Hallo
Wer kann mir helfen.
Momentan bin ich noch in Elterzeit bis Februar 2012.
Da es so aussieht das ich zu meinen Alten Arbeitgeber nicht zurück kann, muß ich ja dann Kündigen.
Am 09. Februar 2009 ist meine Tochter geboren bis wann muß ich dann die kündigung schreiben.
Wie sieht es aus wenn ich mich nun schon Bewerbe und ich einen Neuen job finden würde und ich bei denen im Oktober schon anfangen könnte, was ich dann auch tun würde, aber wie ist es rechtlich gesehen da ich ja noch in einen Arbeitsverhältnis stehe. Kann ich einfach einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und ganz normal bei meinen alten Arbeitgeber kündigen?
Danke euch für eure Hilfe!
Gruß
Elternzeit Kündigen und neuer Job!!!
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Beitrag von fantastic-four2009 - 19.06.11 - 09:48 Uhr
Beitrag von krislo - 19.06.11 - 14:11 Uhr
hallo,
also ich würde keine kündigung schreiben, bevor ich den neuen arbeitsvertrag nicht unerschrieben hätte.
der AG darf dich während der elternzeit nicht kündigen, also musst du es tun, sobald du was neues gefunden hast. die kündigungsfristen gelten wie sonst auch.
Beitrag von fantastic-four2009 - 19.06.11 - 15:09 Uhr
Dake für deine Antwort!
Wenn ich aber nicht zu meinen AG zurück kann der er mir mit den Arbeitszeiten nicht entgegen kommt muß ich kündigen und dies muß ich drei Monate vor Elternzeit ende.
Die Elternzeit ist Februar 2012 zu ende.
Wenn ich es richtig sehe müßte ich am 01 November kündigen.
Damit ich im Februar nicht zu meinen AG gehen kann wegen den Schichten.
Aber wie ist es darf ich einfach einen anderen Arbeitsvertrag unterschreiben wenn ich z.B.: im November schon eine neue Stelle hätte.
Gruß
Beitrag von susannea - 21.06.11 - 19:29 Uhr
Warum kannst du nciht zurück?
Wenn du kündigen willst zum Ende der Elternzeit muss dies zum 8.11. passieren.
Beitrag von fantastic-four2009 - 21.06.11 - 19:52 Uhr
Danke für deine Antwort
Weil ich keine Kinderbetreuung in der Zeit habe.
Aber wie ist es wenn ich zum 8.11 Kündige könnte ich schon am 8.11 gleich eine neue Arbeit anfangen?
gruß
Beitrag von susannea - 21.06.11 - 19:54 Uhr
Nein, die kannst du erst nach Ablauf der Eltenrzeit anfangen oder mit Zustimmung des alten AG oder wenn du vorher kündigst.
Beitrag von fantastic-four2009 - 21.06.11 - 19:57 Uhr
Das ist natürlich blöd.
Wäre evtl dann besser wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?
Beitrag von susannea - 21.06.11 - 19:58 Uhr
Warum fragst du den AG nciht einfach?
Beitrag von fantastic-four2009 - 21.06.11 - 20:01 Uhr
Ja muß ich machen.
Ist nur bisschen doof, weil eigentlich wollte ich bei meinen AG wieder im November anfangen, aber leider klappt es nicht mit der Betreuung der Kinder.
Aber werde mit meinen Arbeitgeber sprechen.
Danke für deine Antworten.
