Hi Ihr Lieben,
mein Mann und ich haben uns 2009 getrennt, nachdem ich erfahren habe, dass er seit Mai 09 eine Geliebte hat.
Habe bis Juni 10 in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, dann musste er mich entlassen, wegen geringen Einnahmen.
Ich war dann im Jahre 2010 krankgeschrieben für 4 Monate, da ich nach der Trennung vom Ex, der Krankheit meines Dads, das alles nicht verkraftet habe, Diagnose: Burn out, mit Angststörung.
Seit Feb 11 wieder ALG 2, am 8.9 läuft mein ALG 1 aus, ich suche Arbeit in Teilzeit mittlerweile auch in Vollzeit, nur um nicht in Alg 2 zu landen.
Wenn ich doch dort landen sollte, wird mein Noch-Ehemann mit dem ich in Trennung lebe, Scheidung läuft, in die Berechnung mit einbezogen?
LG Nina
Alleinerziehend, bald Alg2
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Beitrag von ninchen27 - 15.06.11 - 22:48 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 15.06.11 - 23:27 Uhr
Hallo.
Da Ihr nicht zusammenlebt, wird Dein Noch-Ehemann nicht in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet ... möglicherweise ist er aber Dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von musterli70 - 16.06.11 - 07:23 Uhr
Nö, wenn Ihr nicht mehr zusammenlebt, wird er nicht mit einberechnet, Du wirst aber, sofern er keinen Unterhalt für Dein Kind zahlt dazu aufgefordert werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz für Dein Kind zu beantragen, was wiederum aufs ALG II angerechnet wird.
Thema Unterhalt wird das Jobcenter wohl warten müssen bis der Scheidungsrichter was festlegt, bzw. selbst aktiv werden, da noch kein Titel besteht, kann auch keiner abgetreten werden.
Beitrag von marion2 - 16.06.11 - 09:25 Uhr
Hallo,
dein Kind ist erst drei Jahre alt. Da kann es sein, dass dein Nochmann dir Betreuungsunterhalt zahlen muss, wenn du wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten kannst. Falls das so sein sollte, darfst du kein schlechtes Gewissen haben, denn es ist auch sein Kind, in das du Betreuungsarbeit investierst.
Ich würde das von einer Fachanwältin für Familienrecht prüfen lassen.
Gruß Marion
