Schulden anhäuft. Das ging soweit, dass ihre Rente nicht mal mehr ihr Konto auf null bringen konnte. Wir haben uns dann mit ihr zusammengesetzt und alles wieder so hingebracht, dass keine Schulden mehr da waren und sie von ihrer Rente leben kann, und sogar noch was über bleibt. Heute, drei Jahre später, haben wir durch ihren momentanen Krankenhausaufenthalt herausgefunden, dass sie wieder an der gleiche Stelle steht wie damals. Konto ist total überzogen, es komme Briefe von Inkassostellen...
Ich bin momentan schwanger, mein Mann besucht ab Sommer die Meisterschule, das heißt wir müssen dann mit unserem Geld auch haushalten und haben es nicht mehr so dicke... Jetzt meine Frage:
Dass die Gläubiger uns nicht mit den Schulden belangen können habe ich inzwischen herausgefunden. Auch dass wir das Erbe innerhalb 6 Wochen ausschlagen müssen, sollte ihr jetzt etwas passieren. Aber wie ist das mit den Bestattungskosten? Wir haben keine Ahnung ob sie für sowas vorgesorgt hat, aber aufgrund ihrer Lage glaube ich eher nicht. Bleiben diese Kosten auf jeden Fall dann an uns hängen?
Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Ich mein das ja nicht böse und hoffe dass sie noch lange lebt, aber da ich bald eine eigene kleine Familie habe, möchte ich da doch auf der sicheren Seite sein!
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
LG
Sati
Schulden der Schwiegermutter
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Beitrag von sati996 - 15.06.11 - 14:56 Uhr
Beitrag von imzadi - 15.06.11 - 15:01 Uhr
Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht. Aber sollte es nicht selbstverständlich sein seinen Eltern/Schwiegereltern ein ordentliches Begräbnis zu ermöglichen? Muss ja kein Luxusbegräbnis sein aber etwas mehr wie ein Massengrab sollte drin sein wenn man auch Kontakt hat zu dem Elternteil.
Beitrag von sati996 - 15.06.11 - 15:05 Uhr
Wenn das finanziell möglich ist: kein Problem. Aber wie ich ja schon geschrieben habe, leben wir bald von Elterngeld und Bafög. Woher sollen wir das Geld für das Begräbnis nehmen??? Nochmal einen Kredit aufnehmen? Das Bafög muss irgendwann auch wieder zurückbezahlt werden.
Wie gesagt: wenn ich das Geld habe kann ich das machen, und dann mache ich das auch gern und von Herzen.
Beitrag von knutschka - 15.06.11 - 17:10 Uhr
Na dann hoffe ich nur, dass ihr wenigstens für euch selbst vorgesorgt habt... (Ich selbst habe nämlich keine Versicherung die da greifen würde)
Wenn ihr jetzt schon um die Problematik wisst, wäre es nicht eine Option eine Sterbeversicherung oder ein anderes in Frage kommendes Produkt für deine Schwiegermutter abzuschließen?
Beitrag von duchovny - 15.06.11 - 21:02 Uhr
So eine Sterbegeldversicherung lohnt sich meist nicht! Das ist nur Geldmacherei Wenn du den Beitrag, den du dafür zahlst auf ein Sparbuch oder unters Kopfkissen legst, hast du mehr von.
Der Vater meines Chefs ist gestorben. Der hatte so eine Versicherung. Die hat er noch in DM-Zeiten mit 100 DM abgeschlossen. Chef meinte es war so um 1995 rum. Auf jeden Fall zahlte er diese bis zum Schluss. Die Versicherung hat jetzt 3500 € bezahlt und der Vater 16 Jahre lang ins. 9600 € einbezahlt! Das musst du dir mal vorstellen!
Am besten einen Dauerauftrag auf ein Sparbuch einrichten, und es dort ansparen.
GLG Susanne
Beitrag von knutschka - 15.06.11 - 22:08 Uhr
So etwas in der Art hatte ich schon befürchtet. Bei der TE klingt es so, als wäre die Schwiegermutter schon älter und man müsste darauf gefasst sein, dass sie nicht mehr sehr lange leben wird. In diesem Fall hätte ich gedacht, dass die Versicherung sich lohnen könnte. Ich hatte kurz gegoogelt und Versicherungen gefunden, die eine Frau, geb. 1940 für 38€ monatlich versichern (Versicherungssumme 5.000€) und nur 12 Monate "Sperre" haben. Wie es dort allerdings mit Gesundheitsprüfung etc. aussehen würde, weiß ich natürlich nicht...
Aber wie gesagt: wenn es nichts bringt, bringt es auch nichts, sich darüber den Kopf zu zerbrechen.
Danke für den Hinweis und liebe Grüße
Berna
Beitrag von windsbraut69 - 16.06.11 - 07:26 Uhr
Das ist doch nicht erstaunlich oder ungewöhnlich.
So funktionieren Versicherungen, die Risiken abdecken, eben.
Wäre der Vaber kurz nach Abschluß verstorben, hätte die Versicherung zubuttern müssen.
LG
Beitrag von mireille-0103- - 15.06.11 - 15:45 Uhr
Normalerweise wird die Bestattung vom Erbe bezahlt, wenn dieses jedoch nur aus Schulden besteht, dann müssen die die das Erbe antreten die Bestattung übernehmen.
Meine SchwieMu ist auch verschuldet und will meinen Mann immer das Geld aus den Taschen ziehen, wir haben aber keinen Kontakt zu ihr und wir würden ihre Bestattung auch nicht so schnell freiwillig zahlen.
Beitrag von parzifal - 15.06.11 - 20:24 Uhr
Wenn das Erbe überschuldet ist wird es aber regelmäßig keine Erben geben die es antreten oder nicht?
Beitrag von mireille-0103- - 15.06.11 - 20:52 Uhr
Richtig und dann müssen die Schuldner schauen wie sie daran kommen. Banken in dem sie die Kreditzinsen erhöhen etc. Ich glaub eventuell müssen die Steuerzahler herhalten.
Beitrag von parzifal - 15.06.11 - 20:59 Uhr
Wenn es keine Erben gibt und keine Bestattungspflichtigen (bzw. diesen die Tragung der Kosten nicht zumutbar ist) zahlt letztlich die Behörde und somit der Steuerzahler.
Banken haben damit nicht zu tun.
Beitrag von mama-02062010 - 15.06.11 - 15:48 Uhr
Als mein Opa starb, gab es viel geld von Angehörigen so das man schon mal einen Teil bezahlen konnte.
Und vielleicht holft das ja ein bisschen: http://www.kp-recht.de/aid=48.phtml
Beitrag von oberhuhnprillan - 15.06.11 - 16:47 Uhr
Hallo,
wenn kein Ehepartner vorhanden sind, sind die Kinder (also dein Mann und seine Geschwister) bestattungspflichtig. Mit der Erbschaft hat das nichts zu tun. Wenn sie das nicht bezahlen können, können sie versuchen, Sozialhilfe zu beantragen.
Grüße
Beitrag von myimmortal1977 - 15.06.11 - 17:37 Uhr
Hallo!
Das Erbe hat mit den Bestattungskosten nur in einer Linie Berührungspunkte.
Die Bestattungskosten sind im Erbfall von den Erben aus dem Erbe zu nehmen und dazu zu verwenden.
Es greift aber noch ein anderer Paragraph aus dem BGB. Der da besagt, dass die nächsten Angehörigen eine Bestattungspflicht des Verstorbenen haben. Und demnach auch die Kosten zu tragen haben, es sei denn, sie sind mittellos, dieses muss aber vor dem Amt bewiesen werden.
Erst dann übernimmt der Staat die Kosten für die Bestattung.
LG Janette
Beitrag von parzifal - 15.06.11 - 20:39 Uhr
Die Bestattungspflicht ist nicht im BGB (Bundesrecht) geregelt, sondern in Ländergesetzen.
Beitrag von myimmortal1977 - 15.06.11 - 22:39 Uhr
Sorry, ich meinte auch die Kostentragungspflicht. Die ist im BGB geregelt.
Beitrag von joy1975 - 15.06.11 - 17:55 Uhr
Habt ihr keinerlei finanzielle Reserven?
Nicht für eine eventuelle Beerdigung, sondern generell?
Was ist wenn Waschmaschine / Auto etc. kaputt geht?
Puuh, immer so knapp auf der Kante zu leben, finde ich sehr riskant und nervenaufreibend.
Beitrag von manavgat - 15.06.11 - 18:45 Uhr
Ich würde ihr was Gutes tun und sie (vorübergehend) entmündigen lassen. Einfach, damit sie keine neuen Schulden mehr machen kann. Wichtig ist aber, dass Ihr Euch als Vormund zur Verfügung stellt. Näheres weiß eine Anwältin, das würde ich investieren.
Ja, die Beerdigung müsstet ihr bezahlen, da kommt ihr nicht drum herum. Gibt es denn noch andere Kinder außer Deinem Mann? Dann muss es geteilt werden. Achtung: er die Musik bestellt, zahlt auch erst mal...
Erbe ausschlagen müsst ihr, wenn es soweit kommt auch - ganz wichtig - für Eure Kinder - aber das entbindet Deinen Mann nicht, die Beerdigungskosten zu (anteilig) zu tragen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 15.06.11 - 20:31 Uhr
"Entmündigen" ist schon eine Weile nicht mehr möglich.
Man könnte allenfalls versuchen für den Bereich der Vermögenssorge einen Betreuer zu erwirken. Ob der Sachverhalt dies aber rechtfertigt kann nicht abschließend beurteilt werden.
Gruß
parzifal
Beitrag von kati543 - 15.06.11 - 21:32 Uhr
Also da bei ihr aber der Gerichtsvollzieher noch nicht vor der Haustür steht, denke ich kaum, dass das bei ihr möglich ist. Mal abgesehen davon, wird sie sich höchstwahrscheinlich dagegen auch wehren, oder?
Beitrag von parzifal - 15.06.11 - 20:47 Uhr
Wie bereits anderweitig ausgeführt wären in Eurem Fall die Kinder bestattungspflichtig. Hierzu einfach nach dem in Eurem Bundesland einschlägigen Bestattungsgesetz googeln.
Sollten die finanziellen Verhältnisse die Kostentragung nicht zulassen kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt gestellt werden (das geht auch nachträglich). Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind übernimmt das Sozialamt (bzw. dem im Bundesland zuständigen Träger) die ANGEMESSENEN Kosten der Beerdigung (z.B. Holzkreuz und kein Grabstein etc.).
Man muss aber nicht selbst vollkommen mittellos sein um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Die konkreten Voraussetzungen erfährt man vom Sozialamt (bzw. dem im Bundesland zuständigen Träger).
Gruß
parzifal
Beitrag von sassi31 - 16.06.11 - 00:09 Uhr
Hallo,
ist deine Schwiegermutter denn schon so alt oder gar so krank, dass ihr mit ihrem Tod in der nächsten Zeit rechnet?
Wenn nicht, lasst sie mit ihren Schulden auf die Nase fallen. Ggf. muss sie halt in die Privatinsolvenz gehen.
LG
Sassi
