dringende frage!! neuer AV nach Ausbildung u schwanger!!!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von steffisternchen87 - 15.06.11 - 22:18 Uhr

hallo ihr lieben, ich brauche einmal euren rat zu folgender situation: bisher arbeite ich in meiner ausbildungskanzlei, es wurde uns der prüfungstermin fuer die mündl. prüfung mitgeteilt für den 30.6.! daraufhin habe ich einen neuen arbeitsvertrag in einer anderen kanzlei unterschrieben zum 01.07, da man ja nach dem Tag der mündl. prüfung fertig ist! nun das problem: heute habe ich das prüfungsergebnis meiner schriftl prüfungen bekommen u der termim zur mündl pruefung wurde plötzlich auf den 7.07 gelegt, was ja nun heisst, das ich erst am 8.07 meine neue stelle antreten kann! in meinem arbeitsvertrag steht aber als arbeitsantritt der 01.07!!! hinzu kommt, das ich schwanger bin und dies eigtl dem neuen arbeitgeber nächste woche mitteilen wollte! nun ja: wenn er bösartig ist was kann der dann machen?? ist mein arbeitsvertrag den ich bereits vor 2 monaten unterschrieben habe jetzt ungültig und sie müssten mir jetzt einen neuen geben?? (bzw. müssen sie nun nicht da ich schwanger bin??) bin gerade ziemlich verzweifelt, da ich ja eigtl. einen sicheren arbeitsplatz hab bzw. hatte :-( normalerweise hätten sie ja nichts machen können!! hoffe auf antworten!! lg steffi

Beitrag von susannea - 15.06.11 - 23:13 Uhr

Wußte der neue AG das mit deiner Prüfung usw.? WAs steht im Vertrag, was du bist? Denn fertig bist du ja erst nach der mündlichen Prfung, also evtl. ist der Vertrag bis dahin nicht gültig.

Ruf doch einfach dort an und frage, wie jetzt zu verfahren ist oder bei denen die den Termin mitgeteilt haben.

Beitrag von sassi31 - 16.06.11 - 00:02 Uhr

Dein neuer AG wird ja sicher wissen, dass du deine Prüfung erst am 30.06. gehabt hättest und somit auch wissen, dass du theorethisch sogar noch durchfallen kannst.

Ruf ihn einfach an und teile ihm mit, dass du einen neuen Termin für die mündl. Prüfung erhalten hast und wie das nun mit der Arbeitsaufnahme ablaufen soll.

Beitrag von kati543 - 16.06.11 - 00:23 Uhr

Warum fragst du nicht einfach die Kammer, ob dein Prüfungstermin nicht wieder vorverlegt werden kann und begründest das entsprechend? Das habe ich damals auch getan. War gar kein Problem.

Beitrag von manavgat - 16.06.11 - 19:42 Uhr

das ich schwanger bin und dies eigtl dem neuen arbeitgeber nächste woche mitteilen wollte!

Du bist doch nicht blöd, oder?


Teil dem neuen AG mit, dass Du die Stelle wie vereinbart pünktlich antrittst, Du aber wegen der Verschiebung der Prüfung am Tag xx frei haben musst.

Eventuell steht Dir für die paar Tage weniger Geld zu, aber ich glaube das nicht, dass der AG einen Aufriss macht.

Wenn Du jetzt aber von einer Schwangerschaft schwätzt, könnten sie versuchen Dich rauszukicken. Vor! Arbeitsantritt ist das eher möglich.

Mund halten, Augen zu und durch.

Schwangerschaft muss man nicht mitteilen, nicht bis zum Tag der Geburt.

Gruß

Manavgat